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Erstellt am: 31.07.22 13:22

guckuck218.08.22 09:37
SaniererNRW123 schrieb:

Monatlich ist schon lange vorbei. Inzwischen quartalsweise. In Bayern seit (ich glaube 2021) Standard, in NRW Standard bei weniger als 7.500€ USt. pro Jahr, in Hessen grundsätzlich quartalsweise. Andere Bundesländer ähnlich.
Es sind also nur noch 4x pro Jahr die drei Klicks.

Im Gründungsjahr ist die Höhe der USt (dem FA) aber unbekannt, daher ist Standard das im ersten JAhr monatliche USt-Anmeldungen erfolgen. Danach kann man alles abstimmen. Ich empfehle direkt zur ersten USt-Jahreserklärung ein formloses Schreiben beizufügen, um nur noch jährlich abgeben zu müssen.
SaniererNRW12318.08.22 09:58
guckuck2 schrieb:

Im Gründungsjahr ist die Höhe der USt (dem FA) aber unbekannt, daher ist Standard das im ersten JAhr monatliche USt-Anmeldungen erfolgen.
Tatsächlich liegst Du da falsch. Standard ist inzwischen quartalsweise. Kann ich - neben den öffentlich einsehbaren Infos auf den Seiten der Finanzverwaltungen, die meine Infos bestätigen - aus eigener Erfahrung bestätigen. Habe selbst zwei Anlagen in den letzten Jahren in Betrieb genommen (zuletzt im letzten Jahr). Quartalsweise war noch nicht einmal angefragt, sondern wurde explizit vom FA gefordert. Die erwartete Höhe der USt. wird übrigens im Fragebogen erfragt.

P.S. Habe mal kurz nachgeschaut bei einigen Finanzverwaltungen:
Bayern:

Hinweis: Ab 2021 entfällt monatliche Abgabe; Voranmeldungen nur vierteljährlich.

NRW:

Deutscher Text über Steuerabgabezeitraum, Voranmeldungen und Erstattungen (Gründung).

Hessen:

Bild zeigt Textabsatz zur Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuer-Voranmeldung

RLP:

Hinweistext zur Umsatzsteuervoranmeldung per ELSTER als Brieftext

Baden-Würtemberg

PV-Anlage: steuerliche Pflichten, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärung.
guckuck218.08.22 10:01
Danke für das Update! Habe selbst einige Gründungen schon erleben dürfen, aber nicht nach 2021 🙂
SaniererNRW12318.08.22 10:12
guckuck2 schrieb:

Danke für das Update!
Gerne!

Hilft jedem Dritten, der sich damit beschäftigt und zunächst denkt, dass es ein wahnsinniger Verwaltungsaufwand ist - was ja nicht der Fall ist.
fromthisplace18.08.22 10:26
Hey Leute,
unsere Anlage ist nun montiert und der Speicher folgt demnächst. Auf das Dach haben 10,5 kW gepasst. Der Speicher ist 10 kW groß.

Könnt ihr mir sagen, wo ich die nötigen Informationen finde, um was ich mich bis wann kümmern muss?
Ich habe das Thema mit der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer begonnen, aber keinesfall durchdrungen. Könnt ihr mir sagen, was hier für meine Anlage und mich sinnvoll ist? Ziel ist es, Geld zu sparen. Hierfür nehme ich einen Mehraufwand in Form von Steuererklärungen in Kauf.
Grundaus19.08.22 10:20
guckuck2 schrieb:

Wer vor der Entscheidung steht, mehrere Tausend Euro in den Wind zu schießen, indem er auf den Vorsteuerabzug verzichtet, sollte sich dann doch lieber für einen Bruchteil den Steuerberater gönnen. Wir reden hier über 12x monatliche USt Anmeldung (drei Klicks per Elster) im ersten Jahr und 5 Umsatzsteuerjahreserklärungen (vier Klicks per Elster) bis zur KUR.
Wenn man beim Lohnsteuerhilfeverein ist, kann der das nicht machen und muss zum Steuerberater gehen, was bei mir 500.--€ im Jahr mehr ausmacht
speicher