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ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?


Erstellt am: 11.07.19 12:33

kobaje022.02.25 09:53
Zu 1. Bei uns wurde das genauso gehandhabt.
zu 2.Im Grunde ist das ja kein gehaltsverzicht. Der Wert bleibt im Langzeitkonto erhalten. Ich vermute das geht nicht durch. Brückenteilzeit hat bei uns aber funktioniert.
zu 3. Man sagte mir im LRA dass auch einmalige hohe Werbungskosten (z.B. Bildungsreisen) nicht betrachtet werden würden da sie eben nicht erwartbar regelmäßig anfallen. Dementsprechend denke ich nicht dass das anerkannt wird. Es wird ja auch explizit von den Werbungskosten aus den Einkommenssteuerbescheiden der letzten beiden Jahren gesprochen.
zu 4. ich nicht
Noah123422.02.25 17:49
Hallihallo! Gibt es jemanden unter euch, der eine Zwischenfinanzierung hatte und diese von der L-Bank abgelöst wurde oder der weiß wie genau das passiert? Wie prüft die L-Bank im Nachhinein was mit welchem Geld bezahlt wurde und das muss dafür alles eingereicht werden? Ich würde mich sehr über Infos freuen!
der_gmuender2322.02.25 23:25
Noah1234 schrieb:

Hallihallo! Gibt es jemanden unter euch, der eine Zwischenfinanzierung hatte und diese von der L-Bank abgelöst wurde oder der weiß wie genau das passiert? Wie prüft die L-Bank im Nachhinein was mit welchem Geld bezahlt wurde und das muss dafür alles eingereicht werden? Ich würde mich sehr über Infos freuen!
Wir haben unsere Zwischenfinanzierung im Juli24 abgelöst. Du musst den Kreditvertrag einreichen und die ablöseende Bank muss dem zustimmen. Das ging eigentlich relativ unkompliziert. Kontoauszüge und Unterlagen sind ggf nachzureichen. Sofern die Grundschuld eingetragen ist kann diese von der L-Bank übernommen werden. Daher am besten gleich mit den Konditionen der L-Bank eintragen lassen. So spart man nochmals Geld und zahlt nur die Umschreibung auf eine andere Bank
Häusle2523.02.25 12:12
Häusle25 schrieb:

  • Bei einem ersten Gespräch mit meiner Wohnraumförderstelle erhielt ich die Information, dass zwar das Einkommen meiner Frau (aufgrund der 24-monatigen Elternzeit) mit 0 EUR bewertet wird, jedoch die von mir geplanten 2 Monate Elternzeit (trotz Ausfall des Einkommens) mit zwei vollen (theoretischen) Bruttomonatsverdiensten bei der Ermittlung der Einkommensgrenze bewertet werden. Begründet wurde dies damit, dass 2 Monate Elternzeit keine nachhaltige Veränderung des Einkommen darstellen. Ich konnte im LWoFG nichts dergleichen finden, kann die Wohnraumförderstelle dies so argumentieren?
  • Gem. §12 (1) LWoFG sind für die Einhaltung der Einkommensgrenze Maßgebend die zum Zeitpunkt des Antrags geltenden Verhältnisse (unter Berücksichtigung der für die 12 Monate nach Antragstellung zu erwartender Änderungen).
  • Ich möchte/kann einen Teil meines Bruttomonatsverdienst auf ein Zeitwert-/Sabbaticalkonto einzahlen, um mir im laufenden und folgenden Jahr eine Auszeit für die Kinderbetreuung zu ermöglichen. Dadurch reduziert sich nachweislich, "nachhaltig" (und der Einkommensgrenze entsprechend) mein erwartetes Gesamtjahreseinkommen. Lässt sich so das Einhalten der Einkommensgrenze sicherstellen?

  • Wir möchten ein stark sanierungsbedürftiges Haus OG Eigennutzung (z15) mit einer barrierefreien EG Mietwohnung (nicht Teil der z15 Förderung) für meine pflegebedürftigen Eltern erwerben. Bei der Sanierung fallen ca. 1/3 der Kosten als sofort steuerlich abzugsfähige (Werbungs-)Kosten für die Mietwohnung an. Können diese als "erwartete Werbungskosten" bei der Ermittlung der Einkommensgrenze gewertet werden oder zählen grundsätzlich nur die Werbungskosten aus den vorangegangenen Einkommensteuerbescheiden?
  • Kann jemand einen auf Z15 spezialisierten Finanzdienstleister empfehlen? (gerne auch als private Nachricht)

kobaje0 schrieb:

Zu 1. Bei uns wurde das genauso gehandhabt.
zu 2.Im Grunde ist das ja kein gehaltsverzicht. Der Wert bleibt im Langzeitkonto erhalten. Ich vermute das geht nicht durch. Brückenteilzeit hat bei uns aber funktioniert.
zu 3. Man sagte mir im LRA dass auch einmalige hohe Werbungskosten (z.B. Bildungsreisen) nicht betrachtet werden würden da sie eben nicht erwartbar regelmäßig anfallen. Dementsprechend denke ich nicht dass das anerkannt wird. Es wird ja auch explizit von den Werbungskosten aus den Einkommenssteuerbescheiden der letzten beiden Jahren gesprochen.
zu 4. ich nicht

Vielen Dank für deine Rückmeldung!

(zu) 1. Wurde dieses Vorgehen bei euch rechtlich begründet? Es hat ja abhängig der Dauer der Elternzeit starken Einfluss und der Gesetzgeber macht bei der Berechnung von Einkommensgrenzen und tragbaren Belastungen ja bewusst eine Unterscheidung bei Thema Elternzeit.

(zu) 2. Das kann ich grundsätzlich nachvollziehen. Dieser Logik folgend würde es aber bedeuten, dass eine Auszahlung aus dem Langzeitkonto nicht zur Einkommensgrenze zählen würde. Ansonsten würde dasselbe Gehalt zweimal bewertet werden. Für mich wäre logisch nach dem Zuflussprinzip vorzugehen, also Einkommen dann zu werten, wenn es tatsächlich oder absehbar (innerhalb 12 Monate) zu unmittelbar verfügbarem Einkommen wird.
Hope33323.02.25 22:11
Paulari schrieb:

Hi,

ich kann dir leider nicht weiterhelfen, aber vielleicht du uns. Wir erfüllen auch alle Kriterien. Haben schon einen Vertrag mit Bauunternehmen mit aufschiebender Bedingung unterschrieben. Und planen schon mit Architekt. Das einzige, das uns von der Beantragung des Z20 noch abhält, ist, dass meine Frau zwar einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben hat. In diesem ist festgehalten, dass sie ab September unbefristet als Beamtin arbeitet, auch die Besoldung steht fest. Der Vertrag enthält nur den Vorbehalt, dass sie ihre letzte Prüfung, die sie in Mai ablegen wird, bestanden haben muss, dass der Vertrag rechtsgültig ist. Bisher dachten wir, dass wir auf die Rechtsgültigkeit des Vertrages warten müssen. Deine Beschreibung macht uns nun Hoffnung, dass wir vielleicht jetzt schon einen Antrag stellen können. Also, dass wir dann den ganzen Prozess bis zur Bewilligung eben auch mit einer aufschiebenden Bedingung durch die L-Bank schon starten können. Und den Arbeitsvertrag, sobald er nach der Prüfung rechtsgültig ist, einfach nachreichen können, um die aufschiebende Bedingung der L-Bank aufheben zu können. Hältst du das nach deinen Erfahrungen für möglich? Kennst du offizielle Dokumente o.Ä. wo über eine solche aufschiebende Bedingung durch die L-Bank etwas konkretes steht?

Danke und selbst viel Erfolg!
Bin selbst leider kein Experte und würde an eurer Stelle direkt bei der L-Bank anrufen und nachfragen. Denke aber in eurem Fall könnte es schwierig sein, da zum Zeitpunkt der Beantragung alles passen muss. Das heißt wenn ihr jetzt beantragt und deine Frau bisher nichts verdient und auch noch nicht bei ihrem Arbeitgeber angestellt ist, könnte das zum Problem werden.

Bei uns ging das nachreichen des unbefristeten Arbeitsvertrags nur, weil ich auch schon vorher beim selben Arbeitgeber beschäftigt war, allerdings eben nur befristet.
Paulari23.02.25 22:41
Hope333 schrieb:

Bin selbst leider kein Experte und würde an eurer Stelle direkt bei der L-Bank anrufen und nachfragen. Denke aber in eurem Fall könnte es schwierig sein, da zum Zeitpunkt der Beantragung alles passen muss. Das heißt wenn ihr jetzt beantragt und deine Frau bisher nichts verdient und auch noch nicht bei ihrem Arbeitgeber angestellt ist, könnte das zum Problem werden.

Bei uns ging das nachreichen des unbefristeten Arbeitsvertrags nur, weil ich auch schon vorher beim selben Arbeitgeber beschäftigt war, allerdings eben nur befristet.
Danke für deine Antwort. Tatsächlich ist es schon ähnlich wie bei euch. Aktuell ist sie Referendarin beim LandBW, sie wieder über die Sommerferien entlassen und am ersten Schultag danach wieder vom LandBW eingestellt. Und das dann unbefristet. Sie verdient dann zwar etwas mehr als aktuell, aber das zukünftige Gehalt ist bereits bekannt und könnte dann gleich angegeben werden. Also für mich als ebenfalls Laie, hört sich es schon etwas vergleichbar mit eurer Situation an.


Aber natürlich werde ich nachfragen.
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