ᐅ Tilgungssatz ändern - Bank verlangt nun neue Unterlagen
Erstellt am: 01.10.23 17:23
RotorMotor08.10.23 12:16
Es geht nicht nur um die Abrufbarkeit sondern auch die Möglichkeit regelmäßig einzuzahlen. Jeden Monat ein neues Festgeld beauftragen halte ich für wenig praktikabel und entspricht häufig auch nicht den mindestbeträgen. Einmal im Jahr könnte man das wohl machen, verliert dann aber Zins.
WilderSueden08.10.23 12:54
Man muss das natürlich ein paar Monate über Tagesgeld ansparen und dann einen größeren Betrag auf einmal fix machen. Ähnlich wie bei der Sondertilgung.
hanghaus202308.10.23 12:59
Habe ich es überlesen?
Wenn das funktionieren soll, dann hoffe ich Ihr bedenkt, das Kapitalerträge zu versteuern sind. Dann sieht die Rechnung eventuell anders aus.
Wenn das funktionieren soll, dann hoffe ich Ihr bedenkt, das Kapitalerträge zu versteuern sind. Dann sieht die Rechnung eventuell anders aus.
Smeagol08.10.23 13:11
hanghaus2023 schrieb:
Habe ich es überlesen?
Wenn das funktionieren soll, dann hoffe ich Ihr bedenkt, das Kapitalerträge zu versteuern sind. Dann sieht die Rechnung eventuell anders aus.Hab ich mir auch schon gedacht, was du schreibst.
Allerdings bist du bei 1,2X % Finanzierung und dem derzeitigen 4-4,5% Zins auf Tagesgeld selbst unter Berücksichtigung der KEST, SOLI und ggf. kirchSteuer noch immer bei einem "Gewinn" pro Anlage auf dem TG Konto. Schätze mal 1-1,5% bessergestellt.
Fuchur08.10.23 14:09
RotorMotor schrieb:
Jeden Monat ein neues Festgeld beauftragen halte ich für wenig praktikabel und entspricht häufig auch nicht den mindestbeträgen.Das ist gar kein Problem. Genau so mache ich das. Richtig ist, dass die Angebote mit den höchsten Zinssätzen oft Mindesteinlagen von 5-20T € haben, aber im Vergleich zu den restlichen Angeboten ab 500€ liegen da aktuell 0,1% dazwischen. Gerade mal reingeschaut: 1 Jahr Laufzeit, 100€ Mindesteinlage, 4,41%, Einlagensicherung 100.000€. Alternativ 1.000€ Mindesteinlage, 4,51%.Fuchur08.10.23 14:11
hanghaus2023 schrieb:
Wenn das funktionieren soll, dann hoffe ich Ihr bedenkt, das Kapitalerträge zu versteuern sind. Dann sieht die Rechnung eventuell anders aus.Wenn du dem Staat nichts schenken willst, dann mache halt eine Sondertilgung, sobald die Freibeträge durch Zinsen überschritten werden.Ähnliche Themen