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ᐅ Erwerb eines leerstehenden Bauernhofes im Außenbereich

Erstellt am: 15.09.18 13:08
I
Ilef123
Hallo zusammen,

ich bin noch ganz neu hier und benötige relativ dringend Rat. Wir haben uns in einen alten Bauernhof verliebt, welcher sich in einem Ortsteil unserer Gemeinde (in Brandenburg) befindet. Der Hof gefällt uns unter anderem deshalb so gut, weil er am Rande mehrerer Felder liegt und das nächste Wohnhaus geschätzt 50-200m entfernt liegt. Die Immobilie grenzt sich optisch schon deutlich erkennbar von der Siedlung ab.

Vor wenigen Tagen haben wir erfahren, dass der aktuelle Eigentümer uns den Hof verkaufen würde. Wir haben sofort angefangen, uns zu belesen und einen Termin beim Bauamt vereinbart, welcher in Kürze stattfindet. Bei unserer Recherche sind wir auf die Themen Außenbereich und Splittersiedlung gestoßen, was uns erst mal ziemlich den Boden unter den Füßen weggezogen hat, da uns generell nur derartige Immobilien ansprechen. Der Hof ist vermutlich seit vielen Jahren unbewohnt und befindet sich augenscheinlich in keinem bewohnbaren Zustand (Innenbesichtigung steht noch aus, schwere Schäden an mehreren Dächern vorhanden, Außenwände sehen großteils passabel aus).

Wir wollen diese Immobilie wirklich kaufen und wir sind bereit, auch dafür zu kämpfen, wenn es denn Erfolgsaussichten gibt. Allein das Grundstück wäre diese Tortour wert, darum schreckt uns der Zustand der Gebäude nicht wirklich ab. Baulich sind wir beide versiert, baurechtlich, wie wir nun feststellen dürften, nicht. Unsere Vorstellung war zunächst natürlich, dort nach Belieben abzureißen und ein neues individuelles Designhaus zu errichten (Der Bau soll frühestens 2020 erfolgen). Da wir aber gelesen haben, dass das höchste aller möglichen Gefühle wäre, die vorhandenen Wohnbauten in gleicher Form und an gleicher Stelle wiederherstellen zu dürfen, wären wir auch damit einverstanden (wobei wir noch nicht genau wissen, was dort aktuell Wohnraum ist und tendenziell schon Lust hätten, ein Wohnzimmer aus der einen Scheune zu machen).

Wir sind ziemlich überfordert, verzweifelt und wir haben nur wenige Tage Zeit, um uns zu entscheiden, da es weitere Interessenten gibt. Kann uns vielleicht einer von Euch sagen, wie wir am besten vorgehen sollten, was wir auf keinen Fall tun sollten, wobei wir aufpassen müssen? Bestehen Erfolgsaussichten? Wir wissen, dass das das sicher keine vernünftige Idee ist und, dass es ein steiniger Weg wird, aber wir wollen es probieren.

Danke vorab!
11ant02.10.21 15:54
Ilef123 schrieb:

Es ist mir einfach nur wichtig, dass andere verzweifelte Außenbereichler und Gegenredner wissen, dass es auch mal gut gehen kann.
Das freut mich wirklich sehr für Euch, wird aber ohne weiteres wenig Nutzen auf "Leidensgenossen" ausstrahlen. Welchen Ausnahmetatbestand konntet Ihr ins Feld führen ?
Ilef123 schrieb:

Unser Haus bekommt eine H-Form
Hehe, das ist der feine Unterschied zwischen §35 und §34 ;-)
Ilef123 schrieb:

Wir führen bereits seit 2018 einem Baublog bei Instagram, den wir demnächst mal wieder auf den aktuellen Stand bringen. Dort gibt es auch Ansichten vom Plan.
Denke daran, auf keinen Fall mit Link zu verraten, wo man den findet ;-)
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
I
Ilef123
02.10.21 16:02
11ant schrieb:

Das freut mich wirklich sehr für Euch, wird aber ohne weiteres wenig Nutzen auf "Leidensgenossen" ausstrahlen. Welchen Ausnahmetatbestand konntet Ihr ins Feld führen ?

Um das konkret zu beantworten, muss ich in den Vorbescheid schauen und den habe ich leider gerade nicht dabei. Wir haben uns letztlich zum Kauf entschieden, weil der Bestandsschutz bzw. das Wohnrecht noch nicht verfallen waren. Zudem haben wir den Hof verkleinert (was bei elf Gebäuden nicht so schlimm war) und sind nicht weiter in den Außenbereich ausgeufert.

Hehe, das ist der feine Unterschied zwischen §35 und §34 ;-)

Bei der Auswahl, was später unser Wohnhaus wird, waren wir nicht ganz frei. Ursprünglich wollten wir gern ein Wohnhaus aus einer Scheune machen. Das war nicht möglich. Wir haben über Monate gemeinsam mit dem Bauamt nach einer Alternative gesucht und am Ende eine gute Lösung gefunden. Die H-Form gefällt uns allerdings.

Denke daran, auf keinen Fall mit Link zu verraten, wo man den findet ;-)

Ist das verboten, ja? Kein Problem.
11ant02.10.21 16:39
Leider ist viel von Deiner Antwort im Zitat versteckt ...
Ilef123 schrieb:

Ist das verboten, ja? Kein Problem.
Beispielsweise unter "Informationen" in Deinem Profil könntest Du - aber auch da vorsichtshalber ohne die URL - verraten, unter welchem Namen man den Blog findet.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
S
Snowy36
02.10.21 18:39
Wie findet man den Blog ? …………..
H
haydee
02.10.21 18:46
Mir ging es nicht um den Grundriss. Einfach um Infos und Bilder. Es wird nun mal sehr individuell
Y
ypg
02.10.21 23:40
Ein paar Grundrisse und Pläne wären schon schön 🙂
Und bitte auch Stichworte, worüber man Euch bei Insta findet… etwas verschlüsselt bitte 😉