W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Wahl des richtigen Bauverfahrens in Neubaugebiet


Erstellt am: 06.08.25 20:24

B
bewobau
06.08.25 20:24
Hallo zusammen,

wir planen aktuell den Bau eines Einfamilienhauses in einem Neubaugebiet in Baden-Württemberg. Der Bebauungsplan ist sehr detailliert, und wir halten uns in allen Punkten daran – einschließlich Abstandsflächen, Dachform, First-/Traufhöhen etc. Es sind also keinerlei Abweichungen, Befreiungen oder Sondergenehmigungen erforderlich.

Nun stehen wir vor der Entscheidung, welches Verfahren wir für die Einreichung wählen sollen:
  • Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (klassischer Bauantrag): Rechtlich am sichersten, aber in unserer Region mit extrem langen Bearbeitungszeiten verbunden – teilweise bis zu einem Jahr.
  • Genehmigungsfiktion (§ 54 Landesbauordnung): Wenn innerhalb von drei Monaten keine Rückmeldung erfolgt, gilt der Bau als genehmigt. Vorteil: schnellere Planungssicherheit. Nachteil: Es erfolgt keine inhaltliche Prüfung durch die Behörde, was rechtliche Risiken birgt.
  • Kenntnisgabeverfahren: Könnte grundsätzlich angewendet werden, da alle Festsetzungen eingehalten werden. Allerdings ist hier – ebenso wie bei der Genehmigungsfiktion – die rechtliche Sicherheit eingeschränkt. Bei möglichen Verstößen trägt der Bauherr die volle Verantwortung, da keine behördliche Prüfung stattgefunden hat.

Haftung & Verantwortung:
Da wir mit einem Generalunternehmer bauen, gehen wir davon aus, dass die Verantwortung für die Einhaltung aller baurechtlichen Vorgaben primär beim Bauunternehmen liegt – also auch im Fall von Kenntnisgabeverfahren oder Genehmigungsfiktion. Unser Verständnis ist, dass das Unternehmen dann auch haftbar gemacht werden könnte, sollte doch etwas nicht korrekt umgesetzt sein.

Trotzdem stellt sich uns die Frage:
Welches Verfahren würdet ihr in dieser Konstellation empfehlen?
Gibt es aus eurer Sicht klare Vorteile des klassischen Bauantrags, auch wenn es länger dauert? Oder ist ein Kenntnisgabeverfahren in unserem Fall genauso vertretbar, wenn der Generalunternehmer die Verantwortung trägt?

Vielen Dank für eure Einschätzungen und Erfahrungen!
B
bewobau
06.08.25 20:29
Welche Risiken gibt es denn konkret, was könnte bemängelt werden? Wenn der Bebauungsplan alles regelt, gibt es vmtl. deutlich weniger Risiko wie bei anderen Bauvorhaben? Was meint Ihr?
N
nordanney
06.08.25 20:34
Ich würde ausschließlich Punkt drei wählen. Wenn es ansonsten keinen anderen Grund gibt, braucht man auch keinen Bauantrag.
A
andimann
06.08.25 20:44
Moin,

ihr habt da noch ein kleines Verständnisproblem:
bewobau schrieb:

wenn der Generalunternehmer die Verantwortung trägt?

Der GU trägt keine Verantwortung, sondern der Bauherr. Du/ihr seid für alles verantwortlich was auf euren Grundstück passiert. Wenn das Haus am Ende zu nahe am Nachbarn steht, ist das euer Problem, nicht das des GUs. (wenn ihr die Pläne so freigegeben habt...)

Trotzdem haben wir ohne "echten" Bauantrag gebaut, der GU hat da drübergesehen und wir haben die Pläne auch mit dem Bauamt durchgesprochen. so schwierig ist das für ein normales Haus nicht.

Viele Grüße,

Andreas
B
bewobau
06.08.25 20:50

Naja, wir beauftragen das Bauunternehemn ja nach Bebauungsplan und Landesbauordnung zu planen und diese einzuhalten. Daher sollte es doch haftbar sein sollte es dann doch anders bauen?

Heißt Ihr habt auch im Kenntnisgabeverfahren gebaut?
N
nordanney
06.08.25 20:55
bewobau schrieb:

Heißt Ihr habt auch im Kenntnisgabeverfahren gebaut?
Wir? Ja klar. Geht schneller, bis Du starten kannst. Ist billiger. Nachteile: Keine, sofern Du die Vorgaben des B-Plans einhältst.
kenntnisgabeverfahrenbebauungsplanbauantraggenehmigungsfiktionlandesbauordnungprüfunggeneralunternehmerhaftbarpläne