ᐅ Förderung NRW.Bank Antrag Abwicklung Erfahrungen?
Erstellt am: 23.08.23 10:53
masterflok06.03.24 17:57
Die_Chaz schrieb:
Huch gerade gesehen, die NRW.Bank hat aktualisiert, nach den neuen FörderrichtlinienLink? Oder sind die Einkommensgrenzen, Kreditsummen, etc. unverändert geblieben?masterflok06.03.24 18:12
Nachtrag:
Im Chancenprüfer sind schon die neuen Werte hinterlegt. In Unserem Fall hätte sich ein um 5.000 Euro höheres Darlehen ergeben. Einkommensgrenzen wirken auf mich unverändert.
Im Chancenprüfer sind schon die neuen Werte hinterlegt. In Unserem Fall hätte sich ein um 5.000 Euro höheres Darlehen ergeben. Einkommensgrenzen wirken auf mich unverändert.
Die_Chaz06.03.24 18:16
Masterflok, ich hatte es auf der Seite der NRW.Bank beim Chancenrechner vorhin gesehen. Wenn Du da Deine Daten eingibst, sieht Du in der Berechnung die neuen Fördersummen. Aber auch in den Konditionen sind die Veränderungen angegeben.
Ich versuche gleich mal das PDF für die neuen Förderrichtlinien hier hochzuladen. Ab Seite 25 wird es dann interessant
Ich versuche gleich mal das PDF für die neuen Förderrichtlinien hier hochzuladen. Ab Seite 25 wird es dann interessant
masterflok schrieb:
Link? Oder sind die Einkommensgrenzen, Kreditsummen, etc. unverändert geblieben?
masterflok schrieb:
Link? Oder sind die Einkommensgrenzen, Kreditsummen, etc. unverändert geblieben?
Dalmmmmm06.03.24 22:59
Bei mir steht die Seite von der NRW.Bank auch noch unverändert
Jule090807.03.24 19:07
Wir haben die gleiche Antwort bekommen: ab Antragstellung darf der Kaufvertrag geschlossen. Da wir mit und ohne Förderung kaufen und sowohl eine Zwischenfinanzierung wie auch eine volle Finanzierung über unsere Bank möglich ist, schließen wir nun auch den Notarvertrag.
Das Wahlrecht über die Anwendung der Richtlinie 23 oder 24 haben alle über deren Antrag noch nicht entschieden worden ist.
Die Darlehensbeträge haben sich erhöht. Im Eigentumsprogramm leicht, im Modernisierungsprogramm steigt der maximale Darlehensbetrag um 20.000 auf 220.000 pro Wohneinheit.
Ich sehe keine Schlechterstellung in einzelnen Punkten der Rücklauf 24, so dass wahrscheinlich immer die Wahl auf 24 fallen sollte.
Ist jemandem etwas aufgefallen? Zinssatz usw bleiben gleich…
Das Wahlrecht über die Anwendung der Richtlinie 23 oder 24 haben alle über deren Antrag noch nicht entschieden worden ist.
Die Darlehensbeträge haben sich erhöht. Im Eigentumsprogramm leicht, im Modernisierungsprogramm steigt der maximale Darlehensbetrag um 20.000 auf 220.000 pro Wohneinheit.
Ich sehe keine Schlechterstellung in einzelnen Punkten der Rücklauf 24, so dass wahrscheinlich immer die Wahl auf 24 fallen sollte.
Ist jemandem etwas aufgefallen? Zinssatz usw bleiben gleich…
sal101607.03.24 19:53
Jule0908 schrieb:
Wir haben die gleiche Antwort bekommen: ab Antragstellung darf der Kaufvertrag geschlossen. Da wir mit und ohne Förderung kaufen und sowohl eine Zwischenfinanzierung wie auch eine volle Finanzierung über unsere Bank möglich ist, schließen wir nun auch den Notarvertrag.
Das Wahlrecht über die Anwendung der Richtlinie 23 oder 24 haben alle über deren Antrag noch nicht entschieden worden ist.
Die Darlehensbeträge haben sich erhöht. Im Eigentumsprogramm leicht, im Modernisierungsprogramm steigt der maximale Darlehensbetrag um 20.000 auf 220.000 pro Wohneinheit.
Ich sehe keine Schlechterstellung in einzelnen Punkten der Rücklauf 24, so dass wahrscheinlich immer die Wahl auf 24 fallen sollte.
Ist jemandem etwas aufgefallen? Zinssatz usw bleiben gleich…Mein Finanzberater hat mir heute gesagt, dass es nicht mehr geht, die höhere Förderung zu bekommen. In meinen Fall waren es ca. 6000 Euro mehr.
Ich habe den Eindruck, dass er sich die Mehrarbeit ersparen möchte, da die Darlehen bereits beantragt und es bereits bewilligt wurde. Es wurde aber noch nicht ausgezahlt, da wir es zum 01.06.2024 vereinbart haben.
Kann mir jemand schreiben, wo ich mich erkundigen kann ?
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