ᐅ Höhe der Einfriedungen bei Eckgrundstück
Erstellt am: 23.06.15 22:11
A
Aloadihoa23.06.15 22:11Hallo,
unser Bebauungsplan sieht bzgl. Einfriedungen folgendes vor:
Die Gesamthöhe von Einfriedungen an den Erschließungsstraßen und in einem 3m tiefen Streifen auf den privaten Grundstücken hinter der Straßenbegrenzungslinie darf das Maß von 0,80m, jeweils gemessen ab OK der angrenzenden Gehweghinterkante bzw. Fahrbahn, nicht überschreiten.
Einfriedungen sind grundsätzlich offen zu gestalten. Auf keiner Seite dürfen geschlossene Einfriedungen vorgesehen werden.
Jetzt bin ich da mit unserem Eckgrundstück nur mäßig begeistert, schließlich sitze ich im Garten für Spaziergänger auf dem Präsentierteller. Die können ums Grundstück rum laufen und ich darf mir weder mit Mauern noch mit Gabionen einen Sichtschutz bauen. Verstehe ich das richtig und wenn ja....was soll das? Dann MUSS ich ja Sichtschutz mit Hecken realisieren, die zählen meines Wissens ja nicht als "Einfriedung". Was habe ich noch für Möglichkeiten?
Gruß
Aloah
unser Bebauungsplan sieht bzgl. Einfriedungen folgendes vor:
Die Gesamthöhe von Einfriedungen an den Erschließungsstraßen und in einem 3m tiefen Streifen auf den privaten Grundstücken hinter der Straßenbegrenzungslinie darf das Maß von 0,80m, jeweils gemessen ab OK der angrenzenden Gehweghinterkante bzw. Fahrbahn, nicht überschreiten.
Einfriedungen sind grundsätzlich offen zu gestalten. Auf keiner Seite dürfen geschlossene Einfriedungen vorgesehen werden.
Jetzt bin ich da mit unserem Eckgrundstück nur mäßig begeistert, schließlich sitze ich im Garten für Spaziergänger auf dem Präsentierteller. Die können ums Grundstück rum laufen und ich darf mir weder mit Mauern noch mit Gabionen einen Sichtschutz bauen. Verstehe ich das richtig und wenn ja....was soll das? Dann MUSS ich ja Sichtschutz mit Hecken realisieren, die zählen meines Wissens ja nicht als "Einfriedung". Was habe ich noch für Möglichkeiten?
Gruß
Aloah
N
nordanney23.06.15 23:22Zaun hinter Zaun - als Sichtschutz und nicht zur Einfriedung. Gibts hier (leider) überall zu sehen...
Gabionen und Mauern direkt auf die Grundstücksgrenze?
Ich überlege gerade, wo das erlaubt sein könnte - eventuell im städtischen Raum.
Ich kenne Gabionen oder Mauern nur als Teil der Terrasse... und halbhoher Sicht- bzw. Windschutz - egal wie, ob nun Mauer oder Büsche - an der Terrasse ist doch absolut gängig.
Ob nun Gärten an Zufahrtsstrassen oder rückwärtige Gärten: auf freiem Platz mag keiner gern sitzen.
Ich würde mich also an Deiner Stelle nicht grämen, sondern die Terrasse im Randbereich zum Rasen etwas "einbeeten"
Ich überlege gerade, wo das erlaubt sein könnte - eventuell im städtischen Raum.
Ich kenne Gabionen oder Mauern nur als Teil der Terrasse... und halbhoher Sicht- bzw. Windschutz - egal wie, ob nun Mauer oder Büsche - an der Terrasse ist doch absolut gängig.
Ob nun Gärten an Zufahrtsstrassen oder rückwärtige Gärten: auf freiem Platz mag keiner gern sitzen.
Ich würde mich also an Deiner Stelle nicht grämen, sondern die Terrasse im Randbereich zum Rasen etwas "einbeeten"
Ähnliche Themen