ᐅ Frage zur Grundflächenzahl
Erstellt am: 15.12.14 23:03
Hallo,
laut Bebauungsplan hat unser 570qm Grundstück eine Grundflächenzahl von 0,3.
Also dürften wir 171qm davon bebauen.
Wenn ich das richtig verstehe, darf man für einen Carport/Garage die Zahl bis Max. 0,8 überziehen.
Also dürfte ich inkl. Garage, Gerätehaus, Gartenlaube, etc. Max. 216,6qm bebauen?
Gehört der Dachüberstand auch dazu?
Ist das so richtig?
Ich frage, weil ja eine 6m x 9m Garage / Carport schon 54qm hat und dann nicht mehr viel für einen Bungalow übrig bleiben würde.
laut Bebauungsplan hat unser 570qm Grundstück eine Grundflächenzahl von 0,3.
Also dürften wir 171qm davon bebauen.
Wenn ich das richtig verstehe, darf man für einen Carport/Garage die Zahl bis Max. 0,8 überziehen.
Also dürfte ich inkl. Garage, Gerätehaus, Gartenlaube, etc. Max. 216,6qm bebauen?
Gehört der Dachüberstand auch dazu?
Ist das so richtig?
Ich frage, weil ja eine 6m x 9m Garage / Carport schon 54qm hat und dann nicht mehr viel für einen Bungalow übrig bleiben würde.
Häusle77 schrieb:
Hallo,
laut Bebauungsplan hat unser 570qm Grundstück eine Grundflächenzahl von 0,3.
Also dürften wir 171qm davon bebauen.
Wenn ich das richtig verstehe, darf man für einen Carport/Garage die Zahl bis Max. 0,8 überziehen.
Also dürfte ich inkl. Garage, Gerätehaus, Gartenlaube, etc. Max. 216,6qm bebauen?Du darfst insgesamt 465qm überbauen, abzüglich des Hauses von 171qm darfst Du 294qm mit Garage, Wege und Sonstiges zupflastern. Vorausgesetzt, die 0,8 stimmen und ich habe mich nicht verrechnet
Häusle77 schrieb:
Gehört der Dachüberstand auch dazu?
Ist das so richtig?Der Dachüberstand wird meines Wissens mitgezählt, wenn er soundsoviel cm beträgt (Geratewohl oder mal gehört sind es ab 50cm Überstand, wo er mitgezählt wird)
Häusle77 schrieb:
Ich frage, weil ja eine 6m x 9m Garage / Carport schon 54qm hat und dann nicht mehr viel für einen Bungalow übrig bleiben würde.Tja, da musst Du wohl Prioritäten setzen
Aber bei zusätzlichen 294qm sollte das weniger das Problem sein.
Gruss Yvonne
Häusle77 schrieb:
Ich meine man darf nur um 50% überziehen Max. bis 0,8, also in meinem Fall bis Max. 0,45. Das wären dann wohl 256,5qm. Das Pflastersteine dazu gehören wäre mir neu...Was bedeutet "man darf"... entweder es steht im Bebauungsplan oder nicht?! 0.8 sind nicht 50%
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