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ᐅ Fertighaus: Deckenhöhe geringer als vereinbart - Ansatzpunkte für die Schadensberechnung


Erstellt am: 07.01.26 20:48

N
Nida35a
08.01.26 20:11
PS,
ich würde auch keine 5, 10 oder 15 % fordern,
sondern materielle Wiedergutmachung,
Photovoltaik, vergrößern der Photovoltaik, Speicher, Wallbox etc.
Überlege dir was
N
nordanney
08.01.26 21:03
Nida35a schrieb:

ich würde auch keine 5, 10 oder 15 % fordern,
sondern materielle Wiedergutmachung,
Photovoltaik, vergrößern der Photovoltaik, Speicher, Wallbox etc.
Überlege dir was
Dann materielle Widergutmachung im Wert von 5%? Warum?
Dann lieber Cash (und dann selbst im Laufe der Zeit entscheiden, ob die Wallbox oder der Garten Priorität haben).
Y
ypg
08.01.26 21:18
Nida35a schrieb:

Hole dir Rechtsbeistand,
Da das Haus noch nicht abgenommen wurde und diese bevorsteht, rate ich dringlichst um einen Sachverstand, der den Vertrag und die Höhen vor der Abahme überprüft. Und dann weitersehen.
Übrigens kann "einen Schrank aufstellen" rechtlich schon als Abnahme gesehen werden.
N
nordanney
08.01.26 21:30
ypg schrieb:

Übrigens kann "einen Schrank aufstellen" rechtlich schon als Abnahme gesehen werden.
Jetzt mal langsam ;-)
Ein einzelner Schrank sagt noch gar nichts zur Abnahme aus. Er kann höchstens der Beginn der Ingebrauchnahme sein.
Dann muss auch noch schauen, was im Bauvertrag steht. In vielen Bauverträgen ist eine förmliche Abnahme vorgesehen, die man nicht durch konkludentes Handeln ersetzen kann.
Und selbst wenn, ist das absolut kein Problem. Denn mit Abnahme beginnt lediglich die Beweislastumkehr. Als Eingezogener musst Du dann beweisen, dass der Mangel schon vorher vorhanden war - war bei einer zu niedrigen Decke nicht ganz einfach, aber machbar ist 😉

Offtopic:
Um aber das Thema konkludentes Handeln direkt aus der Welt zu bekommen, kann man im Rahmen des Möbelaufbaus/Umzugs direkt den festgestellten Mangel rügen, so dass alles wieder gut ist (ist ein allgemeiner Rat für alle, die vor Abnahme schon mit dem Einzug starten). Also auch Fotos von vor dem Einzug machen und dokumentieren. Und/oder dem GU/Bauträger schriftlich mitteilen, dass man Möbel aufbaut und alles für den Einzug vorbereitet und dass das explizit nicht die Abnahme ersetzt (und natürlich alles dokumentieren, so dass der Kratzer im Parkett o.ä. im leeren Raum fotografiert wird).
S
SchreinerKl
08.01.26 22:13
Aber nur weil ich einen Schrank reinstelle, bekunde ich damit m.M nicht konkludent, dass ich davon ausgehe, dass alles in Ordnung ist und ich das Haus so abnehme. Wir haben ja deshalb auch noch 10 % Einbehalt für die Abnahme. Aber natürlich werde ich den Hausbauer zeitnah über den Mangel informeren, also noch vor der Abnahme
Y
ypg
08.01.26 23:05
nordanney schrieb:

Jetzt mal langsam ;-)
Nix langsam. 1. habe ich „kann“ geschrieben, 2. eigene Erfahrungen bzw Dispute gehabt und deshalb damals auch eingelesen.
wallboxschrankmangel