Guten Abend zusammen,
ich denke darüber nach, ein Haus auf einer Wiese zu bauen. Das Grundstück (im Familienbesitz) liegt im Dorf (östlich davon Baugebiet aus den 90gern - angehängt mit Bebauungsplan_neu und im Bild in orange - südlich davon Baugebiet aus den 80gern - angehängt mit Bebauungsplan_alt und im Bild blau markiert), ist jedoch nicht erschlossen. Weiterhin wird wohl zukünftig noch ein Gebiet erschlossen - im Anhang im Bild grün gekennzeichnet. Im Bild im Anhang sieht man die Grundstücke wovon die größere Wiese im Besitz meiner Eltern liegt - ich könnte beispielsweise '2' auswählen - während das Grundstück '1' im Besitz meiner Tante ist.
Das Grundstück weist eine Hangneigung auf, nach Süden abfallend, und würde von Norden erschlossen werden können. Das angehängte Höhenprofil von BayernAtlas entspricht nicht der Realität. Der Hang fällt ‚deutlich‘ stärker ab (alles eine Frage der Relation). Ich habe keine exakten Daten hierzu, habe aber Probehalber an der westlichen Grundstücksgrenze von Grundstück 1 mit einem Kreuzlinienlaser von Straßenniveau zu geschätzter Gebäudevorderkante (grob auf Höhe des Nebengebäudes) waren ca. 2m Höhendifferenz, sowie etwa 10m weiter (also geschätzte Gebäudehinterkante) etwa 3,2m Höhendifferenz) gemessen. An den gemessenen Punkten ist aber die stärkste Steigung des Grundstücks, die östliche Grundstücksgrenze ist im Vergleich quasi eben.
In beiden genannten Baugebieten sind bereits renovierte bzw. umgebaute Gebäude oder Neubauten vorhanden, die nicht mehr den damaligen Bebauungsplänen entsprechen. Trotzdem habe ich die Vorgaben so gut es geht von beiden Gebieten unten ausgefüllt. Die Wiese ist, wie erwähnt, kein Baugebiet und hat damit offiziell keinen Bebauungsplan.
Gewünscht wäre grundsätzlich ein typisches Einfamilienhaus (2 Kinderzimmer, 1 Büro). Da ich aktuell alleine bauen möchte, und handwerklich begabt bin (habe mit Vater und Großvater bereits zwei Wohnungen des 3 Generationenhauses meiner Eltern komplett Kernsaniert – also Elektro, Heizung, Wasser, Beton, Estrich, Türen, Böden, …) würde ich zunächst einen Rohbau stellen wollen und lediglich das Erdgeschoss ausbauen um Geld zu sparen. Jedoch möchte ich die Finanzierung sowie ein Infragestellen der Sinnhaftigkeit aufgrund meiner Situation (noch) NICHT diskutieren. Die Finanzierung wird geklärt wenn ein positiver Bescheid der Bauvoranfrage und erste Angebote vorliegen.
Nun stellt sich die Frage (unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde eine Erschließung unterstützt):
- Grundstück 1 (ca. 750qm) würde sich leichter erschließen lassen und hätte weniger Hanglage, jedoch ist ein Kauf des Grundstücks noch nicht geklärt (Meine Tante würde grundsätzlich gerne tauschen - dann wäre aber eine Vermessung sowie ein Tausch inkl doppelter Notar-, Grundbuchgebühren und Grundsteuer zu bezahlen und das Grundstück würde im Alter als ihre 'Altersvorsorge' dienen - also bei Bedarf verkauft)
- Grundstück 2 hätte den Nachteil der stärkeren Hanglage und der höheren Erschließungskosten. Aber die Grundstücksgröße ist quasi frei wählbar, ein Verkauf von süd-westlichen Grundstücksteilen ist unwahrscheinlicher und das Grundstück wäre quasi kostenlos.
Nun noch die Fragen:
- kann man abschätzen, wie viel der laufende Meter Straße (in Bayern) in einer Gemeinde kostet? Die Straße über dem Grundstück ist ein asphaltierter aber nicht brauchbarer Flurbereinigungsweg und würde definitiv ersetzt werden (müssen). Im Bebauungsplan 'neu' wird eine 4,5m Breite Straße ohne Gehsteig gezeigt, welche so auch in Realität vorhanden ist -> so könnte ich herausfinden wo der Punkt ist, ab wann sich das Grundstück meiner Tante nicht mehr lohnt bzw. vielleicht kann mir jemand sofort eine ausschlaggebende Argumentation für Grundstück 1 bzw. 2 nennen.
Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks: ca 750qm
Hang: ja, Südhang (ca 25° nach Osten) mit Zufahrt von Norden
Grundflächenzahl: 0,4
Geschossflächenzahl: 0,8
Baufenster, Baulinie und -grenze: aktuell keine, da landwirtschaftliche Wiese, typ. 3m
Randbebauung: nur für Nebengebäude
Anzahl Stellplatz: mindestens 2
Geschossigkeit: E + D bzw. E + U + D (älterer Bebauungsplan)
Dachform: Satteldach mit Dachneigung von 38° … 48° in Sparren- oder Kehlbalkenausführung
Stilrichtung: offene Bauweise
Ausrichtung: unbekannt
Maximale Höhen/Begrenzungen: unbekannt
weitere Vorgaben:
- Traufhöhe Hangoberseite min. 2,0m … max. 3,35m
- Traufhöhe Hangunterseite max. 6,3m
- Kniestock max. 0,5m
- Dacheindeckung in Bieberschwänzen oder Pfannen in naturrot
- Dachüberstand max. 0,3m bzw. 0,5m (älterer Bebauungsplan)
- Erdgeschossfußboden muss über, aber maximal 0,3m bzw. 0,5m (älterer Bebauungsplan) über Geländeoberfläche
- Außenputz als Glatt- oder Rauputz
Anforderungen der Bauherren
Stilrichtung, Dachform, Gebäudetyp: Satteldach
Keller, Geschosse: E + U (+ nicht ausgebautes Dachgeschoss als Lagerraum)
Anzahl der Personen, Alter: 1 (30)
Raumbedarf im EG, OG: siehe Grundrissidee
Büro: Homeoffice
Schlafgäste pro Jahr: unbekannt (Schlafcouch reicht i. A.)
offene Architektur
konservativ oder moderne Bauweise: Mischung
offene Küche, freistehende Kochinsel
Anzahl Essplätze: min. 6
Kamin: nicht notwendig
Musik/Stereowand: nein
Balkon, Dachterrasse: Balkon und Terrasse, einfache Erreichbarkeit des Gartens ist wichtig
Garage, Carport: Garage später vorgesehen, erstmal nichts
Hausentwurf
Von wem stammt die Planung: Do-it-Yourself
Was gefällt besonders? Warum?
- barrierefreier Umbau des Erdgeschosses möglich (Arbeitszimmer wird zu Schlafzimmer, Wände zwischen Bad, Arbeitszimmer und Abstellkammer so verändern, dass im Schlafzimmer Stauraum für Schrank, und Badezimmer erweitert wird)
- Zugang von Küche und Essbereich auf großzügige Terrasse/Balkon
Was gefällt nicht? Warum?
- natürliches Licht in (beiden) Badezimmern fraglich
- vielleicht wenig Platz für Garderobe?
- im Untergeschoss wäre auch weniger Platz ausreichend, deshalb kein Erker (fraglich was Statik angeht – mit/ohne Stützen)
- viel verschenkte Flurfläche im UG
Preisschätzung laut Architekt/Planer: unbekannt
Persönliches Preislimit fürs Haus, inkl. Ausstattung: unbekannt
favorisierte Heiztechnik: Luft-Wasser-Wärmepumpe








ich denke darüber nach, ein Haus auf einer Wiese zu bauen. Das Grundstück (im Familienbesitz) liegt im Dorf (östlich davon Baugebiet aus den 90gern - angehängt mit Bebauungsplan_neu und im Bild in orange - südlich davon Baugebiet aus den 80gern - angehängt mit Bebauungsplan_alt und im Bild blau markiert), ist jedoch nicht erschlossen. Weiterhin wird wohl zukünftig noch ein Gebiet erschlossen - im Anhang im Bild grün gekennzeichnet. Im Bild im Anhang sieht man die Grundstücke wovon die größere Wiese im Besitz meiner Eltern liegt - ich könnte beispielsweise '2' auswählen - während das Grundstück '1' im Besitz meiner Tante ist.
Das Grundstück weist eine Hangneigung auf, nach Süden abfallend, und würde von Norden erschlossen werden können. Das angehängte Höhenprofil von BayernAtlas entspricht nicht der Realität. Der Hang fällt ‚deutlich‘ stärker ab (alles eine Frage der Relation). Ich habe keine exakten Daten hierzu, habe aber Probehalber an der westlichen Grundstücksgrenze von Grundstück 1 mit einem Kreuzlinienlaser von Straßenniveau zu geschätzter Gebäudevorderkante (grob auf Höhe des Nebengebäudes) waren ca. 2m Höhendifferenz, sowie etwa 10m weiter (also geschätzte Gebäudehinterkante) etwa 3,2m Höhendifferenz) gemessen. An den gemessenen Punkten ist aber die stärkste Steigung des Grundstücks, die östliche Grundstücksgrenze ist im Vergleich quasi eben.
In beiden genannten Baugebieten sind bereits renovierte bzw. umgebaute Gebäude oder Neubauten vorhanden, die nicht mehr den damaligen Bebauungsplänen entsprechen. Trotzdem habe ich die Vorgaben so gut es geht von beiden Gebieten unten ausgefüllt. Die Wiese ist, wie erwähnt, kein Baugebiet und hat damit offiziell keinen Bebauungsplan.
Gewünscht wäre grundsätzlich ein typisches Einfamilienhaus (2 Kinderzimmer, 1 Büro). Da ich aktuell alleine bauen möchte, und handwerklich begabt bin (habe mit Vater und Großvater bereits zwei Wohnungen des 3 Generationenhauses meiner Eltern komplett Kernsaniert – also Elektro, Heizung, Wasser, Beton, Estrich, Türen, Böden, …) würde ich zunächst einen Rohbau stellen wollen und lediglich das Erdgeschoss ausbauen um Geld zu sparen. Jedoch möchte ich die Finanzierung sowie ein Infragestellen der Sinnhaftigkeit aufgrund meiner Situation (noch) NICHT diskutieren. Die Finanzierung wird geklärt wenn ein positiver Bescheid der Bauvoranfrage und erste Angebote vorliegen.
Nun stellt sich die Frage (unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde eine Erschließung unterstützt):
- Grundstück 1 (ca. 750qm) würde sich leichter erschließen lassen und hätte weniger Hanglage, jedoch ist ein Kauf des Grundstücks noch nicht geklärt (Meine Tante würde grundsätzlich gerne tauschen - dann wäre aber eine Vermessung sowie ein Tausch inkl doppelter Notar-, Grundbuchgebühren und Grundsteuer zu bezahlen und das Grundstück würde im Alter als ihre 'Altersvorsorge' dienen - also bei Bedarf verkauft)
- Grundstück 2 hätte den Nachteil der stärkeren Hanglage und der höheren Erschließungskosten. Aber die Grundstücksgröße ist quasi frei wählbar, ein Verkauf von süd-westlichen Grundstücksteilen ist unwahrscheinlicher und das Grundstück wäre quasi kostenlos.
Nun noch die Fragen:
- kann man abschätzen, wie viel der laufende Meter Straße (in Bayern) in einer Gemeinde kostet? Die Straße über dem Grundstück ist ein asphaltierter aber nicht brauchbarer Flurbereinigungsweg und würde definitiv ersetzt werden (müssen). Im Bebauungsplan 'neu' wird eine 4,5m Breite Straße ohne Gehsteig gezeigt, welche so auch in Realität vorhanden ist -> so könnte ich herausfinden wo der Punkt ist, ab wann sich das Grundstück meiner Tante nicht mehr lohnt bzw. vielleicht kann mir jemand sofort eine ausschlaggebende Argumentation für Grundstück 1 bzw. 2 nennen.
Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks: ca 750qm
Hang: ja, Südhang (ca 25° nach Osten) mit Zufahrt von Norden
Grundflächenzahl: 0,4
Geschossflächenzahl: 0,8
Baufenster, Baulinie und -grenze: aktuell keine, da landwirtschaftliche Wiese, typ. 3m
Randbebauung: nur für Nebengebäude
Anzahl Stellplatz: mindestens 2
Geschossigkeit: E + D bzw. E + U + D (älterer Bebauungsplan)
Dachform: Satteldach mit Dachneigung von 38° … 48° in Sparren- oder Kehlbalkenausführung
Stilrichtung: offene Bauweise
Ausrichtung: unbekannt
Maximale Höhen/Begrenzungen: unbekannt
weitere Vorgaben:
- Traufhöhe Hangoberseite min. 2,0m … max. 3,35m
- Traufhöhe Hangunterseite max. 6,3m
- Kniestock max. 0,5m
- Dacheindeckung in Bieberschwänzen oder Pfannen in naturrot
- Dachüberstand max. 0,3m bzw. 0,5m (älterer Bebauungsplan)
- Erdgeschossfußboden muss über, aber maximal 0,3m bzw. 0,5m (älterer Bebauungsplan) über Geländeoberfläche
- Außenputz als Glatt- oder Rauputz
Anforderungen der Bauherren
Stilrichtung, Dachform, Gebäudetyp: Satteldach
Keller, Geschosse: E + U (+ nicht ausgebautes Dachgeschoss als Lagerraum)
Anzahl der Personen, Alter: 1 (30)
Raumbedarf im EG, OG: siehe Grundrissidee
Büro: Homeoffice
Schlafgäste pro Jahr: unbekannt (Schlafcouch reicht i. A.)
offene Architektur
konservativ oder moderne Bauweise: Mischung
offene Küche, freistehende Kochinsel
Anzahl Essplätze: min. 6
Kamin: nicht notwendig
Musik/Stereowand: nein
Balkon, Dachterrasse: Balkon und Terrasse, einfache Erreichbarkeit des Gartens ist wichtig
Garage, Carport: Garage später vorgesehen, erstmal nichts
Hausentwurf
Von wem stammt die Planung: Do-it-Yourself
Was gefällt besonders? Warum?
- barrierefreier Umbau des Erdgeschosses möglich (Arbeitszimmer wird zu Schlafzimmer, Wände zwischen Bad, Arbeitszimmer und Abstellkammer so verändern, dass im Schlafzimmer Stauraum für Schrank, und Badezimmer erweitert wird)
- Zugang von Küche und Essbereich auf großzügige Terrasse/Balkon
Was gefällt nicht? Warum?
- natürliches Licht in (beiden) Badezimmern fraglich
- vielleicht wenig Platz für Garderobe?
- im Untergeschoss wäre auch weniger Platz ausreichend, deshalb kein Erker (fraglich was Statik angeht – mit/ohne Stützen)
- viel verschenkte Flurfläche im UG
Preisschätzung laut Architekt/Planer: unbekannt
Persönliches Preislimit fürs Haus, inkl. Ausstattung: unbekannt
favorisierte Heiztechnik: Luft-Wasser-Wärmepumpe
Aus meiner Sicht ist das eine absolut sinnfreie Diskussion. Die Grundstücke "1" und "2" liegen beide aus meiner Sicht im Außenbereich und das wird sich nicht allein dadurch ändern, daß die Gemeinde weiteren Baulandausweisungen positiv gegenüberstünde. Und selbst wenn, taugen Ähnlichkeiten der Regeln zwischen zwei benachbarten Bebauungsplan-Geltungsbereichen nicht dazu, auf diejenigen des 2040er Bebauungsplanes für Deine beiden Grundstücke zu schließen. Plane Dein Haus für ein Grundstück, und auch erst wenn Du es hast. Ersatzweise Planspiele mit Mondgrundstücken (und seien sie auch noch so konkret "erreichbar" im Besitz von Verwandten) zu treiben, ist Quatsch. Die entscheidende Voraussetzung für die rechtliche Bebaubarkeit eines Grundstückes lautet nicht "gehört der Tante", sondern "ist Bauland" (und erschlossen). Ich sehe hier für eine "Ergänzungssatzung (o.ä,) - vgl. https://www.hausbau-forum.de/threads/vorentwurf-eines-bebauungsplan-erfahrungen.45769/page-4#post-644751 (der dortige TE ist in einer sehr ähnlichen Lage) - keinen Anhaltspunkt. Suche ein anderes Grundstück (außer, Zeit spielt für Dein Vorhaben keine Rolle).
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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H
hanghaus202321.02.24 08:48Sahitaz schrieb:
Das Grundstück ist kein Bauland. Das dachte ich mir. Dann bin ich hier raus.Okay, habe das denk ich grundsätzlich verstanden.
Die Intention war abzuklären, welches Grundstück sinnvoller bebaut werden könnte, um mit relativ konkreten (aber keinen starren) Vorstellungen zur Gemeinde zu gehen.
Da es bei uns in der Gemeinde/Dorf, in den letzten Jahren schon einige Fälle gab, in denen 'landwirtschaftliche Flächen' in Bauland für einzelne Grundstücke umgemünzt wurden.
Die Intention war abzuklären, welches Grundstück sinnvoller bebaut werden könnte, um mit relativ konkreten (aber keinen starren) Vorstellungen zur Gemeinde zu gehen.
Da es bei uns in der Gemeinde/Dorf, in den letzten Jahren schon einige Fälle gab, in denen 'landwirtschaftliche Flächen' in Bauland für einzelne Grundstücke umgemünzt wurden.
11ant schrieb:
vgl. https://www.hausbau-forum.de/threads/vorentwurf-eines-bebauungsplan-erfahrungen.45769/page-4#post-644751 (der dortige TE ist in einer sehr ähnlichen Lagegenau, und der dortige TE hofft, dass es im vierten Quartal nun endlich soweit ist und das Grundstück bebaubar ist.
Von der ersten Ansprache der Gemeinde bis zum rechtlich gültigen Bebauungsplan wären es dann ca. 3,5 Jahre gewesen (sofern nun alles glatt geht).
Kann sicher an der ein oder anderen Stelle zeitlich etwas optimiert werden, wenn man dem Planer und der Gemeinde regelmäßig mit Anrufen nervt, um die Arbeiten etwas voran zu treiben.
Kosten bei uns im mittleren 5-stelligen Bereich für zwei Grundstücke für die Erstellung des Bebauungsplan. Aussage der Gemeinde war, dass sich die Kosten für ein oder fünf Grundstücke für die Erstellung des B-Plans nicht groß unterscheiden. Im Optimalfall solltet Ihr also mehrere Grundstücke in den Bebauungsplan aufnehmen und die anderen Grundstücksbesitzer an den Kosten beteiligen (deren Grundstückswert würde ja dadurch auch enorm steigen.
ReXel83 schrieb:
genau, und der dortige TE hofft, dass es im vierten Quartal nun endlich soweit ist und das Grundstück bebaubar ist.
Von der ersten Ansprache der Gemeinde bis zum rechtlich gültigen Bebauungsplan wären es dann ca. 3,5 Jahre gewesen (sofern nun alles glatt geht).
Kann sicher an der ein oder anderen Stelle zeitlich etwas optimiert werden, wenn man dem Planer und der Gemeinde regelmäßig mit Anrufen nervt, um die Arbeiten etwas voran zu treiben.
Kosten bei uns im mittleren 5-stelligen Bereich für zwei Grundstücke für die Erstellung des Bebauungsplan. Aussage der Gemeinde war, dass sich die Kosten für ein oder fünf Grundstücke für die Erstellung des B-Plans nicht groß unterscheiden. Im Optimalfall solltet Ihr also mehrere Grundstücke in den Bebauungsplan aufnehmen und die anderen Grundstücksbesitzer an den Kosten beteiligen (deren Grundstückswert würde ja dadurch auch enorm steigen.Ich korrigiere: Erste Ansprache der Gemeinde war im Juni 2022. Dauer also 2-2,5 Jahre.
Bei uns mussten zunächst die Grundstücksangelegenheiten geklärt werden um steuerliche Fallstricke zu umschiffen. Bei einer Schenkung der Eltern ist das aber einfacher weil der Freibetrag deutlich höher ist als er bei uns war...
H
hanghaus202321.02.24 09:55Ähnliche Themen