ᐅ Genehmigung Büro im Keller - Selbständiger (nur digitale Arbeit)
Erstellt am: 19.02.25 12:15
11ant20.02.25 00:53
Rechtlich ist es Unfug, eine in einem WA begehrte Nutzung zu verwehren, weil sie in einem WR abzulehnen wäre.
Allerdings ist auch sachlich Unfug, sein Wohl und Wehe daran aufzuhängen, ob man sein Büro in seinen de facto Keller schieben kann.
Ein Steuerunterlagenleseraum mit Elster-Anschluss (auch zum Online Banking genutzt und mit Anrufbeantworter und Fax) wird Dir niemand verwehren können. Aber einen Kellerkoller beim in Vollzeit nur Kerkerlicht durch ein Kellerfenster schnüffeln können, danach solltest Du nicht ernsthaft mit allen Mitteln streben.
Allerdings ist auch sachlich Unfug, sein Wohl und Wehe daran aufzuhängen, ob man sein Büro in seinen de facto Keller schieben kann.
Ein Steuerunterlagenleseraum mit Elster-Anschluss (auch zum Online Banking genutzt und mit Anrufbeantworter und Fax) wird Dir niemand verwehren können. Aber einen Kellerkoller beim in Vollzeit nur Kerkerlicht durch ein Kellerfenster schnüffeln können, danach solltest Du nicht ernsthaft mit allen Mitteln streben.
In der Ruine20.02.25 06:14
Mal eine Frage rein aus Interesse.
Was machen denn Arbeitende um 17:00 im Winter? Darf dann mangels Licht durchs Fenster nicht mehr gearbeitet werden?
Oder die Supermarktverkäuferin im fensterlosen Penny?
Es gibt doch große Flächenleuchten die Tageslicht simulieren. Warum bestehen die für einen Arbeitsplatz auf "echtem" Licht?
Was machen denn Arbeitende um 17:00 im Winter? Darf dann mangels Licht durchs Fenster nicht mehr gearbeitet werden?
Oder die Supermarktverkäuferin im fensterlosen Penny?
Es gibt doch große Flächenleuchten die Tageslicht simulieren. Warum bestehen die für einen Arbeitsplatz auf "echtem" Licht?
HausiKlausi20.02.25 07:57
Ich glaube nach wie vor an ein großes Missverständnis an irgendeinem Schreibtisch bei euch im Bauamt. Es gab im Zuge der Festlegung des B-Plans vermutlich die nachvollziehbare Idee, dass da nicht irgendwelche Kosmetikstudios oder kleine Versicherungsagenturen im Hinterhaus betrieben werden. Aus diesem guten Vorsatz heraus wird da jetzt agiert, allerdings mit generellen Entscheidungen, die aus meiner Sicht die Vielfalt der beruflichen Tätigkeiten gar nicht berücksichtigt. Aus meiner Sicht bau- und/oder verwaltungsrechtsrechtlich nicht haltbar. Oder wie es passend formuliert: Unfug.
ypg20.02.25 08:41
In der Ruine schrieb:
Warum bestehen die für einen Arbeitsplatz auf "echtem" Licht?Es geht um die Definition eines Aufenthaltsraumes. Das betrifft auch die Lüftung.In der Ruine20.02.25 12:11
ypg schrieb:
Es geht um die Definition eines Aufenthaltsraumes. Das betrifft auch die Lüftung.Auch da gibt es doch kontrollierte Wohnraumlüftung.ypg20.02.25 13:21
In der Ruine schrieb:
Auch da gibt es doch kontrollierte Wohnraumlüftung.Aber nicht nach Baurecht, Landesbauordnung oder so.Du hast allgemein gefragt.