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ᐅ Grundstückskauf mit alter Scheune die auch der Nachbar nutzt


Erstellt am: 26.06.22 18:43

SumsumBiene26.06.22 21:04
motorradsilke schrieb:

Wenn ihr nur ein Haus bauen würdet müsste sie ja nicht weg. Wenn ihr das Grundstück nun anders nutzen wollt, warum soll der Nachbar dafür auf seine Scheune verzichten?
Dann sucht euch einen Bausachverständigen und klärt, ob euer Teil abgerissen werden kann ohne seinen Teil zu schädigen. Ansonsten klärt mit ihm, ob ihr ihm ein neues Ersatzgebäude bauen könnt.

Das würde ich auch versuchen. Was hat er denn in der Scheune drin? Oder kauft ihm die Scheune ab oder baut eben nur ein Haus. Ich verstehe zwar was Du möchtest, aber versetz dich mal in seine Lage.
kaiplan26.06.22 21:08
danke für die antworten. wir werden dafür sorgen das seine scheune da bleibt. uns geht es nur um die rechtliche sache ob wir es komplett in die hand nehmen müssen. der arme nachbar qird nicht sterben und er wird auch seine scheune behalten oder notfalls einen ausgleich bekommen. die frage ist nur wie weit das gehen kann . und diese frage ist in meinen augen mehr als legitim.

denn wenn die zwei nachbarn damals irgendetwas ohne genehmigung hinter das haus direkt an die grundstücksgrenze zusammen gezimmert haben ( heute gibt es dafür dann baulasten ) wäre doch der arme nachbar mit im boot, oder liegen da meine gedanken falsch?
motorradsilke26.06.22 21:11
kaiplan schrieb:

danke für die antworten. wir werden dafür sorgen das seine scheune da bleibt. uns geht es nur um die rechtliche sache ob wir es komplett in die hand nehmen müssen. der arme nachbar qird nicht sterben und er wird auch seine scheune behalten oder notfalls einen ausgleich bekommen. die frage ist nur wie weit das gehen kann . und diese frage ist in meinen augen mehr als legitim
Das muss so weit gehen, dass er entweder sein Eigentum behält oder etwas gleichwertiges bekommt.
ypg26.06.22 21:17
kaiplan schrieb:

denn wenn die zwei nachbarn damals irgendetwas ohne genehmigung hinter das haus direkt an die grundstücksgrenze zusammen gezimmert haben
Warum unterstellst Du denen Schwarzbau? Wie ich schon sagte: ich habe auf unserer Strecke viele solcher Doppelhäuser gesehen. Ok, muss ja nicht bei Euch so sein.
Aber wenn Ihr doch schon mit dem Bauamt im Gespräch ward, dann gibt es doch keine Zweifel an dem Bau an sich?!!
Baufuchs200026.06.22 22:58
Ich hatte genau die gleiche Situation. Sogar noch etwas krasser.

Meine Scheune ging wie bei dir über 2 Grundstücke. Irgendwann vor 30 Jahrem, also weit vor meinen Kauf hat der damalige Nachbar einfach die Dachlatten durchgeschnitten und seinen Teil verfallen lassen. Bei mir sind dann mit den Jahren Dach und Wände eingestürzt.

Der Teilabriß erfolgte ohne Sicherung meines Scheunenteils. Als wir dann das Grundstück gekauft hatten stand ein Aufbau oder Abriss zu Debatte.
die Problematik bestand natürlich darin dass man nie wieder hätte ein solches Gebäude errichten lassen könnte. Grenzbebauung, Wandhöhe usw.
Von daher haben wir die Scheune wieder aufgebaut. Rückblickend eine sehr gute Entscheidung.

Da wir es als Reparaturleistung angesehen haben und die Scheune tatsächlich original wieder herstellten wurden wir von den Nachbarn beim Bauamt angezeigt. 10 Jahre nach Fertigstellung. Nachträglich einen Bauantrag gestellt und wir müssen noch eine Feuerschutzwand einziehen bzw. den Dachgiebel damit verkleiden. Der Abriss, welcher ja erst zum Einsturz unserer Scheune geführt hat blieb folgenlos.

Wobei natürlich meine Scheune ein sehr schönes altes und massiv gebautes Gebäude ist mit Walmdach und Gewölbekeller sowie 2 Toren wo man mit dem LKW durchfahren kann.

Vorteile?

Garage, Materiallager, Werkstatt, Holzlager usw. Ich mache vom Reifenwechsel, Holz sägen, Gartenpartys usw alles in der Scheune. Vollkommen Wetterunabhängig. Genügend Dachfläche mit Südausrichtung ist vorhanden für eine Photovoltaikanlage. Der Gewölbekeller hat konstant 7 Grad für die Lagerung aller möglichen Lebensmitteln. die perfekte Lagertemperatur von Bier.

Im Sommer schön kühl, im Winter geschützt. Eigentlich meine 2. Wohnung.
HilfeHilfe27.06.22 05:53
kaiplan schrieb:

danke für die antworten. wir werden dafür sorgen das seine scheune da bleibt. uns geht es nur um die rechtliche sache ob wir es komplett in die hand nehmen müssen. der arme nachbar qird nicht sterben und er wird auch seine scheune behalten oder notfalls einen ausgleich bekommen. die frage ist nur wie weit das gehen kann . und diese frage ist in meinen augen mehr als legitim.

denn wenn die zwei nachbarn damals irgendetwas ohne genehmigung hinter das haus direkt an die grundstücksgrenze zusammen gezimmert haben ( heute gibt es dafür dann baulasten ) wäre doch der arme nachbar mit im boot, oder liegen da meine gedanken falsch?

vielleicht gibt es irgendwo noch unterlagen, oder 1945 war alles laxer und genehmigungsfrei 🙂 schwarzbau würde ich nie unterstellen.

Ärgerlich aber es kostet alles Geld und wenn er jetzt noch gesprächsbereit ist würde ich die gute stimmung nicht zunichte machen
scheuneschwarzbaubauamtgebäudegewölbekeller