Nachbar will Haus höher setzten!! Was tun?

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E

Escroda

Hallo Tina,

es gibt bei euch doch einen Bebauungsplan, der anscheinend alle Höhen festsetzt. Leider fehlen ausgerechnet die textlichen Festsetzungen in den Dokumenten, die die Gemeinde veröffentlicht hat. Aber aus den Ausführungen in der Begründung schließe ich, dass Maximalhöhen für Erdgeschossfußboden, Traufe und First festgesetzt sind. Da muss zunächst mal die Gemeinde bereit sein, Befreiungen zu erteilen (was ich bezweifle). Doch selbst wenn die Gemeinde für euren Nachbarn eine Befreiung von der Einhaltung der Erdgeschossfußbodenhöhe erteilt, heisst das noch lange nicht, dass Ihr von der Einhaltung der Traufhöhe befreit werdet, nur weil der Nachbar sein Einverständnis gegeben hat.
Ich schließe aus deinen Beiträgen, dass ihr ein Südgrundstück habt, das von der Straße her abfällt. Dann solltet ihr bedenken, je weiter ihr von der Straße nach hinten baut, umso größer wird der Höhenunterschied zum Nachbarn, da sich die festgesetzten Höhen auf das vorhandene Gelände am Gebäude beziehen.
Vielleicht möchte euer Nachbar auch, dass ihr der Eintragung einer Baulast zustimmt, da durch die Erhöhung die Wandhöhe einer eventuellen Grenzgarage eine Privilegierung nach §8 Landesbauordnung verhindert und somit Abstandsflächen auslöst.

Sind natürlich alles nur Mutmaßungen, die dich vor voreiligen Zugeständnissen im Gespräch mit dem Nachbarn bewahren sollen.
 
D

DG

Hallo @TinaPankraz,

in Ergänzung zum Beitrag meines Kollegen, s.o.:

Solltet Ihr Eure Abweichung vom Bauamt genehmigt bekommen, wird das aller Voraussicht nach nur in Abstimmung mit Euren (!) umliegenden Nachbarn geschehen, d.h., ihr braucht dann wieder das Einverständnis des Nachbarn auf der andren Seite ... kann man beliebig weiterspinnen.

Das bedeutet, dass Ihr Euch zwar sein Einverständnis einholen könnt, aber das wird - wie escroda richtig beschreibt - keine 100%-Absicherung dafür sein, dass Ihr auch so bauen könnt, wie Ihr Euch das vorstellt, zumindest nicht, bevor man das mit dem Bauamt durchgesprochen hat. Problem dabei ist, dass Eure Planung noch gar nicht existiert, sprich: kein Bauantrag Eurerseits gestellt ist.

Empfehlen kann man Euch ergo von hier aus nur, der Abweichung des Nachbarn zuzustimmen, wenn das auch ohne eigenen Vorteil für Euch ok ist, Ihr also keinen Nachteil erfahrt. Möglich ist hier auch ein Ausgleich in Geld. Das klingt banal, löst aber die gegenseitige Bedingung auf, die unter Umständen gar nicht durchsetzbar ist.

Man bekommt auf diese Weise auch heraus, wie viel es dem Nachbarn tatsächlich wert ist, sein Haus höher zu stellen.

MfG
Dirk Grafe
 
T

TinaPankraz

@Escroda
Vielleicht möchte euer Nachbar auch, dass ihr der Eintragung einer Baulast zustimmt, da durch die Erhöhung die Wandhöhe einer eventuellen Grenzgarage eine Privilegierung nach §8 Landesbauordnung verhindert und somit Abstandsflächen auslöst.
Heißt das das wir nachher einen größeren Abstand zur Grenze halten müssen?
LG
 
D

DG

Hallo Tina,

das wäre wahrscheinlich die Konsequenz, ja. Kann aber auch sein, dass Euer Bau gar nicht beeinträchtigt wird, wenn die Gebäude gegeneinander verschoben sind. Wenn Euer Haus zB eher vorne im Grundstück steht und der Nachbar seine Garage incl. der Baulast hinten im Grundstück, dann gibt es evtl. keine Beeinträchtigung Eures Baukörpers.

Aus der Ferne und ohne Pläne ist das aber nicht zu beurteilen. Ihr könnt das schnell mit dem Bauamt klären oder aber einen Berufskollegen (ÖbVI) bzw. Euren Architekten einschalten.

MfG
Dirk Grafe
 
T

TinaPankraz

@Dirk Grafe
leider liegen mir noch keine Pläne des Nachbarn vor.
Es wird aber so aussehen, dass wir unser Haus in jedem Fall ca. 10 m nach hinter versetzten wollen, aber die komplette Breite unseres Baufenster nutzen möchten. D.h. wir wollen eigentlich nur einen Abstand von 3 m halten.
Haben uns jetzt mal mit dem Bauamt in Verbindung gesetzt.
LG
 
andimann

andimann

Hi Tina, finde das irgendwie lustig, dass der Nachbar von euch schon eine Zustimmung haben möchte ohne auch nur Pläne vorlegen zu können. Der muss doch mal Ross und Reiter nennen, wie sollt ihr denn sonst was entscheiden können?

Viele Grüße,

Andreas
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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