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ᐅ Raingdrainage mit oder ohne Spülschächte


Erstellt am: 13.12.15 16:19

W
wanderjupp
13.12.15 16:19
In unserem Angebot steht, dass eine Drainage gelegt wird. Jetzt ist uns aufgefallen, dass dabei keine Spülschächte installiert wurden. Laut meiner Erkenntnisse gehört diese aber zur Erfüllung der DIN-Norm. Der Bauunternehmer möchte dafür jetzt aber zusätzlich 2000€ haben, da diese seiner Meinung nach nicht notwendig seien und er auch noch nie so gebaut habe.

Was ist jetzt richtig? Mit oder ohne Spülschächte?

Viele Grüße, Johannes
E
emer
13.12.15 19:03
2000 Euro für Revisionen? Sind die aus Gold?
W
wanderjupp
13.12.15 20:16
5 Stück sollen es sein plus Einbau.
S
Sebastian79
13.12.15 22:31
Ohne Spülschächte ist es keine Drainage, da Dir die Schläuche irgendwann sonst zusitzen werden.

Ist das überhaupt bei Euch erlaubt?

Preislich ist das übrigens ok...
J
Jochen104
14.12.15 09:09
Wir haben am Ende der Drainageleitungen ein KG-Rohr mit 90 Grad Bogen nach oben und einen Deckel darauf. Da kann man dann entsprechend den Deckel abmachen, Schlauch rein und einmal durch spülen. Materialkosten pro Zugang maximal 10 Euro.
W
wpic
14.12.15 13:50
Ob die Drainage überhaupt notwendig ist, entscheidet der Lastfall Wasser aus dem Bodengutachten im Zusammenhang mit dem Geäudeentwurf und der Grundstückssituation. Das solltest Du erst einmal einsehen

Die Ausführung von Drainagen ist in der DIN 4095 geregelt und ist keineswegs der Einschätzung des Bauunternehmers überlassen. Dränleitungen müssen z.B. kontrollierbar sein. Es muss die Möglichkeit zum Durchspülen bei jedem Richtungswechsel, z.B. an Gebäudeecken gegeben sein. Hierzu sind Spül- und Kontrollschächte mit mindestens DN 300 einzubauen. Bastellösungen sind zu vermeiden. nicht fachgerecht ausgeführte Gebäudedrainagen können ggf. den gegenteiligen Effekt haben und das Bauwerk bewässern. Drainagewässer dürfen auch in der Regel nicht in die Kanalisation eingeleitet werden, sondern nur in einer Vorflut (Bach) oder müssen auf dem eigenen Grundstück versickert werden. Dazu gehört ein Sickerschacht oder eine Rigole, deren Entwässerungsleistung ebenfalls geplant und nachgewiesen werden muss, z.B. durch einen Versickerungsnachweis im Bodengutachten.

" Die DIN 4095 Sie ist im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bauwerksabdichtung nach DIN 18195 zu sehen. Die DIN 4095 beschreibt die Bestandteile und Kriterien einer ordnungsgemäßen Dränanlage im Hochbau. Sie verlangt prüfbare Leistungskriterien und den Nachweis der Eignung der Baustoffe – und zwar sowohl für die Regelausführung als auch für darüber hinausgehende Sonderfälle. Soweit DIN-Vorschriften und Güterichtlinien vorhanden sind, müssen die Baustoffe diesen entsprechen. Die DIN 4095 beschreibt beispielhaft einen Regelfall zur Dränung vor Wänden, um dem Planer bei einfachen Gegebenheiten Berechnungen und Dimensionierungen zu ersparen."

Wenn der Bauunternehmer sich so verhält, solltest Du umgehend einen unabhängigen Baugutachter/Architekten hinzuziehen, der die -hoffentlich geplanten- Maßnahmen prüft und auf Stimmigkeit bewertet. Die Aussage " ... das haben wir noch nie so gemacht .../ ... das haben wir schon immer so gemacht ..." ist meistens der Auftakt zu einem profunden Baumangel.
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