ᐅ Wurde hier gepfuscht? Dämmung & Putz
Erstellt am: 07.04.15 17:04
H
Hendriks197707.04.15 17:04Hallo!
2011 haben wir uns eine Eigentumswohnung in einem Zweifamilienhaus (Baujahr 2003) gekauft.
2013 wurde auch die andere Wohnung verkauft. Nun wollen wir und der andere Eigentümer den Vorgarten neu gestalten und einige Wege, sowie die Stellplätze pflastern.
Da wir seit einiger Zeit an zwei Seiten des Hauses Probleme mit dem Putz haben (Blasenbildung, bröckelt ab) und uns ein Garten-Landschaftsbauer darauf aufmerksam gemacht hat, dass die Dämmung des Hauses wohl nicht fachgerecht angebracht wurde, wollen wir uns nun erklären lassen, was evtl. fehlerhaft ist, was behoben werden muss und wie dies gemacht werden sollte.
Als Anmerkung: wir haben in keinem Kellerraum Feuchtigkeit oder Schimmel!
So, wie es aussieht, wurde im Kellerbereich auf den schwarzen Anstrich am Haus die Dämmung geklebt. Dann wurde das Erdreich direkt an die Dämmung gekippt. Ich erkenne keine Folie / Noppenbahn oder ähnliches.
Oberhalb der Kellerdämmung ist etwa 10cm keine Dämmung, dann kommt die eigentliche Hausdämmung mit Putz, die aber bis ins Erdreich geht.
Ich denke mal, das jetzt nach über 10 Jahren Feuchtigkeit (durch Regen, etc.) dafür gesorgt hat, dass der Putz etc. sich verfärbt, abbröckelt und sich auch nach vorne wölbt. (siehe Fotos!)
Wir wollen demnächst bis ans Haus ran pflastern, aber vorher das jetzt vorhandene Problem beseitigen. Was ist zu tun?
Danke vielmals!!





2011 haben wir uns eine Eigentumswohnung in einem Zweifamilienhaus (Baujahr 2003) gekauft.
2013 wurde auch die andere Wohnung verkauft. Nun wollen wir und der andere Eigentümer den Vorgarten neu gestalten und einige Wege, sowie die Stellplätze pflastern.
Da wir seit einiger Zeit an zwei Seiten des Hauses Probleme mit dem Putz haben (Blasenbildung, bröckelt ab) und uns ein Garten-Landschaftsbauer darauf aufmerksam gemacht hat, dass die Dämmung des Hauses wohl nicht fachgerecht angebracht wurde, wollen wir uns nun erklären lassen, was evtl. fehlerhaft ist, was behoben werden muss und wie dies gemacht werden sollte.
Als Anmerkung: wir haben in keinem Kellerraum Feuchtigkeit oder Schimmel!
So, wie es aussieht, wurde im Kellerbereich auf den schwarzen Anstrich am Haus die Dämmung geklebt. Dann wurde das Erdreich direkt an die Dämmung gekippt. Ich erkenne keine Folie / Noppenbahn oder ähnliches.
Oberhalb der Kellerdämmung ist etwa 10cm keine Dämmung, dann kommt die eigentliche Hausdämmung mit Putz, die aber bis ins Erdreich geht.
Ich denke mal, das jetzt nach über 10 Jahren Feuchtigkeit (durch Regen, etc.) dafür gesorgt hat, dass der Putz etc. sich verfärbt, abbröckelt und sich auch nach vorne wölbt. (siehe Fotos!)
Wir wollen demnächst bis ans Haus ran pflastern, aber vorher das jetzt vorhandene Problem beseitigen. Was ist zu tun?
Danke vielmals!!
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B
Bauexperte07.04.15 17:12Hallo,
Wenn beim seinerzeitigen Bau 2003 tatsächlich gepfuscht wurde, "kann" es sein, daß Du Möglichkeiten auf Nachbesserung und/oder Schadenersatz hast. Da ich aber nicht anwaltlich beraten darf, solltest Du zu diesem Thema ebenfalls Sachverständigen befragen. Bestätigt er eine unsachgerechte Ausführung, im nächsten Schritt ein klärendes Gespräch mit einem RA Deines Vertrauens (Schwerpunkt Baurecht) führen ... natürlich nur dann, wenn der seinerzeitige Anbieter oder dessen Rechtsnachfolger noch existiert.
Grüße, Bauexperte
Hendriks1977 schrieb:einen Sachverständigen mit Schwerpunkt Mauerwerk + Dämmung beauftragen und mit ihm den Schaden besichtigen; er wird entsprechende Maßnahmen empfehlen.
Wir wollen demnächst bis ans Haus ran pflastern, aber vorher das jetzt vorhandene Problem beseitigen. Was ist zu tun?
Wenn beim seinerzeitigen Bau 2003 tatsächlich gepfuscht wurde, "kann" es sein, daß Du Möglichkeiten auf Nachbesserung und/oder Schadenersatz hast. Da ich aber nicht anwaltlich beraten darf, solltest Du zu diesem Thema ebenfalls Sachverständigen befragen. Bestätigt er eine unsachgerechte Ausführung, im nächsten Schritt ein klärendes Gespräch mit einem RA Deines Vertrauens (Schwerpunkt Baurecht) führen ... natürlich nur dann, wenn der seinerzeitige Anbieter oder dessen Rechtsnachfolger noch existiert.
Grüße, Bauexperte
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