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ᐅ Plan für Altbau-Dämmung machen - Wie vorgehen?


Erstellt am: 30.08.22 10:30

Adam211224.12.22 11:11
KarstenausNRW schrieb:

Neu? Seit fast sieben Jahren auf dem Markt. Neben der Entwicklungszeit sollte das Produkt inzwischen ausgereift sein.
Und nein, wenn ein Produkt fertig und abgenommen ist, gibt es keine großen Korrekturen mehr. Außer, Amateure sind am Werk.
Außerhalb der hier vorgestellten „Informationen“ weisen alle alten und aktuellen Prospekte und Infos massiv schlechtere Zahlen auf - realistischere Zahlen.

Bitte? Sag das noch einmal. Die Zahlen sind also manuell eingefügt und noch nicht einmal bestätigt oder abgenommen? Weder korrekt zertifiziert noch nach offiziellen Normen deklariert? „Jean“ ist die Instanz, der von wenn auch immer ermittelte zahlen, bestätigen muss? Sind also doch Amateure am Werk.
Schon mal was auf dem Markt eingeführt? Wenn nicht, dann pssst.

Auch dir frohes, gesegnetes Fest
Buschreiter24.12.22 11:25
Ich denke, wir sollten alle mal etwas entspannter agieren. Die entscheidenden Fragen sind gestellt (habe heute die Bitte um Zusendung von Unterlagen für meinen Energieberater per Mail abgeschickt), sollte keine zufriedenstellende Antwort kommen, muss ich mich nach anderer Dämmung umsehen. Wie gesagt: Zu schön um wahr zu sein, beinhaltet meistens einige Haken. Insofern…gesegnetes Fest!
KarstenausNRW24.12.22 11:35
Buschreiter schrieb:

Ich denke, wir sollten alle mal etwas entspannter agieren. Die entscheidenden Fragen sind gestellt (habe heute die Bitte um Zusendung von Unterlagen für meinen Energieberater per Mail abgeschickt), sollte keine zufriedenstellende Antwort kommen, muss ich mich nach anderer Dämmung umsehen. Wie gesagt: Zu schön um wahr zu sein, beinhaltet meistens einige Haken. Insofern…gesegnetes Fest!
Kann ich Dir auch gerne zusenden. Habe ich alle vorliegen.
parcus24.12.22 13:21
Fakt ist, dass es sich lediglich um eine Hitzebeständige Farbe bis 200°C handelt.
Das CE ist ein Fake, denn es beinhaltet nicht die Zertifizierungsnummer und ist somit auch nicht über die öffentliche online Prüfseite der EU validierbar.
D.h. es darf gar nicht in Deutschland gehandelt werden.
Die firmeneigenen Wert zur WLG halten sich nicht an die Prüfbedingungen und sind nach den Angaben der Frima frei gewählt und somit nicht vergleichbar.
Das der Wandaufbau völliger Nonsens ist und es so eine Außenwand nicht gibt, wir jeder ersehen können.

Nachvollziehbare Werte mit Zulassung gibt es z.B. von der Fa. Caparol.


sorry @ 6 setzen,...du verstehst weder was eine WLG, eine resultierender U-Wert noch ein Sd-Wert zum Feuchteschutz ist.

Du kannst natürlich gerne weiter von irgendwelchen Dingen träumen,...eine Markteinführung bedingt erst einmal ein verifizierbares CE.
Damit sind die nicht vergleichbaren Angaben des Herstellers fern jeder Norm wie du selbst erkannt hast, nichts weiter als Marketing,
die "Zertifikate" noch weniger Wert als dein Klopapier. Was ürbigens ein validierbares CE haben dürfte 🙂

Viel Spaß beim Faken,...bye bye
KarstenausNRW24.12.22 14:18
Adam2112 schrieb:

Schon mal was auf dem Markt eingeführt?
Leider nichts, was nach revolutionärer Entwicklung und anschließend sieben Jahre nach Markteinführung noch immer nicht korrekt ist bzw. angepasst und korrigiert werden muss. Bzw. wo das Produkt sieben Jahre mit Eigenschaften verkauft wurde, die anscheinend plötzlich ganz anders sind.
Und auch kein Produkt, dass keine korrekten Papiere und Zertifikate hat zur Markteinführung hat.
karl.jonas26.12.22 19:33
Ich glaube dem TE auch nicht. Aber ich bin erstaunt über die CE-Diskussion hier. Meines Wissens (und zumindest der Wikipediaartikel dazu scheint das zu bestätigen) ist CE eine Selbstdeklaration des Herstellers und hat nichts mit einer externen Prüfung zutun. Der Hersteller bestätigt, dass sein Produkt die einschlägigen Vorschriften einhält. Mehr nicht. Eine Selbstverständlichkeit, eigentlich. Wenn von einer (fehlenden) vierstelligen Nummer schreibt, dann ist die optional, und in ein öffentliches Register muss man (meines Wissens) auch nichts hochladen. Es genügt, die (oft selbst erstellten) Prüfunterlagen auf Verlangen vorlegen zu können. Widerspruch?
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