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ᐅ Malen vor der Endabnahme


Erstellt am: 19.06.15 12:40

B
Bauexperte
19.06.15 13:38
Hallo Dirk,
Doc.Schnaggls schrieb:

Ich verstehe durchaus - ich wollte auch nicht, dass eine Horde Interessenten durch mein fertiges Haus tobt...
Oh bitte - wer, jedenfalls mit einigermaßen nutzbarem Verstand, würde eine ungezählte Menschenschar durch ein nahezu bezugsfertiges Haus ziehen lassen, wenn er doch für alle Schäden haftet, welche infolge der Besichtigung entstehen? Was glaubst Du, weshalb Dein Anbieter dies vor den Maler- und Bodenbelagsarbeiten avisiert hat?

Wir nutzen auch die Rohbauzeit und gehen z.T. auch mit ausgewählten Interessenten nochmals kurz vor Übergabe durch das Haus. Da ist aber dann keiner darunter, wo wir Sorge haben müssten, daß auch nur ein Steinchen unter dem Schuh haften bleibt 😉

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß der gute "Payday" die User nur ein bißchen aufmischen möchte 😉

Grüße, Bauexperte
F
f-pNo
19.06.15 13:40
Ich kann die Befürchtungen von auch verstehen.

Zwei Dinge würden mich hier aber mal noch interessieren.
Malern und Fußbodenbeläge heißt, dass Fliesenarbeiten schon abgeschlossen sind? Denn sonst würde ich mich fragen, wie Ihr den Boden in der Küche machen wollt, wenn diese schon drin steht.

Warum habt Ihr den "Besichtigungsteil" nicht vor Unterschrift aus dem Vertrag Streichen lassen? Wir hatten ähnliche Bauchschmerzen (vor Unterschrift) und nach ein wenig hin und her hat unser Unternehmen auf jegliche Besichtigungstermine mit Interessenten verzichtet.
Ansonsten - sprich mit Deinem Unternehmen - teile ihnen Deine Bedenken mit. Sage ihnen, wie zufrieden Du bisher warst, dass Du aber schon einen Unterschied siehst, zwischen Besichtigung während der Bauphase und wenn soweit alles fertig ist.
P
Payday
19.06.15 14:24
zum zeitpunkt der unterschrift war nicht abzusehen, das er solche aktionen mit fertigen häusern macht. wir haben ihn auf den punkt angesprochen und er (der geschäftsführer) meinte, das wären nur rohbaubesichtigungen mit einzelnen interessenten.

maler und fußbodenarbeiten sind halt Tapeten und Laminat. Fliesen liegen natürlich deutlich früher.

ich bin eigentümer des grundstücks, der ersteller des hauses ist als Bauunternehmer vertraglich gekoppelt, kein bauträger. darf ich während der bauphase bereits eigenleistungen durchführen oder nicht? ich kenne das so, das ich zb den Estrich abnehme, wenn ich darauf meinen eigenen boden lege. mit welchen recht kann er mir verbieten, in meinen haus den boden zu legen während des baues, wenn es dadurch zu keinen verzögerungen kommt. (ein kinderzimmer ist eigentlich fertig, wenn der Estrich trocken ist (bis auf paar schalter anbringen). wie kann ich da jemanden stören, wenn ich am wochenende Laminat verlege.
P
Pumbaa
19.06.15 14:36
Der Bauunternehmer schuldet dir ein mängelfreies Haus. Wenn du vorher schon Laminat legst und dabei z.B. Macken in den Putz haust, kannst du theoretisch von ihm die Beseitigung verlangen. Darauf hat der (verständlicherweise) wahrscheinlich keine Lust. Alles, was bis zur formellen Übergabe nicht in Ordnung ist, ist seine Sache, danach wird es deine.
P
Payday
19.06.15 14:42
und damit will er mir verbieten, Bodenbeläge zu legen ?! Im grunde dürfte ich dann mein haus ja nichtmal betreten.
P
Pumbaa
19.06.15 14:51
Im Grunde genommen ja. Das kommt natürlich auf die Vertragsgestaltung in einzelnen an und auf das generelle Verhältnis zu deinem Bauunternehmer. Es gibt Firmen, die das relativ strikt sehen.
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