Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Definition Bausumme / Planungsleistung


Erstellt am: 17.09.15 22:44

P
Principio
17.09.15 22:44
Hallo Zusammen!

Wir planen ein Haus mit Einliegerwohnung.
Auf dem Dach der Einliegerwohnung ist ein Aufbau vorgesehen.
Dieser wird aber nicht realisiert.
Vielmehr war uns wichtig, dass wir dafür die Genehmigung erhalten und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt realisieren.
Auf welcher Basis darf der Architekt die dafür erbrachte Planungsleistung berechnen?
Muss dafür ein Angebot vorliegen oder kann die Bausumme dafür auch seitens des Architekten anhand von Erfahrungswerten geschätzt werden?

Vielen Dank für Eure Antworten vorab.

Viele Grüße


Alex
T
toxicmolotof
17.09.15 23:46
1) Auf den Kosten, die für die Verwirklichung realistisch wären. Das kann z.B. eine Schätzung sein. Natürlich nur für die LPs, die er auch erbracht hat. Zum Beispiel bis zur Genehmigung.

2) Und was bringt es dir, wenn du den Anbau erst im nächsten Jahr baust? Hast du den Dreck dann zwei mal? Viel länger ist die Genehmigung nämlich nicht gültig.
P
Principio
18.09.15 00:00
Hallo! Danke für die Nachricht. Ich nahm an, dass die Baugenehmigung vier Jahre Gültigkeit besitzt. Liege ich falsch?
T
toxicmolotof
18.09.15 01:09
Naja, dein Hausbau dauert ein Jahr, dann zwei Jahre Pause und dann wieder? Wäre mir zu lange Dreck im/am Haus. Überlege dir das lieber mal.

Wie lange die genau gültig ist kann dir dein Architekt besser sagen. Damit kenne ich mich nicht aus. Ich weiß nur, dass das nicht auf Vorrat für in 10 oder 20 Jahren geht.
D
DG
18.09.15 13:29
Eine Baugenehmigung kann man grundsätzlich beliebig oft und unbegrenzt verlängern lassen, @toxic. Allerdings birgt das das Risiko, dass sich zwischenzeitlich die Genehmigungsgrundlage ändert, was definitiv sehr schnelllebig ist, auch wenn manchmal nur Einzelpunkte zu berücksichtigen sind. Das führt dazu, dass bei der grundsätzlich möglichen Verlängerung herauskommt, dass die Genehmigung abgelehnt wird oder aber massiv nachgearbeitet werden muss.

Effektiv ist das in aller Regel nicht.

Was auch geht: den (Um-)Bau beginnen und den Beginn der Baubehörde anzeigen. Dazu schiebt man zB am 20.12. Erdreich ab, schlägt 4 Holzpfosten ins Erdreich, macht Flatterband drumrum - damit ist der Bau begonnen.

Hier müsste man zB eine Reihe Steine aufsetzen o.ä., dann geht das erst mal weiter, aber auch da gilt, dass die Gesetzesgrundlage evtl. schneller ist. Insgesamt also mit Risiko behaftet.

MfG
Dirk Grafe
baugenehmigungeinliegerwohnungarchitekterdreich