W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Grundstücksauswahl im Neubaugebiet für Einfamilienhaus - Rangfolge


Erstellt am: 15.04.25 21:22

11ant16.04.25 17:34
-Malte- schrieb:

Von den Grundstücken im Süden ist leider lediglich die Nummer 31 in der Vermarktung und die hat den Nachteil der geringen Größe (372m², ca. 15m mal 25m).
Es wäre auch "E/D" bebaubar, also nur für eine Doppelhaushälfte, wenn der Nachbar eine Doppelhaushälfte haben will.
-Malte- schrieb:

Ja, die drei Mehrfamilienhaus im Norden (nicht die geschlossene Bebauung im Westen) sind zur Unterbringung von Flüchtlingen geplant. Wie genau die Gebäude ausgestaltet sind ist aktuell noch nicht bekannt.
Flüchtlingsunterkünfte in Mehrfamilienhausgestalt werden aktuell meist für eine Anschlußnutzung durch (Sozial)dauermieter konzipiert. Also für "Normalfamilien", die öffentlich geförderten Wohnraum ohne Fehlbelegungsabgabe mieten könnten.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
ypg16.04.25 17:45
Wäre denn eine Doppelhaushälfte oder mehr Nachbarn ein Problem? Ein Nachbar kann unruhiger sein als 3 Nachbarn
-Malte-16.04.25 20:28
11ant schrieb:

Es wäre auch "E/D" bebaubar, also nur für eine Doppelhaushälfte, wenn der Nachbar eine Doppelhaushälfte haben will.

Korrekt, davon kann man aber nicht unbedingt ausgehen. Aus irgendwelchen Gründen ist das Grundstück kurzfristig vor Vermarktungsstart rausgenommen worden. Ob es an irgendwen anderweitig verkauft wurde oder als Reserve für die Zukunft in der Hinterhand gehalten wird ist unklar.
ypg schrieb:

Wäre denn eine Doppelhaushälfte oder mehr Nachbarn ein Problem? Ein Nachbar kann unruhiger sein als 3 Nachbarn

Eine Doppelhaushälfte schließen wir nicht grundsätzlich aus, würden aber grundsätzlich Einfamilienhaus präferieren. Allein die Konstellation hier, dass man mit einem unbekannten Baupartner "zusammengewürfelt" wird und sich dann auf eine gemeinsame Planung einigen muss bietet Konfliktpotenzial (ich erinnere mich hier im Forum an den Goalkeeper Bau). Auch hier in der Stadt gab es bei diesen Konstellationen schon einige Probleme. So lange sich das vermeiden lässt wären wir daher lieber eigenständig unterwegs.

Mehr Nachbarn sind per-se nicht das Problem. Es bietet halt nur grundsätzlich mehr Konflikt- und Abstimmungspotenzial. Auf die Ausschreibung hier bezogen wäre bspw. eine Nummer 17 mit nur einem direkten Nachbarn potenziell anders als eine Nummer 21 mit sechs direkten Nachbarn.
K a t j a16.04.25 22:45
19, 20, 22, 17 wäre vermutlich meine Reihenfolge.
11ant17.04.25 01:35
-Malte- schrieb:

Eine Doppelhaushälfte schließen wir nicht grundsätzlich aus, würden aber grundsätzlich Einfamilienhaus präferieren. Allein die Konstellation hier, dass man mit einem unbekannten Baupartner "zusammengewürfelt" wird und sich dann auf eine gemeinsame Planung einigen muss bietet Konfliktpotenzial (ich erinnere mich hier im Forum an den Goalkeeper Bau).
Genau so ist es, deshalb ja auch meine Warnung.
-Malte- schrieb:

Korrekt, davon kann man aber nicht unbedingt ausgehen. Aus irgendwelchen Gründen ist das Grundstück kurzfristig vor Vermarktungsstart rausgenommen worden. Ob es an irgendwen anderweitig verkauft wurde oder als Reserve für die Zukunft in der Hinterhand gehalten wird ist unklar.
Die möglichen Gründe sind vielfältig. Und man muß eben doch hoch wahrscheinlich davon ausgehen, daß der warum auch immer Bevorzugte, der hier Dein Nachbar wäre, Dir zuvorkommt. Wer ein E/D Grundstück für sich aus dem Lostopf nehmen läßt, der hat für sich (und damit effektiv auch für Dich) entschieden, ob er E oder D bauen will. Derjenige, der seinen Bauantrag zuerst stellt, nimmt praktisch den Erwerber der anderen Hälftenparzelle in Geiselhaft. Bad Case will er D bauen, dann mußt Du auch D, eine normal breite Doppelhaushälfte. Worst Case will er E bauen, dann mußt Du ebenfalls E, was dann ein Handtuchhaus wird.
-Malte- schrieb:

Auch hier in der Stadt gab es bei diesen Konstellationen schon einige Probleme. So lange sich das vermeiden lässt wären wir daher lieber eigenständig unterwegs.
Das Problem droht auch hier, wie Du bereits daran siehst, daß die B-Hälften-Parzelle nicht mit aus der Verlosung herausgenommen ist. Wäre sich die Gemeinde des Problems bewußt, würde sie für alle E/D Parzellen ausschließlich "Teambewerbungen" zulassen. Leider beschäftigen sich die Verantwortlichen regelmäßig zu wenig mit Spieletheorie und möchten nur "lean" und liberal dem Markt folgen.

Dabei stehen drei Typen von Grundstücken drei Typen von Bewerbern gegenüber, die jedoch leider nicht deckungsgleich "matchen". Grundstücke des Typs "E only" sind unproblematisch weil nachbarwillensneutral geeignet. Grundstücke des Typs "E/D" sind aber insofern praktisch nur "D oder Handtuch" geeignet, sofern sie für freistehende Bebauung zu schmal sind. In diesem Baugebiet gibt es sowohl "echte E/D" Grundstücke (1 bis 3, 18 bis 30) als auch "E/D genannte, aber faktisch D oder Handtuch geeignete" Grundstücke (4 bis 11, 31/32).

Die Bewerber mit klarer Präferenz E haben es insofern relativ leicht, daß für die nur Parzellen des Typs "E" dafür sinnvoll sind, ihre Jetons dort zu platzieren. Die Bewerber mit gebremstem Geldbeutel haben es ebenfalls relativ leicht, da für sie umgekehrt alle Parzellen des Typs "E" ausscheiden. Bewerber mit der Einstellung "lieber ein Doppelhaushälfte-Grundstück als leer auszugehen" wären mit der leider auch hier nicht angebotenen zweistufigen Verlosung besser bedient. Wenn Ihr Euch ein "E" Grundstück leisten könnt, dann zockt nicht mit dem Geiselhaftrisiko, sondern bewerbt Euch auch nur auf diese Kategorie.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
-Malte-17.04.25 10:19
, interessanter Aspekt, den ich so noch gar nicht gesehen habe. Du hast recht, dass laut Bebauungsplan ja für einige Grundstücke E/D erlaubt ist. In der Vermarktung wird allerdings klar zwischen Grundstücken für Einfamilienhaus und Doppelhaushälfte unterschieden. Bei den reinen Doppelhaushälfte-Grundstücken wird platztechnisch auch gar kein Einfamilienhaus passen. Andersherum ist das bei den Einfamilienhaus-Grundstücken mit E/D natürlich schon der Fall.

Ich frage mal bei der Stadt an, ob für diese Grundstücke vertraglich festgelegt wird, dass ein Einfamilienhaus errichtet werden muss. Wenn es wirklich so wäre, dass ein Nachbar theoretisch als erster eine Baugenehmigung für eine Doppelhaushälfte einholen kann und damit eine Vorgabe macht, wäre das ja total dämlich. Je mehr ich drüber nachdenke gehe ich davon aus, dass sowas vertraglich ausgeschlossen wird. Aber warten wir mal die Rückmeldung ab.
grundstückedoppelhaushälfteeinfamilienhausparzellenhandtuch