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ᐅ Wer muss die Höhe Garagen/Stellplatz wiederherstellen?

Erstellt am: 27.09.23 15:54
D
darksun
Hallo,
wir haben gebaut und nun haben wir eine "Unklarheit", wer für die Kosten im Bereich der Garagen/Stellplatz für notwendige L-Steine aufkommen muss.

Als Info, sind zwei Häuser, der Einfahrtsbereich und Hausbereich beider Häuser wurde abgetragen und befindet sich nun auf (sagen wir) 0 Meter Höhe.
Das passt.
Auch der Bereich für die beiden Garagen und dem Stellplatz ziwschen den Garagen befindet sich auf 0 Meter.

Die Garage A ist (hinten) Erdrucksicher und soll mit Erde aufgefüllt werden
Der angrenzende Stellplatzbereich A bekommt hinten L-Steine, so das der Gartenbereich wieder auf das Höhen-Niveau wie im Bauplan eingezeichnetist, kommt. (sagen wir: Höhe 270cm)
Dieser L-Steine wird Nachbar A zahlen.
Unklar ist, was mit dem rot eingezeichneten Bereich ist.
Dort müssen auch L-Steine hin, weil die Seitenwand der Garage B auch nicht Erddrucksicher ist und diese Wand vor Erde geschütz werden muss.

Nachbar A argumentiert:
B muss zahlen, weil die (ursprüngliche) Höhe wie auch im Bebauungsplan (im Gartenbereich) wiederhergestellt werden muss und in dem 2m Bereich der Seitenwand der Garage deshalb auch die wieder Erde aufgefüllt werden muss.

Nachbar B argumentiert:
Nachbar A muss die L-Steine an seiner Garagenseitenwand (2m) bezahlen, damit keine Erde seine Garagenseitenwand eindrücken und beschädigen kann.
Die aufgefüllte Erde würde ja die Garage von nachbar B beschädigen.

Wie schaut es aus, wie sind sind die Höhen im Bebauungsplan zu verstehen?
Muss A die Kosten tragen, damit diese Höhe wieder erreicht werden kann,
oder B, weil der rote Bereich durch ihn wieder auf die Höhe im Bebauungsplan gebracht werden muss?
Grundriss: Haus A links, Garage A, Stellplatz A, Garage B rechts; grüne Rasenfläche oben; rote Grenzlinie.
Tolentino28.09.23 13:06
Wer hat denn da in wessen Auftrag abgetragen auf beiden Grundstücken? Ist das ein Neubaugebiet?
D
darksun
28.09.23 13:51
Jeder hat mit dem abgraben "seines" Bereichs die Erdbaufirma beauftragt, wir haben beide die gleiche Erdbaufirma (wäre ja sonst "komplizierter" geworden).
Ja, ist ein Neubaugebiet.

Anbei auch ein Bild, wo die Garagen, der Stellplatz und der (noch unverfüllte) Arbeitsraum zu sehen ist.
Baugraben mit blauer Plane zwischen grauen Wänden; Baufahrzeuge im Hintergrund.
Tolentino28.09.23 13:56
Also, nach meinem Empfinden würde ich auch sagen, dass jeder seins schützen muss, da ihr beide gleichzeitig angefangen habt, beide abgetragen habt und beide wieder anfüllt.
Aber ich weiß, dass das Recht manche Sachen anders sieht. Da gibt's dann solche Ansichten, wie dass der Störer den Gestörten von seiner Störung lastfrei zu halten hat.
Da könnte tatsächlich jemand auf die Idee kommen zu sagen, beim Aufstellen der Garage von B war da keine Erde. Du füllst auf deinem Grundstück wieder auf, dann musst du dafür sorgen, dass seine Garage heil bleibt.
Aber ich bin Laie, ein echter Jurist darf hier eh keine Beratung machen insofern, konsultiere lieber einen Anwalt, bevor du dich auf einen vor Gericht nicht haltbaren Standpunkt stellst.
D
darksun
28.09.23 14:04
Tolentino schrieb:

... beim Aufstellen der Garage von B war da keine Erde.
Klar war da keine Erde, die wurde ja in diesem Bereich dafür abgegraben, DAMIT die Garage(n) dort aufgestellt werden können ...
Wenn man wirklich so argumtenieren kann und darf .... da fallen ... hm....
S
sascha-t4-le
28.09.23 14:04
nach dem ich das Bild gesehen habe ist es etwas klarer geworden.
Die Baugrube im besagten Bereich war ja nur erforderlich wegen seiner Garage. Er hat also eine Baugrube erstellt und du hast ihm gestattet auf deinem Grundstück zu böschen. Nicht nur damit ist es für mich eindeutig, das ist seine Baugrube, du wärst auch ohne der letzten 2 m ausgekommen. Also muss er seine Baugrube auch schließen und alles was sonst noch dazu gehört.
so oder so, kein schöner Start
OWLer28.09.23 19:36
Wow das ist mal ein Höhenunterschied.

Wie sichert B die Garage in Richtung Rasen hintenraus? Kann er das einfach auffüllen? Die Fertiggaragen stehen doch beide nur auf Streifenfundamenten.

Grundsätzlich könnte man auch noch die L-Steine schräg zur Ecke der B-Garage ziehen und dann zahlt er einen mehr und die Sägearbeiten.

Aber die Frage wer sein Abgraben des Hangs beauftragt hat, hast du noch nicht beantwortet, oder? Das wird doch ein Bagger gewesen sein, der beides weg gemacht hat und nicht beide separat?
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