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ᐅ Grundrissplanung für Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung


Erstellt am: 06.03.24 00:38

SoL06.03.24 09:04
Schorsch_baut schrieb:

Das ist keine Einliegerwohnung, das ist ein Gästezimmer mit eigenem Bad. 🙂
Eine Einliegerwohnung muss eine Grundfläche von mindestens 23 qm haben und eine eigene Haushaltsführung erlauben.
Und einen eigenen Zugang, wenn mich nicht alles täuscht. Also entweder eigene Haustür oder Wohnungstür von einem gemeinsamen Flur. Hier ist sie einfach abgezweigt von der Diele/Küche/Wohnzimmer/Esszimmer.
Schorsch_baut06.03.24 09:09
Für mich sieht es eher so aus, als ob im EG ein Büro/ Gästezimmer geplant ist, durch das man zum Gästebad kommt. Und das Büro im OG wird dann die Ankleide.
Costruttrice06.03.24 09:12
Warum braucht ihr die Einliegerwohnung? Vermieten lässt sich so ein Zimmerchen sicher schlecht. Die Eingangssituation ist total bescheiden. Außerdem hätte der Mieter dann freien Zugang zu euren Räumen plus ihr bekämt durch das offene Konzept immer mit, wann der Mieter kommt und geht
Bei 4-5 Übernachtungsgästen lohnt sich eine Einliegerwohnung auch nicht und die Oma dauerhaft auf 13qm inkl Küche unterzubringen ist auch fragwürdig.
Wenn es nur wegen der Förderung ist, würde ich überlegen, ob sich das Geld nicht anderswo einsparen lässt.
Wenn ihr die Einliegerwohnung streicht und stattdessen dort Büro unterbringt (mit Schlafcouch) und dann Gäste-WC auch mit Dusche, wäre das Problem mit dem Bürozugang durchs Schlafzimmer auch gelöst und die Kinderzimmer könnten großzügiger werden. 12qm finde ich bei der Hausgröße im Vergleich etwas wenig.
Insgesamt finde ich den Entwurf in Punkto Büro, Kinderzimmer, Einliegerwohnung und Hauswirtschaftsraum ziemlich einfallslos und lieblos. Da muss auf jeden Fall mehr rauszuholen sein.
Wegen Terrasse und Höhen kennen sich andere besser aus.
Schorsch_baut06.03.24 09:17
Die Abtrennung ist durch den Flur gewährleistet, aber für eine KFW Förderung müssen die Vorgaben für eine abgeschlossenen Wohneinheit streng erfüllt werden. Das wird seit dem letzten Jahr deutlich strenger kontrolliert, als zuvor, als die Förderung noch großzügig verteilt wurde und e sreichte, einen Raum mit separatem Bad und Küchenzeile auf dem Bauplan einzuzeichnen.
Mit der DIN 4109 werden die Grenzbereiche zwischen Einliegerwohnung und Hauptwohnung in Bezug auf Tritt-, Körper- und Luftschallschutz geregelt. Das steigert die Baukosten dann doch derart, dass es sich nicht mehr wirklich lohnt.
(Wir planen gerade, wie wir die Schwiegermutter bei uns mit unterbringen können, es ist nicht so einfach bei den aktualisierten Förderbedingungen.) Falls Ihr mit Architekten plant, sollten die das aber auch wissen.
ypg06.03.24 11:12
Wollen wir doch mal auf eine reelle Einliegerwohnung eingehen.
Das Toi-Fenster unter dem gemeinsamen Carport (muss man als Vermieter mögen) und das Fenster der Einliegerwohnung neben der Terrasse (muss man mögen) sind zwei Punkte, warum schon die Einliegerwohnung von der Lage her durchfällt. Wer will das mieten?

Auffahrt: einen! Meter auf 9 Meter zu überbrücken, das kann ich mir derzeit überhaupt nicht vorstellen. Hab ich ja schon erwähnt: da stimmt in 3D gar nichts.
Eher müsste die Garage wohl nach planrechts oben rutschen…

Aber zur Einliegerwohnung: Für eine Einliegerwohnung müsste die Einheit vergrößert werden, also das ganze Haus um ca. einen Meter verlängert werden. Das kommt im EG dem WZ zugute, welches ich mit RBM 3,88 eh als zu eng empfinde. Oben profitieren die für das Haus im Vergleich zu kleinen Kinderzimmer. Natürlich verschiebt sich wegen der Treppenposition das ganze, was wahrscheinlich die Kinderzimmer nach planrechts wandern lässt, das Schlafzimmer nach planlinks.
Da das Haus ja jetzt schon knapp 180qm hat (was man leider nicht merkt, da ja die Einliegerwohnung und das Schlafzimmer viel Qm schlucken) und auch mit EL das Budget schon zu knapp ist durch die wahnsinnigen Erdbewegungen (das Haus wird gegen den Geländeverlauf gebaut) ist eigentlich die Einliegerwohnung und das ganze Haus aus der Planung raus, bedeutet runde Ablage. Denn die Erdbewegungen, um überhaupt eine Terrasse zu haben, bedeutet, dass man sich noch mehr Hang auf das Grundstück baut und somit dieses nicht Mehrkosten als Garten begehbar ist, außer man legt ihn terrassenförmig an, was immense Kosten verursacht.
By the way wie ist denn das gemeint? Ist der Nordpfeil falsch? Verschrieben? Ich sehe etwas anderes.
Sleepwalker1 schrieb:

Hang: von Süd nach Nord 3 Meter Gefälle (siehe Anhang Vermessung)
Vermessung? Der hier eingestellte Entwurf ist mit einem gängigen Programm gefertigt, welches auf dem Markt unter verschiedenen Firmennamen zu kaufen ist. Dort kann man Höhenlinien eingeben. Ich habe das Programm auch, auch…
Also, ein Vermesserplan ist das nicht!

Weiter: wenn die Einliegerwohnung also der Größe angepasst ist, dann hätte man an der Haustür einen ca. 2 Meter langen Flur, den man sich teilt. Ob man sich das mit 4 Personen antun möchte, sei mal dahin gestellt. Technikraum als Schleuse fällt dann ja irgendwie raus, weil man noch gar nicht in seiner Hauptwohnung angekommen ist.
Aber so sei es: Küche muss dann natürlich ausreichen, weil TK nicht mehr so wirklich durch die Auslagerung aus der Hauptwohnung als Abstellfläche nützlich ist.
Treppe gehört gespiegelt, dann hat man auch einen Mehrwert des Gefrierschrankes unter der Treppe. Mehrpasst da aber dann auch nicht unter die Treppe…
Schiebetür zur Terrasse sollte offen zu begehen sein. Derzeit falsch platziert, da die Insel davor steht.
Zu den Nischen ist ja genug gesagt… entweder bewusst Einbauschränke oder aber eher vom Laien nicht durchgeplant.
Kaminschlot kommt weg, dann steht er auch nicht im Weg.
OG: Büro kann so nicht als Gästezimmer dienen, Kinderzimmer vom Verhältnis zu klein, Flur ist quasi ein umgedrehtes U, wenn man den Zugang bei der Ankleide mit dazurechnet. Fenster erschließen sich mir nicht: warum bekommt eine Ankleide, anscheinend zur Straße, oder ein kleiner Hauswirtschaftsraum ein bodentiefes Fenster? Stellt man sich vor, auf dem Carportdach die Wäsche zu trocknen?

Insgesamt denke ich, dass man sich da etwas im Kopf verknotet hat und das hier mittels eines Entwurfes präsentiert.
nordanney06.03.24 12:35
SoL schrieb:

Und einen eigenen Zugang, wenn mich nicht alles täuscht. Also entweder eigene Haustür oder Wohnungstür von einem gemeinsamen Flur. Hier ist sie einfach abgezweigt von der Diele/Küche/Wohnzimmer/Esszimmer.
Jep. Das ist für die KfW aktuell noch keine Einliegerwohnung.

Für mich als Finanzierer wird das Budget interessant. 170qm mit geschätzt T€ 500 = 2.940€/qm (zzgl. Puffer). Inklusive Baunebenkosten? Inklusive Carport/Außenanlagen? Erdarbeiten im Hang berücksichtigt? brutto oder netto?
Da mache ich noch ein ganz großes Fragezeichen dran - außer, es werden sehr ordentlich Eigenleistungen eingebracht (und die Einrichtung wird günstig).
din 4109einliegerwohnungkinderzimmerflurterrassefensterkücheankleideförderungschlafzimmer