C
Cronos86
Ich werfe nochmal eine Gründungsemfehlung für Bauen im Bestand in den Raum.
"Der Neubau wird bündig an eine bestehende Bebauung angeschlossen. Entsprechend DIN 4123:2011-05 sind neue Fundamente neben bestehenden Fundamenten ebenso tief wie diese zu gründen bzw. sind bestehende Fundamente bei tiefer liegender Gründungssohle entsprechend abschnittsweise mittels Betonaustauschkörpern zu unterfangen."
Daher was bereits beschrieben wurde Bauaufsicht einschalten und unverzüglich anfüllen lassen. Über Bilder freue ich mich immer besonders!
Gruß
"Der Neubau wird bündig an eine bestehende Bebauung angeschlossen. Entsprechend DIN 4123:2011-05 sind neue Fundamente neben bestehenden Fundamenten ebenso tief wie diese zu gründen bzw. sind bestehende Fundamente bei tiefer liegender Gründungssohle entsprechend abschnittsweise mittels Betonaustauschkörpern zu unterfangen."
Daher was bereits beschrieben wurde Bauaufsicht einschalten und unverzüglich anfüllen lassen. Über Bilder freue ich mich immer besonders!
Gruß