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ᐅ Grundstückskauf: Fragen zum Notar


Erstellt am: 14.06.15 11:34

Bauexperte15.06.15 11:55
DerBjoern schrieb:

Offiziell ist es aber scheinbar so, das derjenige erst mal gegenüber dem Notar verpflichtet ist, der ihn bestellt.
50,00 - RA 🙄

In der Praxis ist es so - und ich kenne keinen Kollegen, welcher das anders handhaben würde, daß der Notar "im Namen und Auftrag" des Käufers beauftragt wird. Ich hänge mir doch nicht ohne Not eine Laus in den Pelz 😉

Bei Privatleuten mag das vielleicht anders laufen; allerdings auch nur dann, wenn sie sich das Geld für kluge Beratung sparen (wollen).

Grüße, Bauexperte
DerBjoern15.06.15 11:58
Daher ja von mir der Hinweis, das ich als Verkäufer den Notar vom Käufer beauftragen lassen würde... 🙄
ypg15.06.15 12:52
Die Notarwahl ist frei. Üblich ist
aber: Wer kauft, der wählt den Notar.
Machen Sie davon Gebrauch !


Quelle: Verband Privater Bauherren

Man wähle - auch in anderen Angelegenheiten - den Notar seines Vertrauens. Auch wenn der Notar zur Neutralität verpflichtet ist, so hätte man doch mit "seinem" Notar ein besseres Gefühl ?!
Bauexperte15.06.15 14:51
ypg schrieb:
Die Notarwahl ist frei. Üblich ist
aber: Wer kauft, der wählt den Notar.
Machen Sie davon Gebrauch !


Quelle: Verband Privater Bauherren
Dann sollte schleunigst Jemand dem Verband Privater Bauherren die Überprüfung seiner HP, bzw. dessen Inhalte ans Herz legen. Die Aussage "wer kauft, wählt den Notar" ist so verkürzt dargestellt falsch, da es keine gesetzliche Handhabe für diese Aussage gibt 😉

Grüße, Bauexperte
Voki115.06.15 16:47
Bauexperte schrieb:
Die Aussage "wer kauft, wählt den Notar" ist so verkürzt dargestellt falsch, da es keine gesetzliche Handhabe für diese Aussage gibt

Im Grunde ist es ja nicht verkürzt dargestellt. Offenbar schreibt der Verband Privater Bauherren ja auch die Worte "ist frei" und "üblich ist". Wer braucht noch mehr Einschränkungen? 😉
sirhc16.06.15 14:57
Wenn der Verkäufer einen Vertrag in Auftrag gibt bei "seinem" Notar und auch der Verkäufer der Grund ist, dass der Deal platzt - doch keine Lust zu unterzeichnen - was hab ich als Käufer dann mit dem Notar und seiner Rechnung zu tun? Der Verkäufer hat doch die Vertragsfertigung in Auftrag gegeben.

Kommt der Vertrag zustande ist es natürlich was anderes, dann hängen alle Kosten beim Käufer.
verband privater bauherrennotarvertrag