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ᐅ Neue BAFA-Förderung - Luft-Wasser-Wärmepumpe doch mit Solarthermie


Erstellt am: 15.01.20 20:47

seutore16.01.20 07:39
face26 schrieb:

GU kann ich nichts zu sagen hätte ich schon angenommen, dass dort der Vertrag mit GU gilt.
Wir bauen mit Einzelvergabe und ich geh davon aus, dass die Beauftragung des Heizungsmonteur relevant ist, also das Datum auf dem Bauvertrag mit ihm!?

Ja, in der Situation mit einem Architekten ist es wesentlich entspannter. Zeitpunkt hier ist die Unterschrif/Bestellung beim Heizungsbauer. Auch eine vorherige Planungsleistung der Anlage kann getätigt werden (oder den Architekten?). Falls diese durch den Ersteller der Anlage gemacht wird, würde ich es vertraglich trennen. Da solltest du auf der sicheren Seite sein
nordbayer16.01.20 07:45
Der BAFA Antrag muss gestellt sein, bevor der GU den Heizungsbauer beauftragt hat.
face2616.01.20 08:04
seutore schrieb:

Ja, in der Situation mit einem Architekten ist es wesentlich entspannter. Zeitpunkt hier ist die Unterschrif/Bestellung beim Heizungsbauer. Auch eine vorherige Planungsleistung der Anlage kann getätigt werden (oder den Architekten?). Falls diese durch den Ersteller der Anlage gemacht wird, würde ich es vertraglich trennen. Da solltest du auf der sicheren Seite sein

Mmh, ja und ich sag mal so, wenn sich die Parteien (Architekt, Bauherren und Heizungsinstallateur) einigermaßen vertrauen, ist es ja eine sehr individuelle Absprache welche Leistung (Planung) bis wann erbracht wird und ab wann beauftragt wird (Datum Bauvertrag) oder?
Nairil16.01.20 08:42
nordbayer schrieb:

Der BAFA Antrag muss gestellt sein, bevor der GU den Heizungsbauer beauftragt hat.

Genau. Ich hatte dann von der BAFA noch mal ein zusätzliches Formular erhalten, das der GU dann ausfüllen musste.
lesmue7916.01.20 12:15
Uns hat man bei der Bemusterung gesagt das Problem wäre das man bei dieser verfrühten Antragstellung (also vor Vertragsunterschrift) ja noch keinen Wärmeschutznachweis, Heizlast, Fußbodenheizung-Auslegung oder genaue WP-Auslegung gemacht hätte. In unserem Grundpreis war halt ne WP mit glaub ich 5 kW drinnen, die zu dem Zeitpunkt eh ne Jahresarbeitszahl unter 4.5 gehabt hätte. Zur Ausführung ist jetzt jedoch eine mit 3 kW gekommen, und die durch optimierte Auslegung doch über 4.5 kommen würde. Letztendlich war mir ne optimierte und sparsamere WP auf die Dauer der Jahre lieber wie die damalige Förderung von 1500€ oder wie viel war's? Von daher ist rum, aber es hätte naja sein können das es da mittlerweile ne neue Regelung gibt die einem da jetzt noch etwas nützen könnte
hegi___16.01.20 13:16
Wenn die Luft-Wasser-Wärmepumpe nur die Heizung macht kommt sie auch über 4,5.
Für Warmwasser kann man dann zusätzlich eine Brauchwasser Luft-Wasser-Wärmepumpe nehmen die im Sommer auch das Haus kühlt.
Mit der Bafa Förderung gibts die für Lau.
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