Hallo Katrin,
Auf Grundlage des ursprünglichen B-Planes mussten diese Anträge genehmigt werden, weshalb man folgende Änderungen vorgenommen hat:
a) es sind nur noch Einzel- und Doppelhäuser zulässig
b) es sind Max. zwei Wohnungen je Wohngebäude zulässig
Ich kann mir einige Stadtteile vorstellen, wo dieser Eingriff durchaus Sinn macht. Stell Dir mal vor, Du hättest dort vor Jahren ein Grundstück für teuer Geld gekauft und ein BT setzt Dir dann Reihenhausblöcke vor die Nase. Passiert gerade so ähnlich in Angermund, eingangs einer sehr alten Straße in den eigentlichen Ortskern.
Mir geht es vor allem um die Geschossigkeit, da ich gerne einen ausgebauten Spitzboden hätte, zumindest einen, den man zu Wohnzwecken ausbauen dürfte. Gleichzeitig ist aber nur ein Vollgeschoss erlaubt, wobei Ausnahmen in Einzelfällen zulässig sind, wenn das Maß der baulichen Nutzung (bei dem Bebauungsplan nur durch die Geschossflächenzahl von Max. 0,4) nicht überschritten wird.
Es hängt auch von der erlaubten Traufhöhe (TH) sowie Dachneigung (DN) ab, nicht notwendigerweise von der Anzahl der Geschosse!
Eine Bauordnung aus 1962 ist mit der 2/3-Regelung schlechter als die 3/4-Regelung von 1990 - oder habe ich da einen Denkfehler?
Eigentlich ganz einfach: 100 ./. 3 * 2 = 66,666 qm und 100 ./. 4 * 3 = 75 qm
Allerdings sieht diese Siedlung aus wie Kraut und Rüben... In der Nähe fließt die Düssel ...
Ich habe eine Reihe von Jahren in Gerresheim gelebt; könnte auch auf Deine Beschreibung der Postsiedlung zutreffen
a) ich möchte gut vorbereitet in Gespräche mit Verkäufern gehen
Einerseits nachvollziehbar andererseits mit Vorsicht zu genießen. Wir "älteren" Verkäufer "schätzen" ganz besonders den Satz: "das habe ich im I-Net gelesen"; mir stellen sich mittlerweile nicht selten die Nackenhaare, ob dieser Erklärung, auf. Weshalb? Im I-Net wird so viel Mist geschrieben, sind so viele selbsternannte Fachleute unterwegs, daß eine ganze Branche sich fragt, wozu sie jemals etwas Fundiertes gelernt hat. Da werden Häuslebauer zu Experten in Sachen Baurecht, glauben nach dem eigenen Hausbau sämtliche Antworten auf Fragen von ihrem eigenen BV ableiten zu können. Ganz besondere Stilblüten treibt dieser Mitteilungsdrang imho in Fragen der Wärmepumpen- und Lüftungstechnik.
Der Fairness halber möchte ich aber hinzufügen, daß auch etliche Anbieter dazu übergegangen sind, branchenfremde Verkäuferinnen anzuwerben. Diese erzählen dann nicht selten den gleichen Blödsinn
b) ich möchte das Grundstück nur dann kaufen, wenn ich das darauf bauen kann, was ich mir im Groben vorstelle (das ist eigentlich für alle vier Beteiligte das Wichtigste).
Bauen bedeutet immer auch Kompromisse einzugehen; die Frage lautet daher, wo kann ein Kompromiss sinnvoll entstehen.
Ich schätze die Antworten von Dirk sehr, in einem aber möchte ich von seiner Empfehlung abweichen. Ich bin kein Freund von Bauvoranfragen (BVA). nicht selten dauert eine BVA so lang, wie ein regulärer Bauantrag - jedenfalls dann, wer sie rechtlich sicher sein soll - und die Kosten werden beim späteren Bauantrag (BA) nur rudimentär angerechnet.
Ich habe die Erfahrung gemacht, daß Gespräche auf Augenhöhe und in gegenseitigem Respekt zielführender sind, weil beide Parteien - Fragesteller und Sachbearbeiterin - wissen, daß es zielführender ist, wenn sie einen, beiderseits, tragfähigen Konsens finden. So in komplizierten Grundstücksfragen vorgehend, klären wir jeden Schritt mit dem Bauamt ab, bevor wir final den Bauantrag einreichen. In Erinnerung an das lfd. BV in Mettmann graust mich die Vorstellung, unsere Bauherren hätten auf den Rat des Vermessers (sorry Dirk, war zufällig auch ein Vermesser) gehört und eine BVA gestellt. Dann liefe aktuell das 3-monatige Prüfverfahren, von welchem ich per heute sicher weiß, daß es negativ beschieden worden wäre.
Liebe Grüsse, Bauexperte