Hallo!
Wir sind im Besitz einer Doppelhaushälfte, welche nun im Bau ist. Dabei möchten wir die Kfw 70 Bedingungen erfüllen.
Laut unserem Architekten seien einfach verglaste Fenster im Keller ein Standard, sodass 2- oder gar 3-fach Verglasungen wir als Bauherren kostentechnisch extra übernehmen müssen.
Nun möchten wir bzw. ich wissen, wie es denn nun mit den Voraussetzungen für die Kellerfenster aussieht? Müssen (!) diese nicht mehrfach verglast sein, um KfW 70 zu erfüllen?
LG
Wir sind im Besitz einer Doppelhaushälfte, welche nun im Bau ist. Dabei möchten wir die Kfw 70 Bedingungen erfüllen.
Laut unserem Architekten seien einfach verglaste Fenster im Keller ein Standard, sodass 2- oder gar 3-fach Verglasungen wir als Bauherren kostentechnisch extra übernehmen müssen.
Nun möchten wir bzw. ich wissen, wie es denn nun mit den Voraussetzungen für die Kellerfenster aussieht? Müssen (!) diese nicht mehrfach verglast sein, um KfW 70 zu erfüllen?
LG
N
nordanney20.08.14 21:20slavik schrieb:
Laut unserem Architekten seien einfach verglaste Fenster im Keller ein Standard, sodass 2- oder gar 3-fach Verglasungen wir als Bauherren kostentechnisch extra übernehmen müssen.
Nun möchten wir bzw. ich wissen, wie es denn nun mit den Voraussetzungen für die Kellerfenster aussieht? Müssen (!) diese nicht mehrfach verglast sein, um KFW 70 zu erfüllen?
LGEinfach verglaste Fenster sind Standard? Selbst im Baumarkt wirst Du Schwierigkeiten haben, solche Fenster zu finden, da es sich inzwischen um Exoten handelt.
Wie es mit KfW 70 aussieht, muss doch aus Deinem Energieausweis hervorgehen. Dort wurden doch die Rahmenparameter berechnet.
B
Bauexperte21.08.14 11:43Hallo,
Diese sind heutzutage in aller Regel Fertigelemente mit 2-fach Verglasung und in einem Nutzkeller vollkommen ausreichend. Willst Du Wohnräume im Keller errichten, müssen - neben entsprechender Dämmung (auch für einen einzelnen Raum zur Aufnahme des WE, im ansonsten Nutzkeller) reguläre Fenster verbaut werden; Fluchtweg muß ebenfalls beachtet werden.
Ob Du die Kosten für die 2-fach verglasten Kellerlichtschächte übernehmen mußt oder nicht, ergibt sich aus der BB des Anbieters Deines Vertrauens.
Grüße, Bauexperte
slavik schrieb:Dein Architekt hat sicher von "Kellerlichtschächten" gesprochen?
Nun möchten wir bzw. ich wissen, wie es denn nun mit den Voraussetzungen für die Kellerfenster aussieht? Müssen (!) diese nicht mehrfach verglast sein, um KFW 70 zu erfüllen?
Diese sind heutzutage in aller Regel Fertigelemente mit 2-fach Verglasung und in einem Nutzkeller vollkommen ausreichend. Willst Du Wohnräume im Keller errichten, müssen - neben entsprechender Dämmung (auch für einen einzelnen Raum zur Aufnahme des WE, im ansonsten Nutzkeller) reguläre Fenster verbaut werden; Fluchtweg muß ebenfalls beachtet werden.
Ob Du die Kosten für die 2-fach verglasten Kellerlichtschächte übernehmen mußt oder nicht, ergibt sich aus der BB des Anbieters Deines Vertrauens.
Grüße, Bauexperte
Wir haben gemauerte Lichtschächte mit 3-fach verglasten Fenstern drin, wie auch überall sonst im Haus. Da die Kellerrückwand nicht gedämmt werden kann (von außen), wären 2-fach Fenster nicht in Frage gekommen. Das war ein teurer Spaß, die Fenster sind ja relativ klein und für ein 70x90 Fenster knapp 500 Euro berappen hat schon wehgetan. hätte man eigentlich auch zu machen könne, jetzt im Nachhinein...
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