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ᐅ Pfosten unserer Toreinfahrt ragt ca. 10 cm auf Nachbargrundstück


Erstellt am: 29.06.20 20:33

Altai30.06.20 08:45
Das eigentlich tragische ist doch,dass der neue Nachbar (vertreten durch seinen Architekten) sich gleich zu Beginn der neuen Nachbarschaftsbeziehung aufführt wie die Axt im Walde - beste Voraussetzungen für einen langanhaltenden Unfrieden. Das sind tolle Aussichten...
Ich habe anfänglich auch ein bisschen was falsch gemacht bzgl. der Information meines Nachbarn ("Mitnehmen" über geplante Baumaßnahmen - das wäre mit ein bisschen mehr Bescheid sagen viel entspannter gegangen)... aber hier ist es ja noch deutlich schlimmer.
Ich wäre sehr interessiert zu hören, wie die Sache weiter geht - bitte um Update, wenn es was neues gibt.
Pinky030130.06.20 09:02
1,5m hohe Mauer ist ja auch mal ne Ansage. Ist das überhaupt erlaubt? (Bebauungsplan, Landesbauordnung, Nachbarschaftsrecht...)
K1300S30.06.20 10:13
Escroda schrieb:

Das ist Sachbeschädigung und Diebstahl. Wenn er Dir nochmal blöd kommt, behalte Dir rechtliche Schritte vor.
Ich verstehe ja Deine Position und teile sie sogar, aber wäre der Zaun nicht Eigentum des Nachbarn, wenn er tatsächlich auch auf dessen Seite der Grenzlinie steht bzw. stand? Nur mal so hypothetisierend ...
Scout30.06.20 10:33
K1300S schrieb:

aber wäre der Zaun nicht Eigentum des Nachbarn, wenn er tatsächlich auch auf dessen Seite der Grenzlinie steht bzw. stand?
nein! Der Grundeigentümer könnte max. dessen Entfernung verlangen.

Bloß weil ich mein KFZ illegal auf deinem Privat-Parkplatz abstelle gehört es ja auch nicht dir bzw untersteht deiner Verfügungsgewalt.

Es gilt hier:

Bürgerliches Gesetzbuch (Baugesetzbuch) § 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
Escroda30.06.20 10:34
K1300S schrieb:

aber wäre der Zaun nicht Eigentum des Nachbarn, wenn er tatsächlich auch auf dessen Seite der Grenzlinie steht bzw. stand?
Ja, wenn sich niemand mehr daran erinnern kann, wer den Zaun mal errichtet hat. Wenn aber zumindest einer der Nachbarn davon ausgeht, dass es sein Zaun ist, entweder weil er ihn selber gebaut hat, oder weil der Voreigentümer es ihm gesagt hat, besteht Klärungsbedarf.

Wenn ein Grundstückseigentümer, so wie es vorschlägt, selber auf Grenzsteinsuche geht und Dinge findet, die er für Grenzsteine hält, und seinem Nachbarn alles egal ist und der Eigentümer einen Zaun zieht und selber bezahlt, dann wird der Zaun nicht Eigentum des Nachbarn, nur weil es sich nicht um die Grenzsteine gehandelt hat oder diese falsch standen und sich deshalb der Zaun jetzt vollständig auf dem Nachbargrundstück befindet.
Mycraft schrieb:

aber ein Grenzstein ist ein Grenzstein ist ein Grenzstein
aber nicht jeder Grenzpunkt ist abgemarkt und schon gar nicht durch einen Grenzstein. Und selbst in den Fällen, wo das so ist, ist nicht sicher, ob der Grenzstein noch da steht, wo er stehen soll.
Mycraft30.06.20 10:44
Escroda schrieb:

aber nicht jeder Grenzpunkt ist abgemarkt und schon gar nicht durch einen Grenzstein. Und selbst in den Fällen, wo das so ist, ist nicht sicher, ob der Grenzstein noch da steht, wo er stehen soll.
Richtg. Bei weitem nicht jeder.

Du weißt nicht um die örtlichen Gegebenheiten und ich auch nicht. Aus dem Grunde -> Grenzsteine suchen. Dann feststellen ob diese sich dort befinden wo sie sein müssen.

Ein Schritt nach dem Anderen.
zaungrenzsteineeigentum