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ᐅ Grundstückskauf: Fragen zum Notar


Erstellt am: 14.06.15 11:34

DerBjoern15.06.15 08:46
Man kann das auch über zwei Notare handhaben. Der Verkäufer bestellt einen Notar, der macht alles fertig und schickt die Sachen zu einem Notar bei euch vor Ort, wo ihr dann unterschreibt. Der unterschriebene Vertrag geht dann zum Notar des Verkäufers.
DG15.06.15 09:40
toxicmolotow schrieb:
Steht das wirklich irgendwo?

Nein, aber es ist Usus, weil die Notarkosten idR dem Käufer auferlegt werden. Der Kostenträger darf dann eben aussuchen, bei welchem Notar er den Vertrag aufsetzen lässt.

Letztlich aber alles Verhandlungssache.

MfG
Dirk Grafe
Bauexperte15.06.15 09:55
Guten Morgen,
ypg schrieb:
Als Käufer hast du aber das Recht, den Notar selbst zu bestimmen!
Das gilt für beide Parteien 😉

**"Können sich die Beteiligten nicht auf einen Notar einigen, geht die Verkehrssitte davon aus, dass derjenige von ihnen, der die Notarkosten tragen soll, auch den Notar bestimmen kann."

Grüße, Bauexperte
DerBjoern15.06.15 10:04
Als Verkäufer würde ich sogar bevorzugen das der Käufer den Notar bestellt. Springt er vor Unterzeichnung dann doch noch ab, hat er die Notarkosten an den Hacken. Im anderen Fall müsste der Verkäufer sich die dann nochmal vom abgesprungenen Käufer wieder holen...
daytona15.06.15 10:27
aber wie sieht das mit den Kosten aus? Es ist doch letztendlich egal wer den Notar aussucht oder die Kosten sind gleich?
DerBjoern15.06.15 10:32
Ja kostenmäßig ist es egal. Gibt feste Abrechnungssätze.
notarkostenvertrag