ᐅ Schwieriger Grundriss Grundstück und Denkmal - §34
Erstellt am: 11.02.25 21:44
haydee13.02.25 15:54
Das mit den Bestandsschutz sollte deine Architektin kennen.
Bei uns im Dorf haben manche die Keller stehen gelassen und überbaut.
Bei uns im Dorf haben manche die Keller stehen gelassen und überbaut.
11ant13.02.25 18:00
haydee schrieb:
Das mit den Bestandsschutz sollte deine Architektin kennen.
Bei uns im Dorf haben manche die Keller stehen gelassen und überbaut.Viele Bauämter genehmigen zwar Bauten auf bestehenden Grundmauern (oder sogar an deren Stelle und Größe), aber einen förmlichen Bestandsschutz für das darüber Stehende entfaltet ein Keller allein noch nicht.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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buttyhome13.02.25 19:22
11ant schrieb:
Viele Bauämter genehmigen zwar Bauten auf bestehenden Grundmauern (oder sogar an deren Stelle und Größe), aber einen förmlichen Bestandsschutz für das darüber Stehende entfaltet ein Keller allein noch nicht.Ich finde die Bauämter ja etwas sperrig. Ich würde mir wünschen, dass man sich mit denen zusammensetzt und die sagen, was prinzipiell möglich ist. Es geht aber anders rum: bitte Planung für Bauvoranfrage einreichen und dann heißt es, dass es nicht geht. Bitte neue Planung. Kann man das Verfahren nicht irgendwie konstruktiver gestalten?11ant13.02.25 19:32
buttyhome schrieb:
Ich finde die Bauämter ja etwas sperrig. Ich würde mir wünschen, dass man sich mit denen zusammensetzt und die sagen, was prinzipiell möglich ist. Es geht aber anders rum: bitte Planung für Bauvoranfrage einreichen und dann heißt es, dass es nicht geht. Bitte neue Planung. Kann man das Verfahren nicht irgendwie konstruktiver gestalten?Das stimmt so nicht. Viele Bauämter bieten Sprechstunden für die Bauberatung an - genau damit man nicht zigmal Voranfragen für dasselbe Bauvorhaben einreicht.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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ypg13.02.25 19:48
buttyhome schrieb:
Leider kann ich Dir keine PN schreiben, bin noch zu frisch. Würdest Du mich evtl. einmal anschreiben?Anders herum geht das auch nicht. Meine PN würde im Nirwana landen.buttyhome schrieb:
Der Nachbar links hat auf die Grenze gebaut, da sind auch keine Fenster. Ich weiß nur nicht genau wie die Regelung ist, wenn man die drei Meter Abstand einhält.Nach drei Metern darfst Du natürlich Fenster setzen.buttyhome schrieb:
Kann man das Verfahren nicht irgendwie konstruktiver gestalten?siehe #34. Dafür sind die Rathäuser da.ypg13.02.25 20:04
buttyhome schrieb:
§34 Bebauung, "kraut und Rüben" in der Nachbarschaft, eingeschossig, zweigeschossig Flachdach und Satteldach, 2,5 geschossig SatteldacNochmal die Geschossigkeit, nachdem Du den Eingeschosser falsch eingestuft hast: sind tatsächlich reelle 2 Geschosse möglich?Ähnliche Themen