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ᐅ KFW55 Haus Förderprogramm 153/falsche Werte wg. Sachverständigen?


Erstellt am: 08.12.13 13:04

B
Benqow
08.12.13 13:04
Guten Tag,

ich bin normalerweise nicht auf Foren unterwegs hoffe jedoch trotzdem hier Hilfe zu finden.

Wir bauen gerade ein Zweifamilienhaus in Köln. Das Bauvorhaben wird nach den Richtlinien der KfW für Niedrigenergiehausstandard 55 errichtet. Das Haus haben wir als Neubau nach festgelegter Baubeschreibung gekauft. In der Baubeschreibung steht auch explizit, dass es Sich um ein nach KfW 55 Standard erbautes Haus handelt. Zur Erreichung des geplanten energetischen Niveaus sind laut Baubeschreibung eine Lüftungsanlage und eine Wärmepumpe vorgesehen.

Daraufhin haben wir über unsere Hausbank einen Teil des Kredits mit geringeren Zinsen über die KFW Bank finanziert. Hierfür hat der Architekt der Bauträgerfirma einen Sachverständigen beauftragt der eine KFW Online-Bestätigung für die Bank erstellen sollte. Der Architekt stand mit unserem Bankberater in Kontakt und für uns war die Sache erst mal erledigt.

Nach einem Monat erhalten wir von unserem Bankberater die Information, dass er noch nichts vom Architekten erhalten habe. Daraufhin haben wir unseren Architekten unverzüglich schriftlich darüber informiert. Er teilte uns mit, dass er den Auftrag an den Sachverständigen weitergegeben hat und dieser auch den Auftrag bestätigt hat. Leider ist der Sachverständige schwer erkrankt und konnte seine Leistung nicht fertigstellen. Der Architekten wurde darüber nicht informiert wodurch er jetzt einen "neuen" Sachverständigen beauftragen musste.

Nach ca. zwei Wochen haben wir endlich den Online-Antrag erhalten und diesen sofort an die Bank weitergeleitet. Durch die verspätete Abgabe der Unterlagen haben sich die Zinsen leider negativ für uns verändert. Die erhöhten Kosten für die höheren Zinsen trägt allerdings die Versicherung des Architekten.

Das eigentliche Problem ist aber ein anderes. Der jetzt beauftragte Sachverständige hat in das Online Antragsformular unter dem Punkt Heizung auch noch den Punkt

"Photovoltaikanlage für die Anrechnung gemäß §5 Energieeinsparverordnung / Deckungsanteil 5%"

angekreuzt.

Daraufhin teilte uns der Architekt der Bauträgerfirma mit, dass er uns jetzt auch noch eine Photovoltaikanlage schuldet. Das fanden wir natürlich im ersten Moment super..... zum selben Preis auch noch eine Photovoltaikanlage!

Nach einigen Wochen habe ich den Architekt. vor Ort gefragt wann denn die PA montiert wird und er meinte nur, dass die PA wohl doch nicht mehr von Nöten ist weil sich der Sachverständige in den Werten der Wärmepumpe vertan hat. Er müsse das noch klären. Das Außengerüst ist jetzt auch schon abgebaut und das Haus steht vor der Fertigstellung.

So jetzt sind wir momentan mächtig überfragt und wissen nicht was wir machen sollen. Abwarten und dem Architekt. vertrauen? Den Sachverständigen anschreiben?

Kann so was überhaupt sein, dass der Sachverständige falsche Werte nimmt? Ich habe die Befürchtung, dass jetzt die Bank selber einen Prüfer rausschickt (nach Fertigstellung) und das Geld von uns wiederverlangt.

Ich hoffe jemand kann uns helfen oder uns Tipps geben wo wir uns Hilfe holen können.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Benqow
D
DG
08.12.13 13:27
Hallo Benqow!

Ist ganz einfach. Architekt und (!) Sachverständigen gleichzeitig anschreiben und um schriftliche Stellung bzgl. des Sachverhaltes bitten, ob die Photovoltaik nun benötigt wird oder nicht. Frist 14 Tage. Aus dem Anschreiben sollte hervorgehen, dass beide das Anschreiben erhalten haben - dann müssen beide reagieren.

Gruss!
€uro
08.12.13 16:59
Benqow schrieb:
....ich bin normalerweise nicht auf Foren unterwegs hoffe jedoch trotzdem hier Hilfe zu finden.
Warum? Hilfestellung von fachlich unausgebildeten Ratgebern ohne jegliche Fachkompenentz ? Welche rechtlich, belastbare Relevanz hätten diese?
Benqow schrieb:
.... Das Haus haben wir als Neubau nach festgelegter Baubeschreibung gekauft.
Gekauft oder beauftragt?
Benqow schrieb:
.... Ich habe die Befürchtung, dass jetzt die Bank selber einen Prüfer rausschickt (nach Fertigstellung) und das Geld von uns wiederverlangt.

Nicht völlig unberechtigt, da Förderdarlehen letztendlich vom Steuerzahler finanziert werden!
Benqow schrieb:
.... Ich hoffe jemand kann uns helfen oder uns Tipps geben wo wir uns Hilfe holen können.

Welche Hilfe zum Nulltarif?

v.g.
B
Bauexperte
08.12.13 18:06
Guten Abend,
Benqow schrieb:

Wir bauen gerade ein Zweifamilienhaus in Köln. Das Bauvorhaben wird nach den Richtlinien der KfW für Niedrigenergiehausstandard 55 errichtet. Das Haus haben wir als Neubau nach festgelegter Baubeschreibung gekauft. In der Baubeschreibung steht auch explizit, dass es Sich um ein nach KFW 55 Standard erbautes Haus handelt. Zur Erreichung des geplanten energetischen Niveaus sind laut Baubeschreibung eine Lüftungsanlage und eine Wärmepumpe vorgesehen.
Mit welchem Stein? Gefüllt oder ungefüllt? Monolithisch, zweischalig ... ?
Benqow schrieb:

Die erhöhten Kosten für die höheren Zinsen trägt allerdings die Versicherung des Architekten.
Mündliche oder schriftliche Zusage?
Benqow schrieb:

Das eigentliche Problem ist aber ein anderes. Der jetzt beauftragte Sachverständige hat in das Online Antragsformular unter dem Punkt Heizung auch noch den Punkt

"Photovoltaikanlage für die Anrechnung gemäß §5 Energieeinsparverordnung / Deckungsanteil 5%"

angekreuzt.

Daraufhin teilte uns der Architekt der Bauträgerfirma mit, dass er uns jetzt auch noch eine Photovoltaikanlage schuldet. Das fanden wir natürlich im ersten Moment super..... zum selben Preis auch noch eine Photovoltaikanlage!
Sorry - aber wie könnt ihr das "super" finden? Es hätten alle Alarmglocken klingeln müssen
Benqow schrieb:

Nach einigen Wochen habe ich den Architekt. vor Ort gefragt wann denn die PA montiert wird und er meinte nur, dass die PA wohl doch nicht mehr von Nöten ist weil sich der Sachverständige in den Werten der Wärmepumpe vertan hat. Er müsse das noch klären. Das Außengerüst ist jetzt auch schon abgebaut und das Haus steht vor der Fertigstellung.

So jetzt sind wir momentan mächtig überfragt und wissen nicht was wir machen sollen. Abwarten und dem Architekt. vertrauen? Den Sachverständigen anschreiben?
Der User "Dirk Grafe" hat den richtigen Hinweis gegeben und ich frage mich erneut, weshalb Du das nicht längst erledigt hast?
Benqow schrieb:

Kann so was überhaupt sein, dass der Sachverständige falsche Werte nimmt? Ich habe die Befürchtung, dass jetzt die Bank selber einen Prüfer rausschickt (nach Fertigstellung) und das Geld von uns wiederverlangt.
Es ist richtig, daß es unterschiedliche Wege nach Rom gibt. nicht selten geschieht es, daß - bei korrekter Berechnung - zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Deshalb meine Eingangsfrage nach dem verbauten Außenmauerwerk.

KfW 55 - massiv errichtet - erfordert in aller Regel sowohl eine Untersohlendämmung als auch einen gefüllten/ dickeren Stein oder zweischaliges Mauerwerk sowie entsprechende Dämmung und Technik. Es erscheint mir auch zu "schnell" und zu "einfach", das die Versicherung Eures Architekten den Schaden bezahlen wird ... solcher Art Zusagen dauern in der Regel sehr lange; jedenfalls, wenn sie tatsächlich in die Realität überführt werden sollen.

Grüße, Bauexperte
H
HilfeHilfe
09.12.13 07:31
Hallo

bei uns war es ein ähnlich gelagerter Fall, allerdings bei Kfw70. Der BT musste in den sauren Apfel beißen und auch eine Photovoltaikanlage aufs Dach schrauben um den Standard zu halten.

Naja hier sind einige Anwälte unterwegs. Mir wäre wichtiger gewesen das der KfW Standard gehalten wird wegen den Mitteln. Wenn dieser jetzt doch ohne Photovoltaik zu halten ist dann sehe ich da keine Grundlage zur Klage.......... KfW 55 war ja versprochen und ist eingehalten. alles andere ist Mehrleistung
W
Wastl
09.12.13 13:29
HilfeHilfe schrieb:
Hallo

bei uns war es ein ähnlich gelagerter Fall, allerdings bei Kfw70. Der BT musste in den sauren Apfel beißen und auch eine Photovoltaikanlage aufs Dach schrauben um den Standard zu halten.

Naja hier sind einige Anwälte unterwegs. Mir wäre wichtiger gewesen das der KfW Standard gehalten wird wegen den Mitteln. Wenn dieser jetzt doch ohne Photovoltaik zu halten ist dann sehe ich da keine Grundlage zur Klage.......... KfW 55 war ja versprochen und ist eingehalten. alles andere ist Mehrleistung

Es ist doch ein Unterschied ob es eine Photovoltaik gibt oder nicht. Die Photovoltaik wird spätestens in 5-10 Jahren Zusatzkosten verursachen (Neuer Wechselrichter, usw.). Ein "besserer" Mauerstein kostet in 10 Jahren kein Geld. Auch die Optik ist doch eine ganz andere. Für mich wäre dies ein gravierender Unterschied. Vielleicht wollte der TE sich in 5 Jahren ein neues Dachflächenfenster im Süden setzen lassen - das kann er dann nicht mehr. Sowas muss / sollte doch davor besprochen werden???
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