ᐅ Grundstück abkaufen und dann erschließen lassen
Erstellt am: 18.07.22 10:55
Samsonite18.07.22 10:55
Hallo zusammen,
ich möchte gerne meiner Mutter und Tante ein Grundstück zum offiziellen Bodenrichtwert abkaufen.
Jedoch ist das Grundstück noch nicht mit Strom, Wasser, Telekom etc erschlossen und man muss noch ein paar Bäume fällen.
Ist es erlaubt, dass ich das Grundstück jetzt zum offiziellen Preis kaufe und die beiden mir dann quasi die Erschließung bezahlen? Oder zählt das als Schenkung und muss versteuert werden?
Leider geht es nicht vorher, da das Geld ja erst von mir kommt. Und ich will es auch nicht selbst zahlen, da es dann vermutlich auch wieder Probleme gibt mit Schenkung (weil Grundstück zu günstig), Gutachter, etc.
Ich würde gerne einfach das fertige Grundstück kaufen.
Viele Grüße
ich möchte gerne meiner Mutter und Tante ein Grundstück zum offiziellen Bodenrichtwert abkaufen.
Jedoch ist das Grundstück noch nicht mit Strom, Wasser, Telekom etc erschlossen und man muss noch ein paar Bäume fällen.
Ist es erlaubt, dass ich das Grundstück jetzt zum offiziellen Preis kaufe und die beiden mir dann quasi die Erschließung bezahlen? Oder zählt das als Schenkung und muss versteuert werden?
Leider geht es nicht vorher, da das Geld ja erst von mir kommt. Und ich will es auch nicht selbst zahlen, da es dann vermutlich auch wieder Probleme gibt mit Schenkung (weil Grundstück zu günstig), Gutachter, etc.
Ich würde gerne einfach das fertige Grundstück kaufen.
Viele Grüße
Tolentino18.07.22 11:06
Achtung Laieneinschätzung durch die Brille eines imaginierten Steuervermeiders (legal). Besser wäre es vermutlich umgekehrt. Sie zahlen dir vor dem Kauf die Kosten für Erschließung und Rodung in Form eines Auftrags. Hier müsstest du den Gewinn versteuern, aber wenn du keinen Gewinn hast, weil du Subunternehmer beauftragst, dann zahlst du auch keine Steuern.
Danach kaufst du denen Das Grundstück ganz normal ab.
Aber ehrlich, da solltest du lieber einen Steuerberater fragen.
Danach kaufst du denen Das Grundstück ganz normal ab.
Aber ehrlich, da solltest du lieber einen Steuerberater fragen.
Musketier18.07.22 11:11
Eigentlich hast du 2 widerstreitende Interessen. Zum einen so günstig wie möglich kaufen, wegen Grunderwerbsteuer (vermutlich nur für den Anteil der Tante) und Notarkosten und zum anderen Umgehung von Schenkungssteuer. Schenkungssteuer dürfte zwischen Mutter und Kind vermutlich kaum ein Problem sein. Dagegen wäre die Schenkung zwischen Tante und Neffe/Nichte recht schnell schenkungssteuerpflichtig. Freibetrag wären hier 20T€. Auf der anderen Seite muss man 20T€ für die halbe Erschließung auch erstmal zusammenbekommen.
Zur Beurteilung sind also Zahlen notwendig.
Im Übrigen sind auch Nebenabreden zum Grundstückskauf im Notarvertrag zu berücksichtigen. Nimmst du die nachträgliche Erschließung mit auf, dann hast du das gleiche Problem, was du eigentlich umgehen wolltest.
Da das schon Richtung Steuerberatung tendiert und das nur steuerberatenden Berufen vorbehalten ist, rate ich eher auch zum Gang zum Steuerberater.
Zur Beurteilung sind also Zahlen notwendig.
Im Übrigen sind auch Nebenabreden zum Grundstückskauf im Notarvertrag zu berücksichtigen. Nimmst du die nachträgliche Erschließung mit auf, dann hast du das gleiche Problem, was du eigentlich umgehen wolltest.
Da das schon Richtung Steuerberatung tendiert und das nur steuerberatenden Berufen vorbehalten ist, rate ich eher auch zum Gang zum Steuerberater.
K a t j a18.07.22 11:17
Musketier schrieb:
Dagegen wäre die Schenkung zwischen Tante und Neffe/Nichte recht schnell schenkungssteuerpflichtig. Freibetrag wären hier 20T€. Auf der anderen Seite muss man 20T€ für die halbe Erschließung auch erstmal zusammenbekommen.
Zumal man dann vielleicht noch über eine Schenkung zwischen Tante und Mutter nachdenken könnte und so das Geld einfach nur steuerfrei im Kreis wandert. 😀Musketier18.07.22 11:21
K a t j a schrieb:
Zumal man dann vielleicht noch über eine Schenkung zwischen Tante und Mutter nachdenken könnte und so das Geld einfach nur steuerfrei im Kreis wandert. 😀Genau.Aber wie gesagt, dazu müsste man erst einmal paar Zahlen kennen, bevor man weiter nachdenkt.
ypg18.07.22 11:46
Samsonite schrieb:
Ist es erlaubt, dass ich das Grundstück jetzt zum offiziellen Preis kaufeAber der offizielle Preis müsste (sehr viel) günstiger sein, da noch nicht erschlossen?!Es gibt ja nicht nur den einen Wert eines Grundstücks, sondern mehrere. In diesem Fall musst Du Dich nicht auf den Bodenrichtwert eines erschlossenen Grundstücks berufen. Nur mal so als Gedankenstütze.
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