Architekten möchte die Leistungsphase 8 nicht mehr übernehmen

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J

Jury

Hallo Gemeinde,

wir habe aktuell das Problem dass unserer Architekt, trotz Ankündigungen zu Eigenleistungen über gesamte Planung, plötzlich die Leistungsphase 8 nicht übernehmen möchte eben wegen zu vielen Eigenleistungen die wir einplanen. Die Frage ist: Brauche ich einen Architekt für die Bauüberwachung in der Bauphase oder kann ich das grundsätzlich selbst bewerkstelligen. Mein Vater ist pensionierter Bau-Ing. und ist sowieso täglich vor ort. Ich mache mir allerdings Sorgen um das rechtliche drum herum und Haftungsfragen gegenüber Bank, Baubehörde usw.

Hintergründe: Architekten haben sich offensichtlich mit dem Projekt übernommen. Leistungsphase 5/6/7 sind nicht ordentlich zu ende gebracht. Baubeginn sollte vor 1,5 Monaten sein wir haben aber noch heute kein Vertrag mit einer Baufirma gesehen. Wir möchten uns von dem Architekten verabschieden da uns das Projekt ordentlich aus den Händen gleitet. Die Zusammenarbeit aus der Not würde ich gern vermeiden.
 
B

Bauexperte

Hallo,

zunächst möchte ich annehmen, daß die Beauftragung eines Bauleiters in Deinem Interesse liegt.

Nach der Landesbauordnung hast Du, als Bauherr, eine/n Bauleiter/in zu bestellen, der/die auch auf dem Bauschild benannt sein muss. Die Aufgaben der Bauleitung ergeben sich dann auch wieder aus der Landesbauordnung; ebenso die Anforderungen bezüglich der Qualifikation des Bauleiters Landesbauordnung. Sinn und Zweck dieser Vorschriften ist es sicherzustellen, dass die Bauvorschriften eingehalten werden und der Bauablauf fachmännisch organisiert wird.

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Die gesetzliche Definition eines Bauleiters laut Landesbauordnung:

„(1) Der Bauleiter hat darüber zu wachen, dass die Bauausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Entwürfen des Entwurfsverfassers entspricht. Er hat im Rahmen dieser Aufgabe auf den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle, insbesondere auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmer zu achten; die Verantwortlichkeit der Unternehmer bleibt unberührt. Verstöße, denen nicht abgeholfen wird, hat er unverzüglich der Baurechtsbehörde mitzuteilen.

(2) Hat der Bauleiter nicht für alle ihm obliegenden Aufgaben die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, hat er den Bauherren zu veranlassen, geeignete Fachbauleiter zu bestellen. Diese treten insoweit an die Stelle des Bauleiters. Der Bauleiter bleibt für das ordnungsgemäße Ineinandergreifen seiner Tätigkeiten mit denen der Fachbauleiter verantwortlich.“
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Nun ist es so, daß "Bauleiter" kein erlernter Beruf im eigentlichen Sinne ist, sondern die Qualifikation zum Bauleiter eher aus dessen handwerklichem Beruf erwächst; also eher ein Berufsbild oder eine Position. Die meisten angestellten Bauleiter in Deutschland haben entweder Maurer oder Zimmermann gelernt; auch übernehmen natürlich viele Architekten die Bauleitung im Rahmen ihrer sonstigen Beauftragung.

Dein Vater, als pensionierter Bau-Ing., bringt imho alle Voraussetzungen mit, diese Aufgabe zu übernehmen. Wenn er sich auch zutraut, alle Pflichten eines Bauleiters ausführen zu können, wüßte ich jetzt nicht, was gegen ihn, als Bauleiter, sprechen würde oder weshalb es mit Deiner Bank oder den Behörden Probleme geben sollte. Sollte ich mich irren, mögen mich die Rechtsanwälte/Banker hier korrigieren.

Die andere Frage ist natürlich, ob Dein Vater sich diesem Stress aussetzen möchte; nicht selten "kracht" es bei familiärer Beteiligung schon einmal im Gebälk.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 15.05.2025
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