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ᐅ Wie wird die Terrassenfläche berechnet?


Erstellt am: 24.04.24 11:27

Engadiner24.04.24 17:02
hanghaus2023 schrieb:

Wenn Du so schlau bist warum fragst dann hier? Selten so einen Auftritt hier erlebt.

Eher unfassbar, dass ihr keine ein Problem darin sieht wenn ein Verkäufer mal soeben 20 Quadratmeter zu wenig angibt und dass man hier auch noch angemacht wird, man soll es sich doch da einfach mal nicht so anstellen.
ypg24.04.24 17:06
Engadiner schrieb:

Dann gilt das wohl auch für rasen du Schlauberger
Nanana, der Schlauberger bist Du derzeit. Denn es spielt rein keine Rolle beim Kauf!
Engadiner schrieb:

nämlich wenn im Exposé 170qm steht
Wird da aber nicht stehen. Der Kaufvertrag ist ein Vertrag, von einem Notar aufgesetzt. Das Exposé ist nichts anderes als ein Werbeblatt oder Prospekt mit zusammengetragenen Eckdaten, entweder vom Eigentümer, vom Erben oder Bevollmächtigen, das kann dann auch ein Makler sein. Ein Exposé soll Dich neugierig machen.
Der Makler hat in seiner AGB aber auch den Hinweis, dass er auf Richtigkeit keine Gewähr gibt, das nennt sich Haftungsausschluss. Der wird nämlich anders sein geld verdienen, als dass er das Haus vermisst.
Und ja, es liegt an Dir, Dich von der Qualität des Hauses zu überzeugen. Entweder Du willst es oder nicht mit allen Mängeln. Wenn Du es nicht willst, nimmt es bestimmt ein anderer.
Ein Exposé wird nie Grundlage eines Notarvertrages sein. Grundlage für den Notar ist das Grundbuch. Und das ist nicht bebildert, sondern nüchtern in schwarz-weiß und hat nur ein Stück Haus... sorry... Wohnhaus auf soundso Grundstück, das, was genehmigt wurde. Das kannst Du ruhig glauben. Und wenn ein Eigentümer weitere Terrassen anlegt oder wegnimmt, dann hat das nichts mit dem Grundbuch zu tun.
Wenn ein Makler von einem parkähnlichen Grundstück spricht, wird das nie in einem Notarvertrag auftauchen, noch eine Rolle spielen. Und Du wirst auch kein Recht auf ein parkähniches Grundstück haben.
Engadiner schrieb:

Nee natürlich Spielt es eine Rolle, ob dich der Verkäufer arglistig täuscht
Erst mal selbst googeln, was Arglist ist und was eine Täuschung. Dann mal überlegen, was eine arglistige Täuschung ist. Davon bist Du hier ganz weit weg.
Schorsch_baut24.04.24 17:11
Ich weiß auch gar nicht, wo das Drama ist, wenn die Angaben falsch sind, können die auch nach Vertragsabschluss moniert werden.
hanghaus202324.04.24 17:12
Engadiner schrieb:

Eher unfassbar, dass ihr keine ein Problem darin sieht wenn ein Verkäufer mal soeben 20 Quadratmeter zu wenig angibt und dass man hier auch noch angemacht wird, man soll es sich doch da einfach mal nicht so anstellen.
Wenn dem so ist dann freue Dich doch.

Ich vermute Du bist etwas erregt und schreibst desshalb so viele unsachliche Beiträge. Zähle mal langsam bis Zehn. Das soll helfen.
Wenn ich das Haus haben will, dann gibt es zwei Möglichkeiten. 1. Du verhandelst den Preis nach unten mit welchen Argumenten auch immer. 2. Du machst einen Vertrag und klagst die Minderkosten hinterher ein.

Dein Argument mag ja Richtig sein. Bei einem echten Fehler von über 10% kann man sich tatsächlich Streiten.

Wie ist denn die Terrasse gerechnet mit 25 oder gar 50%?
Engadiner24.04.24 17:17
ypg schrieb:

Nanana, der Schlauberger bist Du derzeit. Denn es spielt rein keine Rolle beim Kauf!

Wird da aber nicht stehen. Der Kaufvertrag ist ein Vertrag, von einem Notar aufgesetzt. Das Exposé ist nichts anderes als ein Werbeblatt oder Prospekt mit zusammengetragenen Eckdaten, entweder vom Eigentümer, vom Erben oder Bevollmächtigen, das kann dann auch ein Makler sein. Ein Exposé soll Dich neugierig machen.
Der Makler hat in seiner AGB aber auch den Hinweis, dass er auf Richtigkeit keine Gewähr gibt, das nennt sich Haftungsausschluss. Der wird nämlich anders sein geld verdienen, als dass er das Haus vermisst.
Und ja, es liegt an Dir, Dich von der Qualität des Hauses zu überzeugen. Entweder Du willst es oder nicht mit allen Mängeln. Wenn Du es nicht willst, nimmt es bestimmt ein anderer.
Ein Exposé wird nie Grundlage eines Notarvertrages sein. Grundlage für den Notar ist das Grundbuch. Und das ist nicht bebildert, sondern nüchtern in schwarz-weiß und hat nur ein Stück Haus... sorry... Wohnhaus auf soundso Grundstück, das, was genehmigt wurde. Das kannst Du ruhig glauben. Und wenn ein Eigentümer weitere Terrassen anlegt oder wegnimmt, dann hat das nichts mit dem Grundbuch zu tun.
Wenn ein Makler von einem parkähnlichen Grundstück spricht, wird das nie in einem Notarvertrag auftauchen, noch eine Rolle spielen. Und Du wirst auch kein Recht auf ein parkähniches Grundstück haben.

Erst mal selbst googeln, was Arglist ist und was eine Täuschung. Dann mal überlegen, was eine arglistige Täuschung ist. Davon bist Du hier ganz weit weg.

Was für ein (lang ausgeführter) Quatsch. Es gibt zig BGH Urteile zu falschen Angaben in Exposés. Du weißt doch überhaupt nicht, wie das hier geregelt wird!
Schorsch_baut24.04.24 17:18
Bei einer Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von mehr als zehn Prozent, handelt es sich um einen Sachmangel. Die Folge: Der Käufer hat einen Rückzahlungsanspruch und kann ggf. vom Kauf zurücktreten, eine Teilrückzahlung fordern oder die Minderung des Kaufpreises fordern.
Die exakte Größe muss im Kaufvertrag festgehalten sein, denn nur diese vertragliche Abmachung zählt. Kurzum: Der Verkäufer haftet in der Regel für die Richtigkeit der Wohnflächenangabe und sollte sich daher sicher sein, dass diese korrekt ist.
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