ᐅ Platzierung Einfamilienhaus und Großraumgarage auf Grundstück mit Abwasserkanal
Erstellt am: 24.08.21 10:56
D
diehäuslebauer
Hallo zusammen,
wir haben schon längere zeit ein Grundstück von der Gemeinde reserviert (seit Mai 2021) und sind bereits mit diesem Grundstück in die Planung mit Hausherstellern gegangen.
Als wir dann die konkrete Kaufentscheidung fassten haben wir natürlich den Grundbucheintrag und die entsprechend vorliegenden Lagepläne angefordert.
Dabei hat sich rausgestellt, dass im Grundbuch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit der Gemeinde für eine Abwasserleitung eingetragen ist, welche über das Grundstück verläuft.
Zusätzlich muss der Abstand von baulichen Anlagen zur Abwasserleitung auf der gesamten Wasserleitung mindesten 2,50 m betragen.
Das war für uns eine unerfreuliche Situation, da unsere Wunschplatzierung die wir aktuell geplant haben (vor allem der Doppelgarage) nicht mehr funktionieren wird.
Nun ist die Frage ob Ihr hier im Forum eine Idee hättet wie man die Platzierung von Haus so gestalten kann, dass weiterhin eine Doppelgarage mit den Maßen 6mx7m unterzubringen ist und trotzdem auf der Südwestseite ein Garten entstehen kann.
Wir sind aktuell ziemlich ratlos und es stellt sich die Frage ob das Bauvorhaben nach unseren Wüschen auf dem Grundstück überhaupt umsetzbar ist.
Hier die Rahmenbedingungen.
- Die Straße im Osten ist die Ortsdurchfahrt von der kleinen Ortschaft <1000 Einwohner (Für LKW gesperrt)
- Bebauung nach §34
- Zufahrt ist eigentlich von der Straße im Westen geplant, könnte aber auch von der Südseite befahren werden, ich denke das ist jedoch nicht optimal, da hier eine kleine Steigung vorhanden ist (siehe Bilder)
- Die Großraumgarage muss auf dem Grundstück untergebracht werden.
- Grundsätzlich ist noch kein Parameter der Planung in Stein gemeißelt.
Ich habe die Lagepläne des Grundstücks, Fotos des Grundstücks und unsere bisherige bevorzugte Planung angehängt.
In den Planungen der Platzierung ist der nicht zu überbauende Teil des Grundstücks rot markiert, beinhaltet aber noch unsere Wunschplatzierung von Einfamilienhaus und Garage.
Wenn irgend welche Informationen fehlen sollten reiche ich die natürlich gerne nach.
Ich freue mich auf eure Vorschläge und den Austausch.
Grüße









wir haben schon längere zeit ein Grundstück von der Gemeinde reserviert (seit Mai 2021) und sind bereits mit diesem Grundstück in die Planung mit Hausherstellern gegangen.
Als wir dann die konkrete Kaufentscheidung fassten haben wir natürlich den Grundbucheintrag und die entsprechend vorliegenden Lagepläne angefordert.
Dabei hat sich rausgestellt, dass im Grundbuch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit der Gemeinde für eine Abwasserleitung eingetragen ist, welche über das Grundstück verläuft.
Zusätzlich muss der Abstand von baulichen Anlagen zur Abwasserleitung auf der gesamten Wasserleitung mindesten 2,50 m betragen.
Das war für uns eine unerfreuliche Situation, da unsere Wunschplatzierung die wir aktuell geplant haben (vor allem der Doppelgarage) nicht mehr funktionieren wird.
Nun ist die Frage ob Ihr hier im Forum eine Idee hättet wie man die Platzierung von Haus so gestalten kann, dass weiterhin eine Doppelgarage mit den Maßen 6mx7m unterzubringen ist und trotzdem auf der Südwestseite ein Garten entstehen kann.
Wir sind aktuell ziemlich ratlos und es stellt sich die Frage ob das Bauvorhaben nach unseren Wüschen auf dem Grundstück überhaupt umsetzbar ist.
Hier die Rahmenbedingungen.
- Die Straße im Osten ist die Ortsdurchfahrt von der kleinen Ortschaft <1000 Einwohner (Für LKW gesperrt)
- Bebauung nach §34
- Zufahrt ist eigentlich von der Straße im Westen geplant, könnte aber auch von der Südseite befahren werden, ich denke das ist jedoch nicht optimal, da hier eine kleine Steigung vorhanden ist (siehe Bilder)
- Die Großraumgarage muss auf dem Grundstück untergebracht werden.
- Grundsätzlich ist noch kein Parameter der Planung in Stein gemeißelt.
Ich habe die Lagepläne des Grundstücks, Fotos des Grundstücks und unsere bisherige bevorzugte Planung angehängt.
In den Planungen der Platzierung ist der nicht zu überbauende Teil des Grundstücks rot markiert, beinhaltet aber noch unsere Wunschplatzierung von Einfamilienhaus und Garage.
Wenn irgend welche Informationen fehlen sollten reiche ich die natürlich gerne nach.
Ich freue mich auf eure Vorschläge und den Austausch.
Grüße
D
diehäuslebauer07.09.21 12:03pkiensch schrieb:
Also definitiv nicht von Osten, wie @motorradsilke vorgeschlagen hatte?Dafür ist uns die Straße die im Süden nach unten führt nicht gerade genug, deshalb haben wir uns für die Zufahrt aus dem Osten entscheiden.pkiensch schrieb:
Variante 2 mit einer (Nord)Ostgarage würde doch den größten (West)Garten schaffen?Du meinst wenn die Garage ganz in die rechte obere Ecke gesetzt wird oder wie?diehäuslebauer schrieb:
Du meinst wenn die Garage ganz in die rechte obere Ecke gesetzt wird oder wie?Genau, zumindest soweit wie es as Baurecht/eure Anforderung evtl. vor der Garage noch einen Außenstellplatz zu haben hergeben. Im Bild mit dann natürlich "falschem" Eingang.D
diehäuslebauer07.09.21 12:25pkiensch schrieb:
Genau, zumindest soweit wie es as Baurecht/eure Anforderung evtl. vor der Garage noch einen Außenstellplatz zu haben hergeben. Im Bild mit dann natürlich "falschem" Eingang.Ah ok habe ich verstanden. Ich denke wir müssen uns "nur" entscheiden ob wir den Eingang von Norden oder Osten machen werden.Direkter Anschluss der Garage ans Haus kommt für uns auf Grund der wegfallenden Fensterflächen nicht in Frage.
Wir haben nun also Möglichkeiten für uns gefunden wie das ganze doch noch gut funktionieren kann.
Die Anregungen hier sind wirklich top!
diehäuslebauer schrieb:
Direkter Anschluss der Garage ans Haus kommt für uns auf Grund der wegfallenden Fensterflächen nicht in Frage.Ok, dachte das wäre (auch bzgl. genannter Variante 1, in der es zumindest teilweise auch so ist) grdsl. in Ordnung. Plant ihr mit Keller? Je nachdem ergibt sich die Möglichkeit die durch die Garage fehlenden (Nord!)Fenster dadurch ein Stückweit auszugleichen, dass hier bspw. Technikraum und Speisekammer unterkommen? Das würde auch einen Garagenzugang ermöglichen. Man muss die Garage natürlich auch im Westen nicht bündig mit dem Haus abschließen lassen, sondern kann entlang der Nordgrenze ja flexibel schieben und so Garten im Nordwesten gegen Fenster im Norden tauschen.D
diehäuslebauer07.09.21 12:34pkiensch schrieb:
Ok, dachte das wäre (auch bzgl. genannter Variante 1, in der es zumindest teilweise auch so ist) grdsl. in Ordnung.Ach dann ist das aus meiner "sensationellen" Skizze nicht ganz raus gekommen. :-D Das würden wir als überdachten Gang planen in der Variante.pkiensch schrieb:
Plant ihr mit Keller?Ja, wir haben im Endgeschoss eigentlich keinen Raum geplant der kein Fenster hat.Und ja man kann entlang der nördlichen Grenze frei verschieben. Top!
diehäuslebauer schrieb:
Ach dann ist das aus meiner "sensationellen" Skizze nicht ganz raus gekommen. :-D Das würden wir als überdachten Gang planen in der Variante.Verstehe 🙂 dass die Aussicht trotzdem eher mittelmäßig ist, sollte dann beim Raumprogramm beachtet werden. 🙂 Aber schön, dass ihr eine für euch passende Lösung gefunden habt!Ähnliche Themen