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ᐅ Bauantrag wegen Parkplätzen nicht genehmigt. Was kann passieren?


Erstellt am: 30.11.21 21:09

NDDTs0116.03.22 13:26
11ant schrieb:

Und wenn Ihr Eingangsbestätigungen für alle einzureichenden Unterlagen habt, ist klar, daß alles vollständig ist. Da würde ich die letzte Eingangsbestätigung als Fristbeginn sehen. Wenn die "Gegenseite" in der Frist zwischen da und dem Eintritt der Genehmigungsfiktion keine Fristunterbrechung bewirkt hat, sollte die Frist entsprechend erfolgreich abgelaufen sein.

Ja, so sehen wir das auch.

Das letzte Mal das wir eingereicht haben wurde nicht bestätigt, aber wir haben einen Rückschein dafür.
Und wenn sie es nicht bekommen hätten, hätten Sie mittlerweile eine Ablehnung schicken müssen.
gutentag16.03.22 19:52
Was ist eine 3 Monatsfrist? Ich kenne das nur als Richtlinie.
NDDTs0117.03.22 09:41
gutentag schrieb:

Was ist eine 3 Monatsfrist? Ich kenne das nur als Richtlinie.

Hessische Bauordnung (HBO) §65 Absatz 2:
1 Der Eingang des vollständigen Bauantrages ist unter Angabe des Datums zu bestätigen.
2 Über den Bauantrag ist innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrages zu entscheiden; die Bauaufsichtsbehörde kann diese Frist aus wichtigem Grund um bis zu zwei Monate verlängern.
3 Die Baugenehmigung gilt als erteilt, wenn über den Bauantrag nicht innerhalb der nach Satz 2 maßgeblichen Frist entschieden worden ist.
11ant17.03.22 13:43
NDDTs01 schrieb:

Hessische Bauordnung (HBO) §65 Absatz 2:
1 Der Eingang des vollständigen Bauantrages ist unter Angabe des Datums zu bestätigen.
2 Über den Bauantrag ist innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrages zu entscheiden; die Bauaufsichtsbehörde kann diese Frist aus wichtigem Grund um bis zu zwei Monate verlängern.
Wenn ich recht verstand, hat die Behörde zwar die Zustellung eines solchen Bestätigungsschreibens versäumt ...
NDDTs01 schrieb:

3 Die Baugenehmigung gilt als erteilt, wenn über den Bauantrag nicht innerhalb der nach Satz 2 maßgeblichen Frist entschieden worden ist.
... maßgeblich für den Fristbeginn ist jedoch hier eindeutig die Vollständigkeit als solche, unabhängig von Erteilung oder Datum einer Eingangsbestätigung. Und Satz 2 hätte der Behörde die Möglichkeit gegeben, den Eingang mit dem Zusatz der Mitteilung zu bestätigen, daß sie (unter Angabe des "wichtigen Grundes") die Fristverlängerung benötigen würde - z.B. außergewöhnlicher Krankenstand, oder viele Mitarbeiter zur Corona-Kontaktverfolgung an das Gesundheitsamt ausgeliehen. Hat die Behörde einen solchen nicht geltend gemacht, sehe ich die Dreimonatsfrist Bestand habend (und deren Verstreichen ohne Weiteres die Folge der Genehmigungsfiktion auslösen).
NDDTs0129.03.22 09:14
Wir haben endlich jemanden vom Bauamt erreicht und die Dame hat bestätigt das unser Projekt in die Fiktion gelaufen ist. Sie wird uns das bis Donnerstag schriftlich bestätigen.

Jetzt müssen wir nur noch hoffen das die KFW wieder Programme auflegt.
Leider hat unsere Bank den KFW-Antrag nicht rechtzeitig eingereicht.
NDDTs0109.05.22 14:32
Update: Das Bauamt in Karben hat seine Meinung zur Fiktion zurück genommen. Sie hätte zwar knapp 4 Monate nicht geantwortet und alle Projekte absichtlich in Fiktion laufen lassen weil ihnen die Manpower gefehlt hat. Aber einer unserer Parkplätze ist 50cm zu nah an der Grundstücksgrenze deshalb sei unser Antrag unvollständig und nicht in Fiktion.

Wir informieren uns gerade ob rechtliche Schritte möglich sind.
bauantrageingangbehördefristbauamtkfw