ᐅ Dachaufbau - Verfahrensfrei gem. §57 BayBO oder nicht?
Erstellt am: 17.02.26 13:45
Bei einer Honorarberechnung nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wären das die Leistungsphasen 1+2 (Grundlagenermittlung + Vorentwurf), für die allerdings dann bereits die anrechenbaren Baukosten bekannt sein müssten, was bei Ihnen noch nicht der Fall ist. Alternativ kann der beauftragte Architekt zunächst auf Stundenbasis die technische und baurechtliche Machbarkeit klären - eine Vorgehensweise, die ich in diesem Falle immer praktiziere.
Wie aus Ihren Antworten zu ersehen ist, werden für eine umfassende Betrachtung Ihres Bauvorhabens immer mehr Informationen benötigt, als zunächst zur Verfügung gestellt werden oder überhaupt verfügbar sind. Eine solche Frage kann deshalb nicht ausreichend in einem Forum geklärt werden. Dazu ist -wie gesagt- ein fachkundiger Architekt vor Ort erforderlich, der die notwendigen Informationen zusammenstellt, Gespräche mit den Behörden führt und eine genehmigungsfähige Lösung entwickelt.
Wie aus Ihren Antworten zu ersehen ist, werden für eine umfassende Betrachtung Ihres Bauvorhabens immer mehr Informationen benötigt, als zunächst zur Verfügung gestellt werden oder überhaupt verfügbar sind. Eine solche Frage kann deshalb nicht ausreichend in einem Forum geklärt werden. Dazu ist -wie gesagt- ein fachkundiger Architekt vor Ort erforderlich, der die notwendigen Informationen zusammenstellt, Gespräche mit den Behörden führt und eine genehmigungsfähige Lösung entwickelt.
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