ᐅ Bauen mit einem GU - Mehrkostenforderung kurz vor Baustart
Erstellt am: 15.11.21 02:22
hanghaus200016.11.21 13:58
Der TE hat das Angebot bereits angenommen mit der entsprechenden Beauftragung der Planung. Somit sind die Angebotspreise bindend. Die Erstellung eines abweichenden Vetrages ist zurueck zu weisen. Auf die Erfuellung des bereis beauftragten Angebots wird verwiesen. Aber ich bin kein Anwalt.
Was genau steht denn im Angebot? Gab es da eine Preisbindung?
Was genau steht denn im Angebot? Gab es da eine Preisbindung?
Chloe8316.11.21 22:29
Also jetzt muss ich auch mal blöd fragen.
Wenn ich einen Bauvertrag mit Summe X unterschreibe und es steht zb. kein Satz drin wie „Der Preis ist nach Annahme 6 Monate gültig“ oder so, dann gehe ich von einem Festpreis aus.
Oder sehe ich da was falsch ?
Da könnte ja sonst jeder kommen und mehr verlangen.
Wenn ich einen Bauvertrag mit Summe X unterschreibe und es steht zb. kein Satz drin wie „Der Preis ist nach Annahme 6 Monate gültig“ oder so, dann gehe ich von einem Festpreis aus.
Oder sehe ich da was falsch ?
Da könnte ja sonst jeder kommen und mehr verlangen.
11ant16.11.21 22:52
Chloe83 schrieb:
Wenn ich einen Bauvertrag mit Summe X unterschreibe und es steht zb. kein Satz drin wie „Der Preis ist nach Annahme 6 Monate gültig“ oder so, dann gehe ich von einem Festpreis aus.
Oder sehe ich da was falsch ?Ja, Du verstehst den Begriff des "Festpreises" falsch. Das ist ein Preis, der nicht an eine bestimmte Masse / Menge gebunden ist (die zwischen Auftrag und Aufmaß variieren kann), sondern davon ungeachtet als vereinbart gilt. Eine Garantie der Nichtweitergabe zwischenzeitlicher Preisanstiege ist weder damit verbunden noch darin enthalten.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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hanghaus200016.11.21 23:48
Ganz so einfach ist das nicht. Es kommt darauf an, was vereibart wurde. Ist es ein Angebot auf Grundlage der VOB oder laut Baugesetzbuch?
Allgemein ist es nicht ueblich Preisgleitung fuer den Einfamilienhaus Bau zu vereinbahren, da die Bauzeit normalerweise sehr kurz ist.
Zumindest scheint es da ein Umdenken zu geben, da es heute eben nicht mehr eine kurze Bauzeit und schon gar nicht ueberschaubare Preissteigerungen der Lieferanten gibt. Dies setzt aber eine gesonderte Regelung schon im Angebot voraus. Das sehe ich hier nach der Schilderung des TE nicht.
Allgemein ist es nicht ueblich Preisgleitung fuer den Einfamilienhaus Bau zu vereinbahren, da die Bauzeit normalerweise sehr kurz ist.
Zumindest scheint es da ein Umdenken zu geben, da es heute eben nicht mehr eine kurze Bauzeit und schon gar nicht ueberschaubare Preissteigerungen der Lieferanten gibt. Dies setzt aber eine gesonderte Regelung schon im Angebot voraus. Das sehe ich hier nach der Schilderung des TE nicht.
hanghaus200017.11.21 09:00
11ant schrieb:
Ja, Du verstehst den Begriff des "Festpreises" falsch. Das ist ein Preis, der nicht an eine bestimmte Masse / Menge gebunden ist (die zwischen Auftrag und Aufmaß variieren kann), sondern davon ungeachtet als vereinbart gilt. Eine Garantie der Nichtweitergabe zwischenzeitlicher Preisanstiege ist weder damit verbunden noch darin enthalten.Wo hast denn das her? Das ist Unsinn.Benutzer20017.11.21 10:05
hanghaus2000 schrieb:
Wo hast denn das her? Das ist Unsinn.Warum? Es gibt Unterschiede zwischen "Festpreis", da sind Mengenänderungen u.ä. nicht berücksichtigt und einem "Pauschalfestpreis", der so richtig unveränderbar ist.Ähnliche Themen