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ᐅ Luft-Wasser-Wärmepumpe ohne Pufferspeicher | Heizungbauer beruft sich auf Gebäudeenergiegesetz-Vorgabe


Erstellt am: 08.02.22 11:48

Stravanzer08.02.22 17:05
Tolentino schrieb:

Wenn ich mich recht erinnere, kam's bei mir am dritten Tag und der war ein Samstag oder Sonntag (!).

...das ist ja dann mal richtig flott.

Hat von Euch zufällig jemand Erfahrungen mit dem Schreiben zur ERR-Befreiung vom genannten IB?
Ist das dann quasi ein Selbstläufer für die Befreiung, oder sind dann noch mehrere behördliche Hürden zu nehmen und vor allem, welche Zeiträume sind denn da zu erwarten?
Falls die ERR-Befreiung durchginge, hab ich ja praktisch den Diskurs auf Faktengrundlage mit dem Heizi beigelegt.
Wenn jedoch keine Befreiung erteilt würde, wird meine Argumentationsgrundlage wieder ein Stück weit "dünner".

...und noch eine Frage:
"Wird die Anlage am Ende tatsächlich von einem Energieberater hinsichtlich Energieeinsparverordnung-Vorgaben abgenommen"?
Ich hab das so nie gehört. Gibt's hierzu auch Erfahrungen?

Danke & Gruß
Stravanzer08.02.22 17:08
MayrCh schrieb:

Du bist kein Bauherr. Du bist Käufer.
Stimmt, sorry.

Der Bauträger hält sich zum Thema Pufferspeicher komplett raus.
Er meint, ich soll das mit der beauftragten Heizungsfirma abstimmen, da es ihm egal ist, ob die Heizung mit oder ohne Pufferspeicher aufgebaut wird.
Benutzer20008.02.22 17:41
Stravanzer schrieb:

Ist das dann quasi ein Selbstläufer für die Befreiung, oder sind dann noch mehrere behördliche Hürden zu nehmen und vor allem, welche Zeiträume sind denn da zu erwarten?
Lt. Heckmann Erfolg zu 90-95%. Also fast ein Selbstläufer, auf jeden Fall den Versuch wert.
Stravanzer schrieb:

"Wird die Anlage am Ende tatsächlich von einem Energieberater hinsichtlich Energieeinsparverordnung-Vorgaben abgenommen"?
Wenn er seinen Job korrekt macht, dann schaut er sich alles an. Und fehlende ERR fallen auf. Was funktionieren kann, wären aufgeklebte ERR gebraucht aus der Bucht, die gar nicht angeschlossen sind. Aber da macht ja Dein Heizi nicht mit. Ist auch Beschiss...
MayrCh08.02.22 18:59
Stravanzer schrieb:

da es ihm egal ist
Das mag er dir so lapidar mündlich mitteilen, aber was einerseits in Bauleistungsbeschreibung's als Bestandteil vom (Kauf-)Vertrag zwischen dir und dem Bauträger und andererseits im Vertragsverhältnis zwischen Bauträger und Heizungsbauer festgehalten ist, ist zunächst mal bindend.
Stravanzer schrieb:

Argumentationsgrundlage
Hast du nicht, da kein Vertragsverhältnis mit dem Heizungsbauer.
Hangman08.02.22 19:07
Da wir wegen der ERRs keinen Kleinkrieg anfangen wollten, haben wir uns mit dem Heizi auf "Zonen" geeinigt in denen jeweils ähnliche Temperaturen regelbar sein sollen. D.h. wir haben insgesamt drei ERRs: ein ERR für alles was mit Wohnen zu tun hat (also Kochen, Essen, Büro, Kinderzimmer, etc), einer für Bäder (= etwas wärmer), und den dritten für Schlafen (= etwas kälter).

In der Praxis nutzen wir die Dinger zwar nicht (man braucht sie wirklich nicht), aber ich hatte keine Lust auf Scharmützel mit dem Amtsschimmel. Und das war mir die paar E(eu)RR(o) wert 😉
guckuck208.02.22 19:16
Wegen dem Pufferspeicher:
Den hat zu meiner Zeit tatsächlich die BAFA gefordert für die Wärmepumpenförderung. Allerdings fand sich in den Details die Möglichkeit, das Volumen der Fußbodenheizung anzurechnen. War in der Erklärung vom Handwerker auch ankreuzbar oder sogar vorzurechnen. Ist sowieso ne schöne Gegenfrage: Wozu 30l Pufferspeicher, wenn man 200l Fußbodenheizung hat, die in mehreren Tonnen Speichermasse (=Estrich) liegen? Komplett absurd.
Vielleicht kommt das daher? Aus der Energieeinsparverordnung wäre mir das jedenfalls unbekannt und den Puffer würde ich unbedingt verhindern wollen. Die ERR kann man ja einfach abklemmen.
Bestehe da wenigstens auf stromlos-offene Stellmotoren, dann musste nur die Sicherung raus nehmen.

Vor ein paar Jahren war auch eher der Tenor, dass Befreiungsanträge von der ERR eher wenig aussichtsreich sind. Aber wenn sich das geändert hat … lieber paar Euro für die Papiere als unnütze, teure, hässliche ERR an der Wand.
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