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ᐅ Genehmigung Büro im Keller - Selbständiger (nur digitale Arbeit)


Erstellt am: 19.02.25 12:15

filosof19.02.25 20:59
Ähnliche Situation bei mir. Der Raum ist im Genehmigungsplan als Hobbyraum deklariert. Dies allerdings von Anfang an, weil eigentlich ist es eine kleine Einliegerwohnung, die ich aber aus Gründen nicht so definieren wollte. Ich vermiete den Raum (inkl. Duschbad, zzgl. Lagerraum und Werkstatt) gemeinsam mit meiner Frau an meine GmbH. Kräht kein Hahn danach...
Klar muss ich die Mieteinnahmen versteuern, aber so ist es sauber getrennt und weder Finanz- noch Bauamt können meckern.
Zweiter Fluchtweg ist vorhanden.
HausiKlausi19.02.25 21:03
Also ich bin selbst Gewerbetreibender und arbeite viel von zu Hause aus. Ich kann nicht mit direkten Erfahrungsberichten diesbezüglich dienen, da Bestand. Aber ich verstehe dennoch nicht ganz, warum das jetzt ein Hindernis sein soll?

Du kannst doch als Freiberufler/Gewerbetreibender/Freelancer eine deckungsgleiche gewerbliche und eine private Adresse haben und dein Geschäft da anmelden? Das macht doch aus Wohnbebauung noch lange keine gewerbliche Immobilie, auch nicht teilweise? Ob du mit dem Laptop auf dem Sofa sitzt oder auf dem Klo, hat das Bauamt gar nicht zu interessieren. Und jetzt wird das genannte Büro eben ein Arbeitszimmer. Das ist aus meiner Sicht noch nicht mal Trickserei sondern absolut legal. Im Zweifelsfall nochmal 100 Euro für eine anwaltliche Beratung ausgeben. Aber es würde mich doch sehr wundern, wenn das problematisch ist. Kein Freelancer ist verpflichtet ein Büro zu haben. Eine ladungsfähige Adresse reicht!
tom_tom19.02.25 21:06
Ich habe gerade herausgefunden, dass die Gemeinde meine Tätigkeit leider doch verbieten kann. Beim allgemeinen Wohngebiet kann aber muss das Bauamt keine Ausnahme machen, selbst nicht bei einem "stillen" Online-Business. Unsere Gemeinde hat diese Ausnahmen leider im Bebauungsplan ausgeschlossen. Leider zu spät gelesen. Das Schreiben des Bauamts weist ja auch darauf hin "da der Bebauungsplan ein allgemeines Wohngebiet festsetzt, die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Baunutzungsverordnung aber ausschließt."
tom_tom19.02.25 21:10
Das Gewerbe darf ich dort nur anmelden, wenn das der Bebauungsplan erlaubt. Ob die Gemeinde direkt bei Gewerbeanmeldung meckern würde, weiß ich nicht. Vermute ich aber.
ypg19.02.25 21:23
tom_tom schrieb:

Unsere Gemeinde hat diese Ausnahmen leider im Bebauungsplan ausgeschlossen.
Magst Du uns bitte den Absatz zum Lesen und Lernen einstellen? Eventuell kann aber auch jmd. das Fachchinesisch übersetzen.
HausiKlausi19.02.25 21:30
Hm, das ist wirklich doof. Ich habe gerade auch noch mal geschaut, es gibt offensichtlich auch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, dass eben jene stille (wohnverträgliche) Nutzung in Wohngebieten unproblematisch ist und erlaubt werden muss. Ich bin kein Jurist. Wenn man es drauf ankommen lassen wollte, dann könnte man sich sicherlich in einem Verfahren durchaus darauf berufen, dass höherrangiges Recht (und Urteile) ja eigentlich den örtlichen Bebauungsplan schlagen. Aber man wohnt natürlich auch in der Gemeinde, wäre wahrscheinlich doof, es sich gleich am Anfang so richtig schön zu verscherzen.
tom_tom schrieb:

Das Gewerbe darf ich dort nur anmelden, wenn das der Bebauungsplan erlaubt. Ob die Gemeinde direkt bei Gewerbeanmeldung meckern würde, weiß ich nicht. Vermute ich aber.
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