Je nach Bundesland. Bei uns bedeutet es, dass mindestens 2/3 der Fläche des drunterliegenden Geschosses eine Raumhöhe von 2.2 m haben muss.
Such mal nach der Bauordnung deines Bundeslandes.
Der Denkfehler ist schon der, dass 2-geschossig nicht gleich Stadtvilla* bedeutet.
Eine Stadtvilla kann man auch bei eingeschossiger Bauweise bauen, sowie eine 2-geschossige Bauweise kein Garant für die zur Zeit gängige Definition der *Stadtvilla ist. Es zählt grundsätzlich der Bebauungsplan mit den einzelnen Komponenten, die ein Architekt meist geschickt in ein Wunschhaus umsetzen kann.
Das Thema ist komplexer als die laienhafte Einordnung in Bungalow, Satteldachhaus und Stadtvilla
Ich kann die Verwirrung des TE aber verstehen. Soweit ich day richtig gelesen habe, ist in NRW ein Vollgeschoss ab 2,30 Höhe erreicht. Somit wären zwei Vollgeschosse grob UG + 2,30. laut Bebauungsplan darf aber maximal eine Traufhöhe von 3,80 erreicht werden.
Sicher, dass Du mit der Definition der Vollgeschosse richtig liegst? Bei uns stehen auch zwei Vollgeschosse im Bebauungsplan und Traufhöhe ist 4,50m, d.h. auch hier wären nie Deine 2,30m im 1. OG erreichbar.