ᐅ Einfriedung - Zaun oder kein Zaun / was müssen wir beachten?
Erstellt am: 21.11.21 19:06
MP1234521.11.21 19:06
Guten Abend zusammen, wir bauen gerade eine Doppelhaushälfte. Mit dem direktem Nachbarn haben wir besprochen, dass wir einen 1,8m hohen Zaun, zwischen unseren Terrassen inkl. Sichtschutz erreichten werden. Leider kennen wir die Nachbarn des anderen Grundstück nicht (lange Seite) , haben aber den Zaun schon in Auftrag gegeben. Dieser soll unsere Grundstücke trennen. Jetzt haben wir angst, dass wir Probleme mit unserem Nachbarn bekommen könnten, der GU stellt sich quer und rückt keinen Kontakt raus. Wir sind am überlegen 50cm weit weg von der Grundstücksgrenze den Zaun errichten zu lassen und sollte es ein Problem geben dann dahinter eine Hecke zu pflanzen.
Wir hoffen es ist verständlich.
Der Bebauungsplan von 1995 sieht vor, dass zur Einfriedung nur eine Hecke in dem Gebiet erlaubt ist.
Dennoch haben viele einen Zaun, somit hatten wir das ehrlich gesagt nicht auf dem Schirm.
Wir sagen vorab danke für die Antworten.
Wir hoffen es ist verständlich.
Der Bebauungsplan von 1995 sieht vor, dass zur Einfriedung nur eine Hecke in dem Gebiet erlaubt ist.
Dennoch haben viele einen Zaun, somit hatten wir das ehrlich gesagt nicht auf dem Schirm.
Wir sagen vorab danke für die Antworten.
hampshire21.11.21 20:29
Kennst Du den Nachbarn nicht, weil der noch unklar ist? Falls nein, lerne ihn kennen. Falls ja; Mach Dir keinen Kopf und setzt den Zaun auf die Grenze. Es gibt ja eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass dem das gefällt und er froh ist nichts zu zahlen.
ypg21.11.21 21:09
MP12345 schrieb:
Jetzt haben wir angst, dass wir Probleme mit unserem Nachbarn bekommen könnten,Warum? Du darfst einen Zaun setzen, sofern er sich in den Bebauungsplan fügt. Manchmal muss man sogar (zb bei Tieren)Grundsätzlich, sofern vorhanden, gilt das Nachbarschaftsrecht des Landes, wenn im Bebauungsplan nichts darüber steht.
MP1234522.11.21 06:22
ypg schrieb:
Warum? Du darfst einen Zaun setzen, sofern er sich in den Bebauungsplan fügt. Manchmal muss man sogar (zb bei Tieren)
Grundsätzlich, sofern vorhanden, gilt das Nachbarschaftsrecht des Landes, wenn im Bebauungsplan nichts darüber steht.hampshire schrieb:
Kennst Du den Nachbarn nicht, weil der noch unklar ist? Falls nein, lerne ihn kennen. Falls ja; Mach Dir keinen Kopf und setzt den Zaun auf die Grenze. Es gibt ja eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass dem das gefällt und er froh ist nichts zu zahlen.Im Bebauungsplan - steht:
Zur Abgrenzung der Grundstücke von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern sind anstelle von Zäunen hecken entsprechend Teil E - Planzenliste zu verwenden. Hecken dürfen nicht höher als 80cm gehalten werden.
Im Baugebiet, gibt es sehr viele Zäune. Deswegen sind wir verunsichert. Wir haben das erst nach dem Kauf gelesen.
hanghaus200022.11.21 08:27
Dann mach doch die Hecke auf die Grenze.
MP1234522.11.21 08:28
hanghaus2000 schrieb:
Dann mach doch die Hecke auf die Grenze.Ja und dahinter wäre doch ein Zaun möglich?
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