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ᐅ Schallschutz DIN 4109-1 bei Reihenmittelhaus ausreichend?


Erstellt am: 30.12.21 14:51

Twist2130.12.21 22:59
11ant schrieb:

Wenn ich recht vermute, wirst Du da mit anderen Punkten noch viel größere Bauchschmerzen bekommen als mit der Schallschutz-DIN.
Da könnte etwas dran sein. Das Angebot, was ich habe für das Reihenmittelhaus liegt bei 500k mit Keller (120 qm, 5 Zimmer) inkl. Baunebenkosten (Festpreis). Der Bauträger sah auf den ersten Blick inkl. Überflug über die Bilanz / GuV solide aus ohne weiter zu recherchieren, als ich auf das Schallschutz Thema gestoßen bin. Es kann doch nicht sein, dass man bei dem Schallschutz spart und am Ende Stimmen der Nachbarn wie im DDR Plattenbau hört.. *etwas übertrieben formuliert
Costruttrice30.12.21 23:18
Unsere Bekannten hatten vertraglich erhöhten Schallschutz vereinbart, nach Fertigstellung stellte sich heraus, dass der BT ungeachtet des Vertrags einfach „wie immer“ gebaut hat und dabei nur die Mindestanforderungen nach DIN4109 erreicht wurden. Das hat ein Gutachter festgestellt.
Sie hatten uns das erzählt, nachdem wir auf Besuch waren und wir sowohl das Laufen der Kinder auf der Holztreppe, als auch das Klavierspielen und einen (zugegebenermaßen extremen) Hustenanfall des Opas aus dem Nachbarhaus gehört haben. Der Körperschall ist bei ihnen aber laut wohl schlimmer als Luftschall.
Sobald bei unseren Bekannten im Haus normales Alltagsleben mit Kindern ist, hören sie außer mal Treppenlaufen der Nachbarn nichts, wenn es bei ihnen aber ruhig ist und bei den Nachbarn im Haus ist normales Leben, dann fällt es mehr auf und es ärgert sie richtig. Die Nachbarn hingegen stören sich nicht an den Geräuschen von unseren Bekannten.
Ich denke es kommt wirklich drauf an, wie empfindlich man ist und wie wichtig einem das Thema ist.
11ant30.12.21 23:22
Twist21 schrieb:

Das Angebot, was ich habe für das Reihenmittelhaus liegt bei 500k mit Keller (120 qm, 5 Zimmer) inkl. Baunebenkosten (Festpreis).
Sage doch mal den Anbieter. Ich heiße zwar bei gmx (de) genauso wie hier, aber Bauträger zu sein ist nichts was Damen zum Erröten brächte, insofern kannst Du den hier eigentlich auch offen nennen.
Twist21 schrieb:

Es kann doch nicht sein, dass man bei dem Schallschutz spart und am Ende Stimmen der Nachbarn wie im DDR Plattenbau hört.
Der Plattenbau im Westen hatte das niedrigere gegenüber dem Weltniwau, das nur so nebenbei bemerkt. Und natürlich kann das sein, daß im Dienste der von den Käufern gewünschten Preise Standards nach Norm als ausreichend angesehen werden. Was die "Trennfugenplatten" bedeuten sollen, würde ich gerne mal näher nachlesen. Für mich klingt das nach Sandwich, also technisch eher dem Gegenteil von dem, was das werbende Wort anklingen läßt.
Twist2130.12.21 23:25
Costruttrice schrieb:

Ich denke es kommt wirklich drauf an, wie empfindlich man ist und wie wichtig einem das Thema ist.
Guter Punkt und die externen Geräusche der Nachbarn würden uns (meine Frau und mich) später richtig ärgern und die Nachbarn eventuell auch..
ypg31.12.21 00:06
Twist21 schrieb:

DIN 4109-1
ja, es ist die Mindestanforderung im Wohnungsbau:

Dazu gehören beispielsweise

  • Wohnräume (einschließlich Wohndielen, Wohnküchen),
  • Schlafräume (einschließlich Übernachtungsräumen in Beherbergungsstätten),
  • Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien,
  • Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen,
  • Büroräume,
  • Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume.
Üblicherweise wird davon ausgegangen, dass Räume, die dem dauernden Aufenthalt dienen, über Fenster verfügen müssen. Raumkombinationen wie „Wohnküchen” oder „Bad en suite” (Schlafzimmer mit Badausstattung) werden in der Regel als Aufenthaltsräume angesehen, während Flure, Verkehrsflächen oder Nebenräume im Allgemeinen nicht dazu zählen.

Ziel des Mindestschallschutzes ist der Schutz von Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung, um die Gesundheit nicht zu gefährden. Die Anforderungen wurden zuletzt auf „zufriedenstellende Nachtruhe-, Freizeit- und Arbeitsbedingungen” erweitert. Außerdem gilt die Vertraulichkeit bei normaler Sprechweise als Schutzziel. Unter Zugrundelegung eines Grundgeräuschpegels von LAF,eq = 25 dB werden die genannten Ziele aus Sicht der Norm für schutzbedürftige Räume beispielsweise in Wohnungen, Wohnheimen, Hotels und Krankenhäusern erreicht. Dabei kann nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen nicht mehr bzw. als nicht belästigend wahrgenommen werden, obwohl die Anforderungen erfüllt werden.
Twist21 schrieb:

was selbst der Bauträger in der Baubeschreibung erwähnt?
Ich gehe mal davon aus, dass Du etwas falsch gelesen hast. Oder war es eine Parodie auf seine Bauleistungsbeschreibung? Keiner macht seinen Hausbau schlecht, wenn er sich davon ernähren muss. Keine Firma baut fahrlässig unter den Mindestanforderungen und keine Firma nennt eine DIN, die den Mindeststandard beschreibt (und die in den meisten Fällen ausreicht) als nicht ausreichend. Das ist schier alles unlogisch.
Twist2131.12.21 11:03
ypg schrieb:

Ich gehe mal davon aus, dass Du etwas falsch gelesen hast. Oder war es eine Parodie auf seine Bauleistungsbeschreibung? Keiner macht seinen Hausbau schlecht, wenn er sich davon ernähren muss. Keine Firma baut fahrlässig unter den Mindestanforderungen und keine Firma nennt eine DIN, die den Mindeststandard beschreibt (und die in den meisten Fällen ausreicht) als nicht ausreichend. Das ist schier alles unlogisch.
In der Baubeschreibung steht, dass die DIN 4109-1 Anforderungen eingehalten wird, aber nicht dem Standard eines erhöhten Schallschutz bei Reihenmittelhaus entspricht, den man überlichweise bei Reihenmittelhaus erwarten kann. Das steht in der Baubeschreibung drinnen - kein Scherz. Das hat mich sehr verwundert, da der Anbieter damit sein Produkt schlecht redet, oder sich rechtlich absichtert.
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