W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Malen vor der Endabnahme


Erstellt am: 19.06.15 12:40

P
Payday
19.06.15 13:16
Bauexperte schrieb:
Unabhängig von der Frage des Hausrechtes - was spricht dagegen, daß Dein BU die Baustelle nutzt, neue Kunden zu gewinnen? Entstehen durch die Besichtigung Schäden ist er so oder so in der Haftung.

Grüße, Bauexperte

der schaden ist, das NICHTS mehr danach neu ist. und ich kann vorher nicht malen, da dafür dann niemand haftet.

letztes wochenende war die gleiche tour bei unseren nachbarn, ich habs selber mitbekommen wir jeder die küche zerpflückt hat. die ist nun nur noch musterküchen neu, alles schon wie 1jahr abgenutzt. das ist für mich ein schaden von etwa 40%, weil soviel kosten mustergeräte weniger als neue...
D
Doc.Schnaggls
19.06.15 13:23
Hallo,

man könnte ja jetzt ganz spitzfindig werden und sich fragen, ob "Hausbesichtigungen während der Bauphase" gleichzusetzen sind mit einem "Tag der offenen Tür" nach Abschluss der Arbeiten direkt vor der Übergabe...

Ich persönlich sehe da durchaus einen Unterschied.

Bei uns war auch ein "Tag der offenen Tür" im Vertrag fixiert worden, der allerdings vor allen Maler und Bodenbelagsarbeiten stattfinden sollte. Wirklich stattgefunden hat er allerdings nicht, da nur die Woche zwischen Weihnachten und Neujahr in Frage gekommen wäre und ab dem 2. Januar schon die Fliesenleger im Haus waren.

Ich verstehe durchaus - ich wollte auch nicht, dass eine Horde Interessenten durch mein fertiges Haus tobt...

Sprich doch mal mit Deinem Bauunternehmen, ob die nicht einfach Räume wie Küche, Bad oder auch Schlafzimmer mit einer Stange im Sturtz absperren können, damit man zwar reinschauen aber nicht durchlaufen und überall rumspielen kann.

So habe ich es auch bei anderen bezugsfertigen Häusern schon gesehen.

Grüße,

Dirk
T
toxicmolotof
19.06.15 13:23
Und wo steht, dass er das darf?

Und was passiert, wenn sich jemand auf deinem Grundstück ein Bein bricht?
B
Bauexperte
19.06.15 13:27
Payday schrieb:

der schaden ist, das NICHTS mehr danach neu ist. und ich kann vorher nicht malen, da dafür dann niemand haftet.
Wie war das nochmal: "Maschinenbauer sind als kunde sicherlich keine leichten kunden, weil sie grundsätzlich auch etwas ahnung mitbringen oder technische abläufe zum teil sogar besser verstehen als der "fachidiot" selber" ...?


Grüße, Bauexperte
P
Payday
19.06.15 13:28
ich will es natürlich nicht. ich will es mir auch nicht mit den bauunternehmen verscherzen, weil bislang alles reibungslos klappt und ich das auch so weiterhin haben will. ich weiss so ja nun auch, wann er fertig sein wird (und ich kenne den chef, er will das auf jeden fall packen). nur will ich keine horde an leute durch mein Haus haben, Blödsinn egal wer für irgendwas haftet.

grundsätzlich zum technischen, nicht beim rechtlichen ^^ wenn du schon zitierst dann bitte auch komplett und richtig.
zu diesen thema habe ich keine ahnung, weis aber das das rechtlich sicherlich nicht ganz sauber ist was das bauunternehmen da machen will.
D
Doc.Schnaggls
19.06.15 13:31
Payday schrieb:
nur will ich keine horde an leute durch mein haus haben, Blödsinn egal wer für irgendwas haftet

Sei mir nicht böse, aber das hättest Du Dir vor der Vertragsunterschrift mit dem oben von Dir genannten Inhalt überlegen müssen.

Meiner Meinung nach bleibt Dir jetzt nur noch Schadensbegrenzung - also absperren, wie ich oben schon geschrieben hatte, oder eben auch die ganze Zeit mit mehreren Personen im Haus sein und aufpassen...
bauunternehmenküchetür