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ᐅ Bauvorhaben mit finanziellen Mitteln realisierbar?


Erstellt am: 30.10.25 12:02

K a t j a01.11.25 09:27
Den Passus mit der Einliegerwohnung empfinde ich sehr übergriffig. Da würden mich die genauen Regeln nach dem Bau interessieren. Wenn das Ding nicht vermietet wird, wer soll das kontrollieren? Also Bau ich einen großen Raum mit einer Tür nach außen + Gäste-WC mit Dusche so geschickt, das es als Einliegerwohnung durch geht und nutze es selbst?
ypg01.11.25 12:13
K a t j a schrieb:

Den Passus mit der Einliegerwohnung empfinde ich sehr übergriffig.
Naja, es geht um Wohnraumförderung, um Punkte zu erhalten. So wie ich es verstanden habe, ist das eine Option gewesen, die man bei der Bewerbung auf das Grundstück angeben kann, um Punkte zu bekommen. Wer keine Kinder angeben kann, kreuzt dann die Einliegerwohnung an, um Chancen bei der Vergabe zu haben.
Und ich finde die Vermietungsverpflichtung in der Theorie auch richtig. Wir wissen aus dem Forum alle, dass die Einliegerwohnung gern nur mitgebaut wird, um die zusätzliche Förderung zu bekommen. Allerdings sehe ich da eine Sackgasse bei der Überprüfung und das Fragezeichen, wenn man keinen Mieter findet. Oder die Stadt setzt Dir dann eine Flüchtlingsfamilie rein. Das gab es in den 50ern auch schon.
nordanney01.11.25 13:49
Teimo1988 schrieb:

Aber die ersten 6 Jahre degressiv mit 5% ist doch besser als linear mit 3%? Oder habe ich einen Denkfehler? Betrifft mich selber, daher reite ich darauf so rum :-)
Kommt darauf an. Musst dir die Jahre ausrechnen - was passiert nach den 6 Jahren? Also steuerlich mal 20 Jahre betrachten bei deinem individuellen Einkommen heute und in Zukunft (bzw. Deiner Steuerlast).
K a t j a01.11.25 14:50
ypg schrieb:

kreuzt dann die Einliegerwohnung an, um Chancen bei der Vergabe zu haben.
Das allein finde ich schon sehr ungerecht. Zu Vermieten ist nicht nur eine Investition, die sich mancher nicht leisten kann und möchte, es ist auch eine Lebenseinstellung. Wer schon mal ungeliebte Nachbarn hatte, weiß, was das u.U. für ein Horror sein kann. Jetzt stell Dir vor, es ist Dein Mieter, der Dir dann auch noch in Deinem eigenen Haus auf der Nase rum tanzt. Da kannst Du nicht mal einfach weg ziehen. Zudem ist es eine Art "Selbständigkeit", für die nicht jeder geeignet ist. Die ganze Abrechnung der Nebenkosten und Buchführung dazu - wer will das schon freiwillig, wenn man eh nix davon hat? Die Leute dazu zu nötigen, weil sie sonst keine Chance hätten, in Ihrer Heimat ein Haus zu bauen - also eigentlich müsste man dagegen klagen.
ypg01.11.25 14:58
K a t j a schrieb:

Die Leute dazu zu nötigen, weil sie sonst keine Chance hätten, in Ihrer Heimat ein Haus zu bauen - also eigentlich müsste man dagegen klagen.
Was willst Du denn da klagen? Wenn es 20 Baugrundstücke gibt und 40 Bewerber, 18 mindestens mit 2 Kindern, 30 Bewerber mit Ortsbezug, dann bekommen halt die mehr Punkte, die es entweder nötiger haben oder dem Ort eine Bereicherung durch eine Einliegerwohnung geben. Ich persönlich kenne solche Fragebögen nicht, allerdings ist dieses Punktesystem ein nicht seltenes Mittel.
Und man ist ja auch nicht gezwungen, sich die Punkte mit der Einliegerwohnung zu erkaufen.
Meines Wissens gibt es die Punktevergabe bei Grundstücken, die vergünstigt abgegeben werden.
DieHnnH01.11.25 15:01
ypg schrieb:

Meines Wissens gibt es die Punktevergabe bei Grundstücken, die vergünstigt abgegeben werden.
Nein, das ist leider bei allen Grundstücken in allen Baugebieten bei uns so.
Leider war es so eben die einzige Chance, ein Grundstück zu bekommen.
In einer anderen Stadt oder Gemeinde in der Region hätten wir noch weniger Chancen gehabt, bzw. keine.

Aber wir werden irgendwie das Beste draus machen.
einliegerwohnunggrundstückmieterklagen