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ᐅ Prüfung der Entwurf Werkpläne - Einfamilienhaus


Erstellt am: 18.07.24 23:03

M
Mucuc22
23.07.24 17:37
Das Grundstück bringt natürlich einige Einschränkungen mit sich, Wahrscheinlich auch der Bebauungsplan, dem niedrigen Kniestock nach zu urteilen. Bei Münchner Grundstückspreisen würde ich dann auch immer schauen, dass das Maximum rausgeholt wird (und damit meine ich nicht nur das Maximum an "Nutzfläche"). Auch wenn es dann ein paar Monate länger dauert. Möblierung eintragen ist dabei ein wichtiger Hinweis, insbesondere unter den Schrägen im DG, kann man sonst kaum sagen ob das so passt. Ein Schnitt durch die Treppe ins DG wurde hoffentlich gemacht, um zu sehen ob die Stehhöhe passt. So frei ist man bzgl. Treppenpositionierung ja nicht, aber geht wahrscheinlich besser...
Gibt es einen bebauungsplan oder 34er?
B
BauherrMunchen
24.07.24 00:38
ypg schrieb:

Warum sollten die die Arbeit eines Architekten übernehmen? Die schauen drauf, ob alles den Richtlinien entspricht.
Laut Datum seit ihr schon seit 2023 dran. Bei einer Genehmigungsplanung mal anzufragen, ist schon reichlich spät.

die Frage habe ich Donnerstag gestellt. Und? Schon gemacht? Wo sind Deine Bemühungen? Hast Du schon eigene Erkenntnisse gewonnen, um Dir ggf. Deine Fragen selbst zu beantworten?

Grundrisse für Baubehörde und Bauherren benötigen keine Möbelplanung. Das ist im Moment völlig irrelevant, wenn wir versuchen herauszufinden, ob und wie das Haus überhaupt gebaut werden kann.
Mein Ziel war es, die Fehler in den Grundrissen zu finden und zu versuchen, die Pläne zu verbessern, wenn das noch möglich ist.
M
Mucuc22
24.07.24 00:53
Wenn du dem Planverfasser nicht zutraust einen Plan zu erstellen der auch gebaut werden kann, dann solltest du Abstand nehmen. Und ggf den ein oder anderen Tipp hier doch Ernst nehmen. Oder eben einen 7 stelligen Betrag suboptimal versenken...jeder wie er mag.
B
BauherrMunchen
24.07.24 00:59
Mucuc22 schrieb:

Das Grundstück bringt natürlich einige Einschränkungen mit sich, Wahrscheinlich auch der Bebauungsplan, dem niedrigen Kniestock nach zu urteilen. Bei Münchner Grundstückspreisen würde ich dann auch immer schauen, dass das Maximum rausgeholt wird (und damit meine ich nicht nur das Maximum an "Nutzfläche"). Auch wenn es dann ein paar Monate länger dauert. Möblierung eintragen ist dabei ein wichtiger Hinweis, insbesondere unter den Schrägen im DG, kann man sonst kaum sagen ob das so passt. Ein Schnitt durch die Treppe ins DG wurde hoffentlich gemacht, um zu sehen ob die Stehhöhe passt. So frei ist man bzgl. Treppenpositionierung ja nicht, aber geht wahrscheinlich besser...
Gibt es einen bebauungsplan oder 34er?
Soweit ich weiss wir haben keinen Bebauungsplan oder 34er.
E
Enrico02
24.07.24 01:14
BauherrMunchen schrieb:

Grundrisse für Baubehörde und Bauherren benötigen keine Möbelplanung. Das ist im Moment völlig irrelevant, wenn wir versuchen herauszufinden, ob und wie das Haus überhaupt gebaut werden kann.
Mein Ziel war es, die Fehler in den Grundrissen zu finden und zu versuchen, die Pläne zu verbessern, wenn das noch möglich ist.

Doch, es ist sogar enorm relevant. Das Haus kann fast immer gebaut werden, aber dieses einzurichten mit Möbeln ist sehr wichtig. Da merkt man dann nämlich direkt, welche Räume gut funktionieren und welche nicht.
Schließe mich zu der Aussage zum All Raum an. Da merkt man beim gedanklichen einrichten, dass der Raum nicht gut funktioniert.
Ich wüsste nicht, wo ich da das Sofa hinstellen soll und wo den Fernseher. Das Sofa steht immer komisch im Raum und der Platz kann nicht gut genutzt werden.
K
K a t j a
24.07.24 12:16
BauherrMunchen schrieb:

Grundrisse für Baubehörde und Bauherren benötigen keine Möbelplanung. Das ist im Moment völlig irrelevant, wenn wir versuchen herauszufinden, ob und wie das Haus überhaupt gebaut werden kann.
vs
BauherrMunchen schrieb:

Mein Ziel war es, die Fehler in den Grundrissen zu finden und zu versuchen, die Pläne zu verbessern, wenn das noch möglich ist.
Dein Anliegen bleibt leider unklar.
Solange Du die Vorschriften im Bebauungsplan und Landesbauordnung einhältst, kannst Du jeden Schrott bauen, den Du willst. Niemand beim Amt interessiert es z.B., ob Du 5 WCs in einen Raum planst. Sollte Fehler vorhanden sein, welche den Bau verhindern, werden die Behörden schon Bescheid geben.

Wenn Du wissen willst, ob der Grundriss sinnvoll zum Wohnen für Dich oder andere ist, ist das eine ganz andere Kiste. Dafür solltest Du den Entwurf möblieren und zunächst mal den Bedarf klräen (was im Fragebogen abgefragt wird).
bebauungsplansofa