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ᐅ Pfosten unserer Toreinfahrt ragt ca. 10 cm auf Nachbargrundstück


Erstellt am: 29.06.20 20:33

Hardi8803.10.21 15:47
Hallo,

beim Einmessen unseres Grundstücks hat der öffentlich bestellte Vermesser festgestellt, dass der Stabgitterzaun mit Steingambione unseres zukünftigen Nachbarn teilweise überbaut ist. Sein Zaun beginnt auf der definierten Grenze und nimmt anschließend unser Grundstück beständig ein, sodass das Ende seines Zauns ungefähr 87 cm überbaut ist. Insgesamt sind von unserem 416m² großen Doppelhaushälfte-Grundstück 2,8 m² (320 € je m²) überbaut worden.

Meine Frau und ich entschlossen uns, den Zaun aufgrund des Nachbarschaftsfriedens und der Verhältnismäßigkeit stehen zu lassen.
Wichtig ist uns, dass das Ganze so geregelt wird, dass kein Gewohnheitsrecht entsteht und der Zaun theoretisch jeder Zeit zurückgebaut werden könnte.

Mit dem neuen Nachbarn habe ich bereits Kontakt aufgenommen und ihn über den Sachverhalt informiert, der sich betroffen zeigte und fragte, ob man uns für den Schaden entschädigen könne.

Gerne würde ich wissen wollen, was eurer Meinung nach angemessen wäre.

Liebe Grüße
Joedreck03.10.21 19:39
Also es könnte wohl abgekauft werden, oder verpachtet.
Ganz ehrlich? Ich würde einen Vertrag aufsetzen lassen, dass das Stück Grundstück bis zum Eigentümerwechsel (egal welche Seite) kostenneutral überlassen wird.
Oder wollt ihr für fette 2,8qm ernsthaft Geld haben?
pagoni202003.10.21 21:29
Ich kann verstehen, dass Dich das ärgert. Uns ist etwas Ähnliches erst vor ein paar Tagen passiert als die Schnur für die Borde vom Grenzstein zum Stromkasten!! gezogen wurde anstatt zum zweiten, freigelegten Grenzstein. Zum Glück gings ja nicht durchs Wohnzimmer....auweia.....
Nun ist unser Grundstrück recht groß aber gerade im betroffenen Bereich der Einfahrt wollten wir jegliche Fläche nutzen können; nun fehlen knapp 30cm und die Mauer verläuft schräg bis sie nach 30 Metern wieder auf Null ankommt, dort wo der Grenzstein sitzt.
Was tun...? So blöd kann man sich das gar nicht ausdenken aber nun waren bereits 10 Meter gesetzt......
Danach kommt der Carport und zum Ende hin ist es ja bald wieder auf Null. Ich denke, dass da auch ein paar qm weg sind.
Man ärgert sich einfach aber vlt. lässt Du das mal sacken und richtest den Blick auf die noch anstehendenden Dinge, für die Du noch Nerven brauchst. Was Du nicht brauchst ist Streit mit dem Nachbarn.
Wie ich lese war das wohl keine Absicht und insofern würde ich das auch mit ihm ansprechen, eine Geldforderung würde ich deswegen wohl aber nicht stellen. Vlt. kommt er ja auch von selber drauf, wenn nicht weißt Du ja, dass Du da künftig genauer aufpassen musst. Er ist ja in der Bringschuld, also sollte es auch von ihm kommen.
Ärgerlich ist es aber auf jeden Fall, jedoch nicht von so bedeutender Wichtigkeit, dass ich eine gute Nachbarschaft gefährden wollte.
Durran03.10.21 21:49
Bei allen Grundstücken die ich gekauft habe, haben nie die Grenzen gestimmt. Meist immer zu meinen Ungunsten haben sich die Nachbarn einfach was genommen. Ich bin jetzt kein Streithammel, aber nervig ist es allemal.

Wegen 10 cm Überstand nun so einen aufstand machen, sehe ich eher nicht. Aber für deinen Nachbarn sehe ich schwarz. Kläre doch gleich die Fronten, das erspart im Nachgang sehr viel Ärger. Setze den Architekten in Verzug und verlange die Wiederherstellung deines Holzzaunes.
Der Torpfosten bleibt dort wo er ist. Wenn er es möchte kann er gern eine Grenzfeststellung auf seine Kosten beantragen.

Wenn du jetzt nicht entschieden einschreitest werden die immer frecher. Pass mal schön auf. Die müssen merken, dass mit dir nicht zu spaßen ist. Und immer schön freundlich bleiben.
Hardi8804.10.21 09:17
Joedreck schrieb:

für fette 2,8qm

In Zeiten, in denen die Grundstücke immer kleiner werden, bekommen 2,8m2 eine gewisse Bedeutung, was aber nicht bedeuten soll, dass ich nach dem Talionsprinzip vorgehen will. 🙂
pagoni2020 schrieb:

Wie ich lese war das wohl keine Absicht und insofern würde ich das auch mit ihm ansprechen

Das, was bei dir geschah, ist auch sehr ärgerlich. Aber Fehler geschehen und Irren ist menschlich - das Ganze locker zu sehen, ist vermutlich das Beste und das habe ich gegen den Rat der Baufirma mit dem Überbau auch so gesehen. Der Nachbar meinte zu mir, dass beim Setzen des Zauns versehentlich der Grenzstein entfernt worden sei und man dann nach groben Schätzurteil die Grenze neu definiert habe. So wie ich den Nachbarn verstanden habe, sieht er sich definitiv in der Bringschuld.
Durran schrieb:

Wegen 10 cm Überstand nun so einen aufstand machen, sehe ich eher nicht. Aber für deinen Nachbarn sehe ich schwarz. Kläre doch gleich die Fronten, das erspart im Nachgang sehr viel Ärger. Setze den Architekten in Verzug und verlange die Wiederherstellung deines Holzzaunes.
Der Torpfosten bleibt dort wo er ist. Wenn er es möchte kann er gern eine Grenzfeststellung auf seine Kosten beantragen.

Du hast auf den ursprünglichen Thread geantwortet - hatte nochmal ein eigenen Sachverhalt eingebracht. Dass das Überbauen fast schon Usus ist, war mir nicht bewusst, weshalb sich das Ganze dann relativiert und 2,8m2 sind vermutlich zu anderen Überbauten vernachlässigbar. 🙂
11ant schrieb:

Dazu empfehle ich Dir diese Fundstelle: https://www.hausbau-forum.de/threads/grenze-zum-nachbarn-mit-garage-ca-1-2cm-ueberbaut.34233/page-2#post-387379

Danke! 🙂 Lese ich mir durch.
grenzsteinzaungrundstücksachverhaltbringschuld