ᐅ Smart Home für Fußbodenheizung im kfw40+ Haus?
Erstellt am: 13.04.22 21:19
guckuck214.04.22 09:09
Auch wenn ich mich inhaltlich anschließe und selbst keine ERR habe, sollte man erwähnen, dass die Dinger eigentlich Vorschrift sind.
Direkt auch Veto gegen Pufferspeicher einlegen.
Bitte glaube nicht, dass ein per App gesteuerter Rollladen ein „Smarthome“ ausmache.
Direkt auch Veto gegen Pufferspeicher einlegen.
Bitte glaube nicht, dass ein per App gesteuerter Rollladen ein „Smarthome“ ausmache.
rick201814.04.22 09:29
Und was soll daran smart sein? Funk im Neubau? Teurer als Kabel und anfälliger.
Bei einer Wärmepumpe benötigst du keine elektrischen Stellantriebe.
Hier ist eine vernüftige Auslegung und hydraulischer Abgleich wichtiger. Regelung nur noch über Durchfluß und Vorlauftemperatur.
Bei einer Wärmepumpe benötigst du keine elektrischen Stellantriebe.
Hier ist eine vernüftige Auslegung und hydraulischer Abgleich wichtiger. Regelung nur noch über Durchfluß und Vorlauftemperatur.
Hausbau 5514.04.22 10:07
Bin etwas erstaunt über die vielen Pluspunkte für den Heizungsbauer nach so einer einfachen, wenn auch richtigen, Antwort gegenüber dem Bauherrn.
Haben wir schon was über die Größe der Wärmepumpe gehört? Heizlastberechnung ja/nein? Usw.
Haben wir schon was über die Größe der Wärmepumpe gehört? Heizlastberechnung ja/nein? Usw.
Benutzer20014.04.22 10:13
guckuck2 schrieb:
dass die Dinger eigentlich Vorschrift sind.Vorschrift ja, aber eine Befreiung ist offiziell möglich (und wird zu 95% auch gewährt, sofern man kein doofen Planer hat).Hausbau 5514.04.22 10:25
Benutzer200 schrieb:
Vorschrift ja, aber eine Befreiung ist offiziell möglich (und wird zu 95% auch gewährt, sofern man kein doofen Planer hat).Ich bin begeistert von deiner mit Faktor untersetzten Antwort. Kann ich deine 95% Befreiung irgendwo als Ergebnis einer Studie oder ähnliches nachvollziehen?Benutzer20014.04.22 10:45
Hausbau 55 schrieb:
Kann ich deine 95% Befreiung irgendwo als Ergebnis einer Studie oder ähnliches nachvollziehen?Kannst ein im Netz sehr bekanntes Ing.Büro ansprechen (mit dieser Erfolgsquote), ergänzend dazu die Erfahrungen aus einem anderen Treffpunkt für Haustechnikfreunde. Der Verzicht ist relativ einfach durchzubekommen, muss aber individuell aufs eigene Projekt beantragt werden.P.S. Die Befreiung ist übrigens explizit im Gebäudeenergiegesetz-Gesetzestext vorgesehen. Irgendwo um § 100 +/-
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