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ᐅ Grundrissplanung für Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung


Erstellt am: 06.03.24 00:38

K a t j a12.03.24 14:10
Schorsch_baut schrieb:

DIe KfW fördert nur, was mit der Landesbauordnung konform ist. Da die KfW weiß, dass die Bauordnungen Ländersache sind, sparen sie sich in der Beschreibung, eine nähere Definition oder die Aufzählung nach den jeweiligen Landesbauordnungen.
Schorsch_baut schrieb:

Bevor die Förderung durch die KfW ausgezahlt wird, muss die Wohnung im Rahmen des Bauantrags als solche genehmigt werden. Das heißt, sie muss alle Anforderungen an Brandschutz und Schallschutz und Stellplatzverordnung erfüllen. Das sind Mehrkosten, welche die Fördersumme in der Regel überschreiten. Das sollte ein guter Architekt aber auch wissen. Ein Bauunternehmer wird da eventuell weniger kundenorientiert beraten.
Vielleicht könnte mal jemand einen angepinnten Thread erstellen, wo diese Infos beschrieben werden, um den Newcomern nicht jedes Mal aufs Neue die Flausen aus den Köpfen treiben zu müssen.
ypg12.03.24 14:49
K a t j a schrieb:

könnte mal jemand
Du kennst den jemand bzw den Weg… Anschreiben, erwähnen… ggf passiert ja was.
Ich persönlich schreibe hier gar keine Anwendungen mehr… vieles ist von mir, was zum Thema Haus- und Grundstücksplanung angepinnt war, gelöscht, und sicherlich wird auch dieser Beitrag gelöscht werden.
Schorsch_baut12.03.24 17:08
Die Verwirrung kommt ja auch daher, dass weder das Ministerium eine klare Vorstellung davon zu haben scheint, was der Sinn der Förderung sein soll noch lassen sich die Bedingungen einfach herausfinden. Sucht man Infos, stolpert man über hunderte Seiten, in denen die Einliegerwohnung als superschlaue Geldsparidee gepriesen wird.
Echtes Mehrgenerationenwohnen kostet aber Platz und Geld. Diese Idee von der genügsamen Omi in ihrem Stübchen mit Pflegeheimcharme ist so an der Realität vorbei. Für eine Pflegesituation sind Einliegerwohnung auch nicht geeignet, da diese fast nie aus Platz und Kostengründen mit pflegegeeigneten Grundrissen geplant werden. Also sind die Einliegerwohnung eher ein Konstrukt für Au Pairs und private Pflegekräfte. Also klassische Klientelförderung. Oder eine versteckte home office Förderung.
chand198612.03.24 18:27
Sleepwalker1 schrieb:

Wir dachten, es macht Sinn, so etwas bei einem Neubau direkt mit zu berücksichtigen.
Wenn du unter 60 bist, dann: NEIN
( meine unbedeutende Meinung )

So läuft das Leben nicht.
Besser ist, sich vorher selbstständig und selbstbestimmt zu „verkleinern“.

Meine Eltern haben jetzt mit Mitte 60 ihren (vor)letzten Umzug völlig eigenständig gewuppt und sind happy.

Die auch ökonomisch völlig unsinnige Idee, dieses durch eine Pseudo-Einliegerwohnung, die auch nicht vermietet werden soll, zu vermeiden, würde der 11ant bestimmt als „Mutter der Schildbürgerstreiche“ klassifizieren. Oder so ähnlich.
einliegerwohnungförderung