ᐅ Bodengutachten - Kampfmittelfreiheit-Überprüfung Pflicht?
Erstellt am: 24.12.22 10:19
haus28a24.12.22 10:19
Hallo zusammen,
ein kurzer Auszug aus unserem Bodengutachten. Wir bauen in Baden-Württemberg. Baugenehmigung haben wir. Ist der Nachweis zur Kampfmittelfreiheit Pflicht? Auf dem Grundstück standen vor kurzem noch 2 alte Scheunen (diese standen dort bereits vor dem 1. und 2. Weltkrieg) .
Bekannte bauten 2020 2 Straßen weiter und haben davon noch nie etwas gehört... Vielleicht könnt ihr ja weiterhelfen?
Wer kontrolliert diese Freigabe eigentlich?

ein kurzer Auszug aus unserem Bodengutachten. Wir bauen in Baden-Württemberg. Baugenehmigung haben wir. Ist der Nachweis zur Kampfmittelfreiheit Pflicht? Auf dem Grundstück standen vor kurzem noch 2 alte Scheunen (diese standen dort bereits vor dem 1. und 2. Weltkrieg) .
Bekannte bauten 2020 2 Straßen weiter und haben davon noch nie etwas gehört... Vielleicht könnt ihr ja weiterhelfen?
Wer kontrolliert diese Freigabe eigentlich?
Mahri2324.12.22 11:10
eigentlich das Bauamt beim Antrag. Wurde bei uns auch gefordert.
Dürfte Dir aber das Bauamt mitteilen,wenn sie das wünschen/benötigen.
Dürfte Dir aber das Bauamt mitteilen,wenn sie das wünschen/benötigen.
haus28a24.12.22 11:21
Mahri23 schrieb:
eigentlich das Bauamt beim Antrag. Wurde bei uns auch gefordert.
Dürfte Dir aber das Bauamt mitteilen,wenn sie das wünschen/benötigen.Danke, haben beim Bauamt angerufen - die hat das gar nicht interessiertNida35a24.12.22 11:35
steht doch da,
Anfrage beim staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst,
die werden sich dann schon äußern
Anfrage beim staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst,
die werden sich dann schon äußern
Mahri2324.12.22 11:35
dann ist ja alles easy bei Euch. Bei uns hätte es ohne diese Bescheinigung keine Baugenehmigung gegeben.
i_b_n_a_n24.12.22 15:10
Achtung, Anfragen beim Kampfmittelräumdienst hätten bei uns ca. 1/2 Jahr Vorlaufzeit gehabt (separate Auswertung von alliierten Luftbildern). Aber das lokale Bauamt hatte glücklicherweise eine Freigabe für das gesamte Neubaugebiet vorliegen.
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