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ᐅ Bodengutachten - Kampfmittelfreiheit-Überprüfung Pflicht?


Erstellt am: 24.12.22 10:19

11ant24.12.22 16:34
Der Hinweis im Bodengutachten ist zunächst einmal für den Grundstücksbesitzer so zu lesen, daß der Gutachter selbst nicht befähigt und befugt wäre, auf den Kampfmittelaspekt bezogen eine fachliche Einschätzung zu äußern oder gar eine Negativbescheinigung auszustellen. Bis hierhin ist das eine Sicherheit für ihn (so wie ich zu diesem Beitrag anmerke, daß es eine Meinungsäußerung und keine Rechtsberatung darstellt).

Gerät das Gutachten allerdings in die Hände des Bauamtes, können die Hinweise durchaus auch pflichtgemäß so gelesen werden, als sei der Antragsteller auf eine Unvollständigkeit hinzuweisen, wenn die Negativbescheinigung der zuständigen kampfmittelsachverständigen Stelle nicht beiliegt. Das kann durchaus in solch einer
i_b_n_a_n schrieb:

Aber das lokale Bauamt hatte glücklicherweise eine Freigabe für das gesamte Neubaugebiet vorliegen.
Sammelbescheinigung vorliegen, aber
haus28a schrieb:

Danke, haben beim Bauamt angerufen - die hat das gar nicht interessiert
auf mündlich geäußertes Desinteresse würde ich mich da nicht verlassen.

Viele Bauantragsteller machen zwei "Lieblingsfehler": 1. ein Bauamt als zuständige Behörde anzusehen und 2. deren Äußerungen nicht zwischen schriftlich und mündlich zu differenzieren. Dabei ist jedoch zu beachten: 1. ist das gemeindliche Bauamt häufig nur eine ein Votum hinzufügende Poststelle, und die Entscheidung fällt im Kreisbaureferat; 2. zwischen dem Lippenbekenntnis eines Tarifbeschäftigten und dem besiegelten Rechtsakt eines Beamten liegen Welten, auch wenn beide äußerlich nicht voneinander zu unterscheiden sind (in vielen Behörden herrscht heutzutage ganzwöchig Casual Friday inklusive Adiletten - ich sachdamanix zu, wennze verstehss).
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K a t j a25.12.22 07:55
Wenn in der Baugenehmigung nichts dazu steht, ist das Kampfmittelgutachten erstmal nicht Pflicht. Das Bodengutachten habt Ihr offenbar selbst in Auftrag gegeben und ist deshalb nur für Euch.
Die Frage ist, was passiert, wenn was passiert? Das könnte unangenehm werden.
Normalerweise müsste man mit der ausführenden Firma sprechen, ob die das Risiko mit tragen. An deren Stelle würde ich es nicht tun. Du etwa?

Nehmen wir mal den worstcase und jemand stirbt deswegen. Könntet Ihr dann noch mit ruhigem Gewissen in Eurem neuen Haus schlafen?

Das doofe daran ist, dass es eher unwahrscheinlich ist, das was gefunden wird. Ich würde dennoch mal nachfragen, was so eine Prüfung kostet. Wenn es erschwinglich ist, würde ich es gleich mit einplanen.
Interrupt25.12.22 10:18
Bei uns in SH gibt es die Kampfmittelverordnung [1]. Darin gibt es einen Anhang mit einer Liste der von Bombenabwürfen betroffenen Gemeinden. Die Bescheinigung der Kampfmittelfreiheit ist hier nur notwendig, wenn ihr in eben jenen Gemeinden baut.

Wir haben unserem Bauunternehmen daraufhin einen Zweizeiler geschrieben, dass wir keine Bescheinigung benötigen mit Verweis auf die KampfmV SH 2012. Damit war das Thema erledigt.

Schaut doch mal, ob es einen vergleichbaren Gesetzestext in eurem Bundesland gibt. So könnt ihr ganz schnell selbst herausfinden, ob ihr eine Bescheinigung einholen müsst oder nicht. Falls ja, dann sofort beantragen. In SH dauert der Vorgang i.d.R. 10 Wochen.

[1] Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung) vom 7. Mai 2012
11ant25.12.22 13:50
K a t j a schrieb:

Wenn in der Baugenehmigung nichts dazu steht, ist das Kampfmittelgutachten erstmal nicht Pflicht. Das Bodengutachten habt Ihr offenbar selbst in Auftrag gegeben und ist deshalb nur für Euch.
Interrupt schrieb:

Bei uns in SH gibt es die Kampfmittelverordnung [1]. Darin gibt es einen Anhang mit einer Liste der von Bombenabwürfen betroffenen Gemeinden. Die Bescheinigung der Kampfmittelfreiheit ist hier nur notwendig, wenn ihr in eben jenen Gemeinden baut.
Wenn das Bodengutachten nicht mit dem Bauantrag einzureichen ist (was der Normalzustand ist, das will eher der GU als das Amt sehen), dann kann man es insgesamt für sich behalten, und damit auch den kritischen Hinweis. Wo die Kampfmittelprüfung Bestandteil des Bauantrages ist, ist an der genannten Stelle erkennbar - hier wohl nein, sonst wäre das Bauamt (selbst telefonisch) dafür schon sensibel. Wenn sie gefordert ist, ist sie Pflichtbestandteil - mit der Folge der Zeitverzögerung durch das Nachliefern.
K a t j a schrieb:

Die Frage ist, was passiert, wenn was passiert? Das könnte unangenehm werden.
Hier war ja von während des Krieges bereits bestandenen Flächen die Rede. Wenn duch die Dächer dieser Gebäude nichts durchschlug, werden es auch keine Kobolde hineingetragen haben ;-)
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